Versicherungsschutz (Haus) bei geöffnetem Fenster?
Im Sommer habe ich gern mal die Fenster auf Kipp, auch wenn ich nicht zuhause bin... so wie es viele machen... Nun ist klar stellen sich die Versicherungen bei einem Einbruchsfall Quer, wenn das Fenster auf Kipp war (kann ich auch verstehen). Wie ist es aber wenn das Fenster (neue Kunststoffrahmen, keine alten Holzfenster...) abschließbar ist, es also nicht ohne weiteres zu öffnen ist? Bedeutet der Einbrecher hat es nicht so leichtes spiel, müsste also die Scheibe wenn einschlagen, was wohl dann ein klarer Versicherungsfall wäre...
-Meine Frage, ist es wenn das Fenster im gekippten Zustand (aber ABGSCHLOßEN) Versicherungstechnisch wie ein Verschlossenes Fenster behandelt? Oder bestehen Versicherungen immer beim verlassen einer Wohnung/Haus auf verschlossene Fenster?
5 Antworten
...da wohl so mancher nicht weiß auf was genau sich meine Frage bezieht, hier ein paar Bilder. Ist das Fenster angekippt und man schließt ab lässt sich der Fenstergriff nicht mehr bewegen, zwei Metalriegel verhindern dies beim abschließen. So lässt sich das Fenster nicht öffnen mit einem Draht oder ähnlichem was durch das offene Fenster geführt wird... (verbessert mich wenn ich falsch liege)
ein abschliessbarer fenstergriff ist keine sicherung um einbrueche zu verhindern oder zu erschweren. das "abschliessen" verhindert lediglich das drehen des griffes, stellt aber keine zusaetzliche verriegelungstechnik dar.
einem profi ist es egal, ob der griff abschliessbar ist oder nicht, er ist innerhalb von 20 sec drinnen. man muss sich nur einmal anschauen wie die sicherheitstechnik von fenstern und tueren aufgebaut sind. ich werde jetzt sicherlich nicht schreiben wie ein profi fenster und tueren innerhalb von ein paar sec oeffnet.
ABER: es gibt einen fenstergriff der firma S., den auch ein profi von aussen nicht oeffnen kann. da ich hier keine werbung betreiben moechte, kannst du den firmennamen gerne bei mir privat erfragen oder wende dich an die beratungsstelle der polizei, dort ist die firma S auch bekannt.
gegenueber der versicherung kann man argumentieren das es einem profi voellig egal ist, ob das fenster gekippt ist oder nicht. allerdings nichtprofis wird das einsteigen durch gekippte fenster erleihtern und stellt somit eine fahrlaessigkeit dar.
tipp: besorg dir den fenstergriff der firma S. dann bist du auf der sicheren seite. den einbau kannst du selbst vornehmen, kostet ja nach verkaufsfirma zwischen 20,00 und 40,oo €.
wenn es dir nur um die rechtslage geht, ist ein gekipptes fenster fahrlaessig, ohne wenn und aber. kein profi wird das fenster aufhebeln, vielleicht ganz alte, einfachverglaste... bei neuen fenster mit mehrfachverrigelung und pilzkoepfen macht es keinen sinn. dann musss er schon den rahmen mit rausreissen. ausserdem macht es zuviel krach und kostet kraft.
eben...dh ;)
Türen und Fenster müssen ALLE zu gemacht werden und das so, dass es einem Einbrecher erschwert wird, in die Wohnung einzutreten. Das heißt: Tür abriegeln und Fenster auch! Wie ein Einbrecher rein gekommen ist kann die Polizei ganz leicht feststellen. Sie finden herauf wie die Tür oder das Fenster verriegelt war und wenn es nicht so war wie ich geschrieben habe zahlt dir die Versicherung nichts! weil es sich dabei um grobe fahrlässigkeit handelt
Versicherungen nehmen so etwas immer gern als mittel, die Zahlungen einzuschränken oder ähnliches. Daher vermute ich, dass es etwas ausmacht...
Vermuten ... oder Wissen? ;) Eigentlich wird es dem Einbrecher noch erschwert weil wenn er die Scheibe einschlägt, kann er das Fenster noch immer nicht öffnen! Bedeutet er hat extra "Arbeit" die Scheibenreste komplett zu entfernen, um sich nicht zu schneiden beim Einstieg... oder sehe ich das falsch?
Meinst du... was glaubst du, wie schnell professionelle Einbrecher Schlösser knacken können? Mit Kipp wird es quasi erleichtert, weil sie von beiden Seiten zugang haben (man kann mit Draht sehrsehr viel machen) und darauf würde sich eine Versicherung stützen.
Hm, ja mit dem Drahtseil wird der Fenstergriff gekippt und das Fenster geöffnet... aber was wenn dieser sich NICHT kippen lässt weil es ABGESCHLOSSEN ist? Darum geht es mir hier bei meiner Frage! Und sicher kann man Schlösser schnell knacken, aber ich habe noch KEINE Einbrecher gesehen der ein Schloß von INNEN knackt!? Wozu auch, dann ist er ja schon drin!? Das Schlüsselloch des Fenstergriffes sitzt nun mal INNEN, auf der Außenseite ist nix zu sehen/machen, nicht wie bei einer Tür. Verstehst Du wovon ich hier rede?
