Hallo Kennt sich jemand mit Gebäudeversicherungen aus, wir sind von einem Haus (Eigentum) in ein neues Haus (Eigentum) gezogen?

6 Antworten

Wir mussten die Gebäudeversicherung vom neuen Haus übernehmen weil wir da die Kündigungsfrist versäumt haben Kündigungsfrist nun 16.12.2016).

Die Wohngebäudeversicherung kann man beim Hauskauf erst kündigen, wenn die Überschreibung im Grundbuch statt gefunden hat, bzw. frühestens wenn man vom Vorbesitzer über die Vorversicherung informiert wurde. Ab diesem Tag hat man dann 1 Monat zeit für die Kündigung.

Die bestehenden Versicherung (Ausnahme Gebäudeversicherung) und evt. Gebäudehaftpflichtversicherung müssen auf die neue Wohnung/Gebäude angepasst werden.

Wenn die bestehenden Versicherung gekündigt werden sollen, besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsvertrages. Sollte die Laufzeit in dem Vertrag länger als 3 Jahre sein, besteht nach dem Versicherungsvertragsgesetz die Möglichkeit den Vertrag zum Ablauf des 3. Jahres zu kündigen.

wird diese auf unser neues Haus angepasst ist dann Kündigungsfrist 01.01.2019!!!

Sorry - aber dies ist Unsinn, denn der bestehende Vertrag kann ohne Verlängerung geändert werden. Bedeutet die Kündigung wäre auch dann bis zum 01.01.2017 möglich.

Alternativ gibt es auch noch die Möglichkeit den bestehenden Vertrag so zu belassen und bei einem anderen Versicherer den Vertrag mit Ergänzungsdeckung abzuschließen.

Bedeutet dann dass man einen neuen Vertrag mit der richtigen Wohnfläche (Hausratversicherung) abschließt und durch die Ergänzungsdeckung nur     1 % des Beitrages für ein Jahr zu entrichten hat.  So zumindest bei uns. Bei anderen Versicherungsunternehmen kann dies abweichen.

Zusätzlich sagt mein Versicherer dass unser altes Haus (steht zum Verkauf) nun auch keinerlei Versicherungsschutz mehr hätte. Stimmt das alles so?

Ich gehe mal davon aus, dass du diese Wohngebäudeversicherung nicht gekündigt hast. Denn diese wird bei Verkauf auf den neuen Eigentümer übertragen. Also müsste doch auch noch der Versicherungsschutz bestehen.

Gruß Apolon und frohe Weihnachten!

tillcom 
Beitragsersteller
 24.12.2015, 14:25

Hallo und vielen Dank

Ich habe die alte Gebäude nicht gekündigt.  Mein Versicherer sagt da das ein Paket ist (heißt PROHAUS) und da Haftpflicht und soweiter mit drin ist würde ich die komplett mit ins neue Haus nehmen und somit wäre mein altes Haus nicht mehr versichert. Die wäre nicht Gebäude- sondern Personenbezogen.

Apolon  25.12.2015, 01:07
@tillcom

Könnte es auch sein, dass diese Auskunft von einem Versicherungsvermittler kam, dem die notwendigen Fachkenntnisse fehlen und der am besten noch einmal die Schulbank drücken sollte.

Deine Darstellung ist ziemlich wirr, und hinzu kommt noch dass Dein Versicherer Dir ziemlichen Mist erzählt hat und/oder Du da verschiedene Dinge durcheinander bringst.

Also, Gebäudeversicherung für das neue Haus ist klar oder ?

Die Gebäudeversicherung für das alte Haus bleibt natürlich auf diesem, der Versicherungschutz muss ja bestehen bleiben. Diese geht dann über auf den zukünftigen Käufer. Einziges Problem, das Haus ist ggf. nicht mehr ständig bewohnt, da muss man mit dem Versicherer den Versicherungsschutz (z.B. gegen Leitungswasser) besprchen und es kostet u.U. mehr.

"Gekoppelte" Verträge sind Unsinn, das sind alles eigenständige, einzelne Verträge, steht so garantiert auch auf der Police. U.U. ist ein Bündelrabatt enthalten der dann ggf. wegfällt.

Haftpflicht: wenn wir über Privathaftpflicht reden, dann hat das mit den anderen Versicherungen nichts zu tun, hier muss nur die neue Adresse gemeldet werden.

Hausrat & Glas: Ja, die ziehen mit um und müssen an das neue Haus (Adresse, Wohnfläche, usw.) angepasst werden. Der Umzug bedingt kein Kündigungsrecht. Dass sich durch diese Vertragsanpassung die Laufzeit gleich mal um weitere 2 Jahre verlängert ist erstens kein Muss und zweitens ein typischer Versuch von Ausschließlichkeitsvertretern. Du kannst aber auf einer 1-jährigen Laufzeit bzw. auf keiner Laufzeitverlängerung bestehen.

DerHans  24.12.2015, 16:20

Wenn das Haus jetzt unbewohnt ist, muss das dem Versicherer als Gefahrerhöhung mitgeteilt werden. Das gilt für die Lw- als auch die Feuerversicherung.

tillcom 
Beitragsersteller
 24.12.2015, 14:31

Hallo und vielen Dank

Ich habe die alte Gebäude nicht gekündigt.  Mein Versicherer sagt da
das ein Paket ist (heißt PROHAUS) und da Haftpflicht, Glas und soweiter mit
drin ist würde ich die komplett mit ins neue Haus nehmen und somit wäre
mein altes Haus nicht mehr versichert. Die wäre nicht Gebäude- sondern
Personenbezogen.

DolphinPB  24.12.2015, 21:49
@tillcom

Das klingt nach Provinzial, oder ?

Apolon  24.12.2015, 14:10

Dass sich durch diese Vertragsanpassung die Laufzeit gleich mal um weitere 2 Jahre verlängert ist erstens kein Muss und zweitens ein typischer Versuch von Ausschließlichkeitsvertretern.

Nicht nur bei einigen Ausschließlichkeitsvertretern, sondern auch oft an der Tagesordnung von manchen Maklern.

Um dem entgegenzuwirken, bieten einige Versicherungsunternehmen (wie auch wir) im Privatkundenbereich nur noch Ein-Jahres-Verträge an.

In diesem Sinne, viele Grüße und frohe Weihnachten!

Apolon

Da hat euch euer "Berater" einen Bären aufgebunden.

Die Gebäudeversicherung bleibt selbstverständlich bei dem Gebäude. Der Erwerber kauft diese quasi mit.

NACH der Grundbucheintragung hat er dann 4 Wochen Zeit, sich zu entscheiden, den Vertrag fortzuführen, oder sich neu zu versichern.

Wird diese Frist versäumt, ist eine Kündigung wieder nur zur nächsten Hauptfälligkeit möglich.

Auch wenn mehrere Verträge auf einem Formular beantragt werden, handelt es sich dabei um rechtlich unabhängige Verträge.

Haftpflicht- und Sachversicherungen gehören sogar in völlig verschiedene Versicherungsbereiche.

Lasse Dich bezüglich möglicher Kündigungsfristen zum Beispiel von der Verbraucherzentrale beraten. Die können sich auch die Versicherungsverträge anschauen und Dir Ratschläge zur Wahl des richtigen Vertrages geben.

Am "liebsten" und besten mit allen möglichen Gesetzeslücken wird dich da die neue Versicherung beraten ;-)