Versicherungskammer Bayern Sonderkündigungsrecht?
Mein jährlicher Versicherungsbeitrag ist wieder um einige Euro gestiegen. Bei meinem neuen Versicherer steht auf dem Datenblatt, dass man bei Beitragserhöhung zum sofortigen Zeitpunkt kündigen kann. Ist dies auch bei der VKB möglich? Dort steht nichts von einem Sonderkündigungsrecht wie bei der cosmosdirekt.
2 Antworten
Du kannst zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
Genauer Wortlaut: https://dejure.org/gesetze/VVG/40.html
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Versicherung, Wirtschaft und Finanzen
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich, wenn der Versicherer seine Prämie OHNE Leistungsverbesserung erhöht. Das geschieht in der Regel aber nicht, mitten im Versicherungsjahr.