Ändert nichts an der Tatsache, dass es verdreht werden kann. Und ein Schloss lässt sich auch von außen öffnen, wenn es innen sitzt, wenn es auf Kipp ist. die sind clever die leute, das ist so. Zumal du nicht verstanden zu haben scheinst, was ich meine ^^ sie kommen ans schloss durch den Spalt, so würde es die Versicherung evtl auslegen.
Hm, ok ich bin nicht aus der Scene... und müsste mich mal schlau machen... doch halte ich es für MEGA aufwendig ein Schloß durch einen 15-20 cm spalt, um die Ecke zu knacken? ODER? Also wie ein unverschlossenes Fenster was auf Kipp ist schnell geöffnet wird weiß ich, aber ein Schloß bei den gegebenen Umständen öffnen ist wenn überhaupt nur mit einem riesen Geschick und technischem Aufwand möglich (welches sich bei mir daheim niemals rentieren würde, davon mal ab)? Ich glaube ich solle mal hier die Frage stellen wie knacke ich ein Fenster! "Lach"
Ob aufwändig oder nicht, zählt ja kaum. Was stellst du überhaupt die Frage, wenn du so überzeugt von deiner Anfangsmeinung bist? kopfschüttel ich habe dir geschrieben, wie Versicherungen ticken und gut. Was du daraus machst, ist deine Sache.
Ich will nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen... Meine Frage ist nur ob es die Versicherung "würdigt" das man einen "Einbruch" erschwert. Wie ich z.B. für mein Cabrio mehr Versicherung zahle muss als bei einem "normalen" Auto weil man sich zu einem Cabrio leichter Zugang verschaffen kann... bekomme ich mehr von der Versicherung wenn ich meine Fenster mit Schlößern versehe (die auch nicht umsonst sind). Und mit Bestimmtheit konnte es noch niemand verneinen oder bestätigen... Werd mich wohl mal bei der Versicherung schlau machen müssen?
Wie schon mehrfach geschrieben: machen sie nicht. Die suchen eher nach gründen, weniger zahlen zu müssen.
ein Ankippen dr Fenster und deren feste Veriegelung (also sprich nur gewaltsamer Zugang in die Wohnung ist möglich und damit versichert
kann ich durch das angekippte Fenster durchlangen und aufmachen, dann ist es Fahrlässigkeit und damit kein Einbruchdiebstahl
Durchlangen ja, öffnen nein da sich der Regel ohne schlüssel nicht bewegen lässt. Für alle die es nicht kennen, der Fenstergriff hat ein richtiges kleines Schlusselloch, abgeschlossen bewegt sich dieser nicht mehr.
Das klingt für mich nach 3-maligen Lesen verständlich.
Aber nicht genug untermauert vom Versicherungsrecht her.
Da müßte sich ein Experte dran wagen!
@ Putze, was verstehst du nicht..ich lange durch und öffne das Fenster am Knauf und somit ist es KEIN Einbruchdiebstahl
ich schlage die Scheibe und öffne das Fenster, dann ist es einer..
Danke für Deine Ausführliche Antwort domchef! Ich weiß dies zu schätzen! Sicher ist mir klar das ein Profi ein Fenster binen Sekunden aufhebelt, keine Frage! Doch eine Profi mach das auch im geschossenem Zustand! Wichtig sind die Zapfen des Fensters und die Verriegelung um Rahmen... darum sollte es hier aber nicht gehen, ich will nur wissen ob ich den selben Versicherungsschutz habe wie beim geschloßenen Fenster? Durch das abschließen mache ich es einem "Nichtprofie" schwer, da er mit seiner Drahtkonstruktion NICHT weiter kommen wir... und wie gesagt, aufhebeln kann man es auch wenn es geschlossen ist (ein ottonormal Fenster) und dank der Einbruchspuren ein Versicherungsfall... Ich bin auch kein Profi doch sei mir nicht Böse wenn ich Deine Aussage infrage stelle, wie soll ein Griff (von welchem Hersteller auch immer) ein Aufhebeln verhindern können? Beim Aufhebeln wird das gesamte Fenster aus der Verankerung "gehebelt", ob da nun ein oder gar zwei Griffe dran wären würde sicher den Profi auch nicht stören oder? Wie soll das ein Griff verhindern? Das bedarf Erklärung denke ich? Also für mich wäre es logisch wenn ich beim Einbruch den Einbrecher zum Aufhebeln zwinge (durch abgeschlossenes Fenster) also durch die Gewalteinwirkung einen uneingeschrängten Versicherungsschutz habe gegenüber einem mit Draht geöffneten, nicht einmal sichtbaren Einbruch...? Mir geht es um die Rechtslage, Fenster war auf Kipp, aber... wie ist die Rechtslage?