Versicherungswechsel nach Schaden - auch Sonderkündigungsrecht?

10 Antworten

Im Schadenfall besteht Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG. Allerdings kann dies nur binnen 1 Monate nach Schaden ausgeübt werden.

Wenn der Beitrag aufgrund einer neuen SF-Einstufung steigt, so ist das KEINE Beitragserhöhung die zur Sonderkündigung nach § 40 Abs. 1 VVG berechtigt.

.... verstehe, und Dein Berater/Makler, der meist üppigst bezahlt wird, lässt Dich hängen?

Kündige mit Variante 2: 4 Wochen nach Eingang der Rechnung bei einer Beitragserhöhung.

nersd  29.11.2017, 12:27

Der Makler, der für Betreuung einer KfZ-Versicherung "üppig" bezahlt wird, möchte ich gern sein :D :D

schleudermaxe  29.11.2017, 22:31
@nersd

... die von den Checkern bekommen rd. 150 EUR je Vertrag und nun rate einmal, wer das  mit welchen Beiträgen bezahlt?

Es wird ohne hin teurer da der Schaden auch der neuen Versicherung gemeldet werden muss bzw. alle Schäden der letzen 3-5 Jahre angegeben werden müssen 

wen nicht wird sehr teuer den die Neue fragt bei der Alten nach was da los war und versucht man da zu betrügen wird das immens Teuer den da kommt man auf die schwarze Liste der Versicherer und am Ende zahlt man da das Zig fache weil einen sonst keiner mehr aufnimmt in der Versicherung .

Schadenrückkauf

In der Vollkaskos wie auch in der Kfz-Haftpflicht besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer nach einem selbst verschuldeten Unfall den Schaden nach der Regulierung durch den Versicherer zurückkauft.

Ein Rückkauf, also die Begleichung des Schadens durch den Versicherungsnehmer, ist innerhalb von sechs Monaten möglich.

Ob sich ein Rückkauf lohnt, hängt von der Schadenshöhe ab.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich generell lohnt, Schäden unter 1000 Euro selbst zu bezahlen, damit man nach einem Unfall nicht in eine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft wird.

Bis man wieder zu seiner alten Einstufung zurückgekehrt ist, hat man meist mehr gezahlt, als der Schaden eigentlich ausmachte.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Versicherungsnehmer den extra abgeschlossenen Rabattschutz nutzen kann. Wer diese Option wählt, hat pro Jahr mindestens einen Schaden frei, ohne dass er zurückgestuft wird.

https://www.check24.de/kfz-versicherung/lexikon/schadenrueckkauf/

SaVer79  26.11.2017, 19:57

Nein, wenn der Beitrag nur auf Grund der Rückstufung in der SF- Klasse teurer wird, hast du kein Sonderkündigungsrecht

Boujmal2000 
Beitragsersteller
 26.11.2017, 19:52

kenne ich auch; bis 1000 Euro hätte ich auch deswegen selbst bezahlt!

meine Frage ist nur, ob wenn ich jetzt z.B. anstatt 250 Euro nun nach dem Schaden 500 bezahle ich sofort kündigen dürfte (Sonderkündigungsrecht); den Brief mit der neuen Beitragsrechnung habe ich bis heute noch nicht! 

Vergleichsergebnisse auf ein paar Seiten mit Angabe eines Schadens im laufenden Versicherungsjahr hat trotz dem Schaden mir überraschende Ergebnisse geliefert!  nur finde ich es a) nicht so schön; haben mir wirklich gut und problemlos geholfen    b) wenn es "drei" Euro ausmacht würde ich die beibehalten   

Aber was mich auch noch ein wenig drückt: Wenn ich jetzt nächstes Jahr noch ein Schaden habe bei der gleichen Versicherung ; dann kann ich bestimmt mit einer Kündigung rechnen!

Eine Beitragserhöhung aufgrund des Schadens hat kein Sonderkündigungsrecht zur Folge.

Hi Boujmal2000,

was hast du denn jetzt für eine SF-Klasse und bei welcher Gesellschaft???

Gruß siola55