Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts wegen Trennung
Ich lebe getrennt von meinem Mann. Die KfZ-Versicherung läuft (bei der HUK, er ist Beamter) auf seinen Namen. Das Auto gehört aber mir; ich brauche es für die Arbeit. Jetzt möchte ich den Schadensfreiheitsrabatt auf mich übertragen lassen, weil ich gehört habe, dass es dafür eine Frist gibt. Wenn man ein Jahr getrennt lebt, kann das nicht mehr übertragen werden. Ist das richtig? Und muß ich dann diese Versicherung kündigen, weil die speziell für Beamte ist und mich selbst woanders versichern? Muß ich die Kündigungsfristen einhalten oder habe ich wegen der Trennung ein Sonderkündigungsrecht? Wer hat Erfahrung damit und kann mir helfen? Danke schonmal..
4 Antworten
dein mann muss auf einer sigenannten rabattübertragung( tb 28) auch unterschreiben dass er dir die rabatte abtreten will. wenn er dass macht musst du nur noch einen entsprechenden versicherungsantrag bei deiner vesicherung stellen. du kannst dich auch bei der huk versichern, aber klär vorher mal deine prämie ab,das kann nämlich variieren, je nachdem welcher tarifstand gilt und wo du beschäftigt bist. wenn du das fahrzeug ummeldest, kannst du den vertrag auch zum ummeldetag kündigen, vorausgesetzt du bist dann auch versicherungsnehmer bei der anderen gesellschaft-wenns dein ex ist hast du kein sonderkündigungsrecht.übertragbar ist so ein rabatt i d r 6 monate nach stornierung also hat nichts mit trennung zu tun. wenn du den wagen nicht ummelden möchtest( wg leasing oder wiederverkauf) dann geht auch noch dein mann als halter, solange ihr noch verheiratet seid. erkundige dich am besten bei der huk, wieviel prozente du übernehmen kannst ( massgeblich ist erwerb der fü-klasse 3)-du kannst nur soviel übernehmen wie du theoretisch selbst hättest erfahren können. lass dich am besten beraten bzw frag deinen mann ob er dir den rabatt überträgt-wenn nicht erkundige dich nach günstigen anfangseinstufungen
dann hast du wirklich glück-!;)
Zuerst mal muss der Ex-Göttergatte zustimmen, sonst läuft nix. Dann müsst ihr das Formular TB28 ausfüllen und an den Versicherer leiten.
Ja, du verlierst den Beamtennachlaß, aber in der Wahl deines Versicherers bist du völlig frei. Deine Trennung interessiert den Versicherer übrigens in keinster Weise! Diese Tatsache allein leitet kein Sonderkündigungsrecht her.
http://www.acteam.de/upload/anhangdatei/1018800672-26971.pdf
habe auch immer nur falsche antworten vom versicherer erhalten, kann jetzt was damit anfangen, hat mir vorerst auch geholfen, mal sehen, was ich jetzt daraus machen kann, denn mein mann ist blind und ich fahre schon 10 jahre allein unser auto, welches wegen der rabatte auf meinen mann versichert ist, aber ich bin wenigstens versicherungsnehmer
Danke für die Antwort!
Thomas
Hallo jeder Fall ist irgend wie anders... Ich habe im Zuge meiner Scheidung unser Auto nach dem Ablauf des Leasing an meine Frau abgegeben. Das Fahrzeug war jedoch immer auf mich versichert und angemeldet. Jetzt benötigt meine Frau eine Versicherung die Ihr anerkennt das sie ebenfalls die gesamte Zeit den PKW gefahren hat und dementsprechend auch unfallfrei geblieben ist. Eine Abtretungserklärung der Prozente lehne ich natürlich ab. Die Frage ist : Was kann man in dem Fall tun.
Danke im Voraus
Das gleiche Problem hatte ich auch.Am besten ist,das Auto umzumelden und den Versicherungsschutz selber in die Hand nehmen.Ich habe mich damals bei der Sparkasse Informiert und dort hat man mir auch geholfen.
Ummelden. Das heißt, den Brief und alles auf meinen Namen umschreiben, quasi wie beim Verkauf, ja?
genau so
ok, danke dir!
Danke an dich und alle für die umfangreichen Antworten. Ich denke, mit meinem Ex wird es keine Probleme geben, das hat er mir schon zugesagt.