Haftpflicht: Objektiv runtergefallen. Was muss ich beachten?
Hi, ich bin Student und habe mir um ein Projekt zu fotografieren eine Kamera von einem Kommilitonen geliehen. Leider war das (rund 600€ teure) Objektiv nicht fest an der Kamera und ist runtergefallen. Hierbei ist unter anderem der Filter vorne drauf gebrochen.
Ich bin über meine Eltern familienhaftpflichtversichert und würde den Schaden gerne durch die Versicherung regulieren lassen. Was muss ich beachten? Welche Infos braucht die Versicherung zwingend? Ist das ein typischer Fall für meine Haftpflicht?
9 Antworten
Hallo, um deine Frage zu beantworten müsste man wissen wo und mit welchem Bedingungswerk du versichert bist. Tatsache ist das in vielen Versicherungsverträgen eine private Leihe nicht versichert ist. Du hast weiter unten geschrieben dass der Besitzer der Kamera dabei war und sie dir nur kurz (zum testen, mal kurz probieren?) Übergeben hat. Einerseits kann hier dennoch die leihweise Überlassung greifen. Zum anderen kann der Versicherer argumentieren dass der Eigentümer die Kamera gar nicht aus der Obhut gegeben hat, somit jederzeit hätte eingreifen können womit ein Anspruch in Sachen Haftpflicht dir gegenüber ausgeschlossen ist. Er hatte ja weiterhin Verfügungsgewalt über das Gerät. Wenn du also bei dieser Schilderung bleibst geht er definitiv leer aus. Es wäre anders wenn du-um ein Beispiel zu nennen-in einem Wohnheim mit ihm wohnst, seine Stube betrittst und die Kamera von seinem Tisch nimmst um sie zu betrachten zum Beispiel und dabei versehentlich aus der Hand fallen lässt, oder das objektiv versuchst aufzusetzen und es herunterfällt. Dies wäre ein klassischer Fall für eine Haftpflicht aber dies entspricht ja nicht deiner Schilderung, oder?
Egal was hier teilweise von Halbwissenden geschrieben wird.
Du mußt es auf jeden Fall Eurer Haftpflichtversicherung melden. Denn Dein Kommilitone fordert schließlich Schadensersatz von Dir.
Dazu rufst Du (oder Deine Eltern) zunächst Eure Haftpflichtversicherung an. Diese schickt Euch dann eine sogenannte Schadensmeldung zu. Diese füllst Du wahrheitsgemäß aus und sendest sie zurück. Die Versicherung prüft dann ob dafür Versicherungsschutz besteht, und ob Dir ein Verschulden angelastet werden kann. Sie setzt sich dann mit Deinem Kommulitonen in Verbindung, und erklärt ihm die weitere Vorgehensweise.
Deine Haftpflicht leistet übrigens auch passiven Versicherungsschutz. D.h. sie wehrt unberechtigte Forderungen von Dir ab.
Achso: Bevor die Antwort kommt "Geliehenes ist normalerweise nicht versichert":
Der Kommilitone war zum Zeitpunkt des Unfalls dabei. Ich hatte sie quasi nur kurz in der Hand um Fotos zu machen - nicht etwa länger ausgeliehen..
Kommt auf den Tarif und die AHB an. Kann man so pauschal, ohne den Vertrag zu kennen, überhaupt nicht beantworten!
Hi osmagiliath,
dies mußt du leider selbst in den AHB (Allg. Haftpflichtbedingungen) deiner Eltern nachlesen, ob geliehene Sachen im Tarif mitversichert sind. Alles andere sind nur Vermutungen von uns!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
"Geliehene Sachen" die beschädigt werden, sind wie Eigenschäden zuu sehen.
Nur wenn deine Eltern eine Zusatzklausel zu diesen "geliehenen Sachen" eingeschlossen haben, hast du eine Chance auf Regulierung
Als Info braucht die Versicherung eine wahrheitsgemäße Schilderung des Vorfalls.
Das ist richtig, aber der Versicherungsschutz lässt sich auf geliehene Sachen erweitern, natürlich nicht nach einem Schadensfall.