Versicherungswechsel nach Schaden - auch Sonderkündigungsrecht?
Habe bis heute meinen Beitrag fürs kommende Jahr noch nicht bekommen; nun habe ich noch 3 Tage Zeit bis zum Termin mit der Kündigung meiner Versicherung! Ich hatte dieses Jahr einen Schaden regulieren lassen in der Haftpflicht; denke mal dass der Beitragssatz dann teurer sein wird! Wenn es paar Euro wäre - wär mir das egal, nur meine Vergleiche (unter Angabe mit meinen Schaden beim jetzigen Versicherer) unter Versicherern auf Vergleichsseiten sind anziehend in Preisen und Prämien; so dass ich auf der Überlegung häng zu kündigen oder nicht? ich weiß wenn der Beitrag teurer (zum Vorjahr) geworden ist, dass man kündigen darf, aber zählt das auch nach einem Schaden? Thanks! Ps. google half mir nicht sehr weiter!
10 Antworten
Im Schadenfall besteht Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG. Allerdings kann dies nur binnen 1 Monate nach Schaden ausgeübt werden.
Wenn der Beitrag aufgrund einer neuen SF-Einstufung steigt, so ist das KEINE Beitragserhöhung die zur Sonderkündigung nach § 40 Abs. 1 VVG berechtigt.
.... verstehe, und Dein Berater/Makler, der meist üppigst bezahlt wird, lässt Dich hängen?
Kündige mit Variante 2: 4 Wochen nach Eingang der Rechnung bei einer Beitragserhöhung.
... die von den Checkern bekommen rd. 150 EUR je Vertrag und nun rate einmal, wer das mit welchen Beiträgen bezahlt?
Es wird ohne hin teurer da der Schaden auch der neuen Versicherung gemeldet werden muss bzw. alle Schäden der letzen 3-5 Jahre angegeben werden müssen
wen nicht wird sehr teuer den die Neue fragt bei der Alten nach was da los war und versucht man da zu betrügen wird das immens Teuer den da kommt man auf die schwarze Liste der Versicherer und am Ende zahlt man da das Zig fache weil einen sonst keiner mehr aufnimmt in der Versicherung .
SchadenrückkaufIn der Vollkaskos wie auch in der Kfz-Haftpflicht besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer nach einem selbst verschuldeten Unfall den Schaden nach der Regulierung durch den Versicherer zurückkauft.
Ein Rückkauf, also die Begleichung des Schadens durch den Versicherungsnehmer, ist innerhalb von sechs Monaten möglich.
Ob sich ein Rückkauf lohnt, hängt von der Schadenshöhe ab.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich generell lohnt, Schäden unter 1000 Euro selbst zu bezahlen, damit man nach einem Unfall nicht in eine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft wird.
Bis man wieder zu seiner alten Einstufung zurückgekehrt ist, hat man meist mehr gezahlt, als der Schaden eigentlich ausmachte.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Versicherungsnehmer den extra abgeschlossenen Rabattschutz nutzen kann. Wer diese Option wählt, hat pro Jahr mindestens einen Schaden frei, ohne dass er zurückgestuft wird.
https://www.check24.de/kfz-versicherung/lexikon/schadenrueckkauf/
Nein, wenn der Beitrag nur auf Grund der Rückstufung in der SF- Klasse teurer wird, hast du kein Sonderkündigungsrecht
kenne ich auch; bis 1000 Euro hätte ich auch deswegen selbst bezahlt!
meine Frage ist nur, ob wenn ich jetzt z.B. anstatt 250 Euro nun nach dem Schaden 500 bezahle ich sofort kündigen dürfte (Sonderkündigungsrecht); den Brief mit der neuen Beitragsrechnung habe ich bis heute noch nicht!
Vergleichsergebnisse auf ein paar Seiten mit Angabe eines Schadens im laufenden Versicherungsjahr hat trotz dem Schaden mir überraschende Ergebnisse geliefert! nur finde ich es a) nicht so schön; haben mir wirklich gut und problemlos geholfen b) wenn es "drei" Euro ausmacht würde ich die beibehalten
Aber was mich auch noch ein wenig drückt: Wenn ich jetzt nächstes Jahr noch ein Schaden habe bei der gleichen Versicherung ; dann kann ich bestimmt mit einer Kündigung rechnen!
Eine Beitragserhöhung aufgrund des Schadens hat kein Sonderkündigungsrecht zur Folge.
Hi Boujmal2000,
was hast du denn jetzt für eine SF-Klasse und bei welcher Gesellschaft???
Gruß siola55
Der Makler, der für Betreuung einer KfZ-Versicherung "üppig" bezahlt wird, möchte ich gern sein :D :D