Bodentiefe Fenster ohne Gitter von außen, ist das erlaubt.Mehrfamilienhaus. Und Fluchtweg versperrt
**Hallo, ich wohne mit meinen zwei kleinen Jungs in einen Mietshaus im Dachgeschoss. Die Fenster hier sind ca. 30 cm (wenn überhaupt) vom Boden weg und sind mit einen abschließbaren Griff von mir gesichert wurden, aber von außen ist nichts. Da ich zwei lebhafte Jungs habe mache ich mir sorgen das vielleicht mal eine Scheibe zu Bruch geht und einer meiner Jungs raus fällt, deswegen habe ich den Vermieter gebeten von außen noch ein Gitter oder etwas ähnliches ran zu machen. Dies macht er natürlich nicht, er sagt es reicht das sie abschließbar sind. Stimmt das??? Ich weiß das in Berlin Gitter von außen sein müssen bei solchen Fenstern aber ist es hier in Sachsen Anhalt auch so.... ???? ( ach ja es sind insgesamt 4 Fenster die so sind)
Des weiteren ist es noch so das ich eine Fluchttür habe aufs Dach diese ist aber verschlossen, den der Raum von dem ich aufs Dach kommen soll ist gleichzeitig die Abstellkammer meiner Nebenmieter. Danach muss ich noch durchs Fenster welches auch gesichert ist mit einen Abschließbaren Griff. Der Vermieter meint ich soll dann die Tür eintreten und das Fenster einschlagen... Mit zwei kleinen Kindern ist das doch Wahnsinn oder??? Kann mir bitte jemand weiterhelfen oder sogar gesetztexte dazu Linken... Ich danke euch jetz schonmal... **
1 Antwort
Bei uns hier in Baden-Württemberg müssen ab dem ersten Stock Fenster, die niedriger als 80 cm angebracht sind oder gar bis zum Boden runter gehen, mit einer Absturzsicherung versehen sein. Das ist zwingende Bauvorschrift. Bauvorschriften variieren allerdings von Bundesland zu Bundesland. So müssen z.B. Treppen ab 3 Stufen in Hamburg bereits ein Geländer haben. In Baden-Württemberg finden sich Treppenaufgänge mit 5 Stufen, die kein Geländer haben.
Um das schnell abzuklären, würde ich an Deiner Stelle beim Bauamt Deiner Stadt anrufen, da kann man Dir das sofort beantworten. Auch die Frage wie Fluchtwege gesichert sein dürfen / müssen ist dort schnell abzuklären.
Hier ist die LandesBauOrdnung Sachsen:
Fluchtwege sind unter Abschnitt 5 nachzuschlagen.
Fensterabsturzsicherung müßte dort auch zu finden sein.
Hab's gefunden:
§ 37 Umwehrungen
(1) In, an und auf Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen:
(...)
(3) Fensterbrüstungen von Flächen mit einer Absturzhöhe bis zu 12 m müssen mindestens 0,80 m, von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch andere Vorrichtungen, wie Geländer, die nach Absatz 4 vorgeschriebenen Mindesthöhen eingehalten werden.
Keine Pause, in der Du telefonieren kannst? Oder schick ne Email hin.
würde ich ja gerne machen aber jedes mal wenn ich von Arbeit komme sind die nicht mehr da... und bei uns auf Arbeit herrscht Telefon verbot... daher sehr schlecht... Aber ich danke dir für den Tipp...