Versicherungsnehmer wechseln zur anderen Versicherung ohne Halter wechsel?

4 Antworten

Ich denke, dass Du da alle kritischen Punkte erst klären musst. Wenn Dein Fahrzeug als Erstwagen geführt ist, verändert sich die Versicherung für das Fahrzeug von Deinem Vater ebenfalls. Es wird sicherlich teurer. Ist Dein Vater überhaupt damit einverstanden, dass Du die Versicherung wechselst.

Wenn Du eine günstigere Versicherung gefunden hast, wieso macht Ihr den Wechsel dann nicht gemeinsam? Es könnte ja auch für Deinen Vater günstiger sein.

Zu welchem Zeitpunkt Du wechseln kannst, hängt von dem derzeit gültigen Vertrag ab. Normalerweise endet das Versicherungsjahr am 31.12..

Ich denke, Du solltest Dich wirklich über alles erstmal ausgiebig informieren. Vielleicht hilft Dir der Versicherungsvertreter Deines Vertrauens, die richtige Wahl zu treffen.

Sebastian2203 
Beitragsersteller
 17.07.2018, 18:23

Das Auto von meinen Vater wird ja billiger weil er ja wieder allein eine Versicherung hat und nur der 2. Wagen wird ja teurer!

Und mit diesen ausgiebig informieren ist es ja der Grund warum ich frage. Bei der Versicherung wo ich jetzt war, hatte der ja null Ahnung und hat mich angeguckt wie ein Auto. Also wenn ich da sitze und mehr plan hab wie der typ selbst. Das doch alles enttäuschend. Hab auch oben nochmal neu erklärt, evtl wenn Zeit ist nochmal schauen. :)

Danke

Lachlan  18.07.2018, 08:37
@Sebastian2203

Und Du bist nicht auf die Idee gekommen, mal einen anderen Versicherungsvertreter zu fragen oder selber bei der Versicherung anzurufen?

Und Du glaubst ernsthaft, dass Du hier eine Antwort bekommst, die in Deinem Fall stimmt. Träum weiter.

Nein, hier ist keine Sonderkündigung möglich. Der Vertrag muss fristgerecht und ordentlich gekündigt werden, dann kann zu einem anderen Anbieter gewechselt werden.

Muss ich mit dem Halter und mit der evb Nr zur Zulassungsstelle oder geht das elektronisch?

Ich denke der Halter bleibt gleich? Dann muss auch niemand zur Zulassungsstelle und eine eVB Nummer zum Abruf erhaltet ihr auch nicht.

Wenn du preiswerter Versicherung haben kannst?

Bei Neufuehrerschein wäre vielleicht zuerst besser, du wärst als Mitfahrer gemeldet.

Oder das Auto als Zweitwagen, das du fährst.
Mein Sohn hatte so zuerst Versicherung günstiger. Er fuhr unfallfrei und hatte die ersten Jahre %e zu zahlen gespart.

Monianka  17.07.2018, 17:31

Siola55! Wieso wirfst du mir vor, ob ich die Frage nicht gelesen habe???? Er will doch das Auto des Vaters für sich bei neuer Versuch anmelden. Ist doch Halterwechsel.

siola55  18.07.2018, 19:06
@Monianka

Nein - da irrst du leider :-(( Er will nur einen Versichererwechsel! Vater bleibt Fzg.-Halter - du hast immer noch nicht die Fragestellung vollständig gelesen (...ohne Halterwechsel!!!)

schleudermaxe  17.07.2018, 06:31

.... aber auch nut vielleicht. Der Marktführer fragt gar nicht, ob und wie lange die Fahrerlaubnis besteht, so jedenfalls deren ZFR und die EKR.

Monianka  16.07.2018, 20:06

Warst du nicht mit als Fahrer gemeldet? Wenn du ihn dann übernimmst, wäre es ja Halterwechsel. Ich denke, das geht von heute auf morgen. ____ Frag Versicherung. falls du bisher nicht auch als Fahrer genannt bist, würde ich das nicht erzählen, damit die Versicherung nicht womöglich nachkassiert. Mehr Fahrer eines Autos ist Vers. teurer.

siola55  16.07.2018, 22:41
@Monianka
Versicherungsnehmer wechseln zur anderen Versicherung ohne Halter wechsel?

Hi Monianka, hast wohl die Fragestellung gar nicht gelesen???

Ohne Halterwechsel geht es eben nicht von heute auf morgen - es sind Künd.fristen einzuhalten mit Frist von 1 Monat zum Vertragsablauf!!!

.... und warum Internet?

Frage einfach den Berater/Makler, der wird doch wissen, was er verkaufen darf und was nicht, oder?

Wie soll das zudem gehen, fremde Versicherungsverträge einfach so kündigen?

Ich kenne auch keinen Kunden, der ein Laufzeitende 31.11. vereinbaren konnte!

Wurde der neue Beitrag überhaupt schon gerechnet! Wenn denn Papi Halter spielt, kommen doch oft 100 EUR hinzu!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung