Nebenkostenabrechnung bei Erbengemeinschaften?
meine Schwester und ich sind eine Erbengemeinschaft ich bewohne 1/3 des Hauses und meine Schwester 2/3 des Hauses. Versicherungen, Grundsteuern Wasser und Abwasser sowie Strom berechnen wir pro Person. Bei der Heizöllieferung wollte ich die Wohnfläche als Abrechnungsgrundlage nehmen da bin bei ihr auf Wiederstand gestoßen es sollte tl ihrer Meinung die Kosten geteilt werden, dann sollte das Renten sein bei und noch die Rolle spielen da wir ja als Rentner den ganzen Tag Zu Hause sein. Wie sind die gesetzlichen Praktiken bei den Nebenkostenabrechnungen?
3 Antworten
Bei Mehrfamilienhäusern werden 30 - 50 % nach Wohnfläche aufgeteilt und der Rest nach tatsächlichem Verbrauch, der über Messgeräte festgestellt wird.
Die Wohnfläche wäre bei fast allen Betriebskosten auch bei Euch der richtige Verteilungsschlüssel.
Bei Wasser/Abwasser und Müll die Personenzahl.
Bei der Heizung ist es so eine Sache. Ohne Messgeräte, die bei Euch nicht vorgeschrieben sind, ist es schwierig, gerecht aufzuteilen. Dadurch dass es ein Gebäude ist, heizt der mit der größeren Wohnfläche automatisch auch für den mit der kleineren Fläche mit. Also eigentlich immer jeder auch für den anderen. Wärme läßt sich im Allgemeinen nicht in bestimmten Gebäudeteilen festhalten.
Angenommen, Du würdest Deine Heizung im Obergeschoss nie aufdrehen müssen, weil die Wärme der Geschosse darunter durch die Decken kommt und allein die auf Putz verlaufenden Heizungsrohre bei Dir schon genug Wärme abgeben, hättest Du auf Messgeräten so gut wie keinen Verbrauch und Deine Schwester müßte den gesamten Wärmeverbrauch bezahlen. Deshalb wird gesetzlich bei MFH die Aufteilung, wie oben beschrieben, vorgegeben.
Falls bei Euch auch solche Effekte feststellbar sind, wäre eine Aufteilung rein nach Wohnfläche vielleicht nicht ganz gerecht, aber die Aufteilung einfach nach Personen auch nicht, wenn eine Person 2/3 der Wohnfläche nutzt.
Mein Vorschlag zur Einigung: 50 % der Heizkosten teilt Ihr nach Wohnfläche auf und die anderen 50 % nach Personen. Somit müßte eigentlich jeder zufrieden sein.
Durch den komischen Schlüssel bei den festen Abgaben bist Du sowieso schon mehr belastet, als Deine Schwester.
.... aber die mietvertraglichen Vereinbarungen von vorher greifen doch weiterhin. Warum sollte da etwas zu ändern sein?
Da geht es nach Verbrauch (Heizkostenzähler an den Heizkörpern) und Wohnungsgröße. Der Gesamtverbrauch wird zur nach Verbrauch abgerechnet die andere Hälfte wird aufgeteilt.
Auch Müllgebühren werden nach qm² abgerechnet, Wasser nach Verbrauch (jeder eigene Wasseruhr)