Bodentiefe Fenster ohne Gitter von außen, ist das erlaubt.Mehrfamilienhaus. Und Fluchtweg versperrt

1 Antwort

Bei uns hier in Baden-Württemberg müssen ab dem ersten Stock Fenster, die niedriger als 80 cm angebracht sind oder gar bis zum Boden runter gehen, mit einer Absturzsicherung versehen sein. Das ist zwingende Bauvorschrift. Bauvorschriften variieren allerdings von Bundesland zu Bundesland. So müssen z.B. Treppen ab 3 Stufen in Hamburg bereits ein Geländer haben. In Baden-Württemberg finden sich Treppenaufgänge mit 5 Stufen, die kein Geländer haben.

Um das schnell abzuklären, würde ich an Deiner Stelle beim Bauamt Deiner Stadt anrufen, da kann man Dir das sofort beantworten. Auch die Frage wie Fluchtwege gesichert sein dürfen / müssen ist dort schnell abzuklären.

JasonDean 
Beitragsersteller
 28.10.2012, 09:59

würde ich ja gerne machen aber jedes mal wenn ich von Arbeit komme sind die nicht mehr da... und bei uns auf Arbeit herrscht Telefon verbot... daher sehr schlecht... Aber ich danke dir für den Tipp...

tachyonbaby  28.10.2012, 10:16
@tachyonbaby

Hab's gefunden:

§ 37 Umwehrungen

(1) In, an und auf Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen:

(...)

(3) Fensterbrüstungen von Flächen mit einer Absturzhöhe bis zu 12 m müssen mindestens 0,80 m, von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch andere Vorrichtungen, wie Geländer, die nach Absatz 4 vorgeschriebenen Mindesthöhen eingehalten werden.

holgerholger  23.09.2019, 07:20
@JasonDean

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