Meine Vermietin verbietet mir das kippen der Fenster
Meine Vermieterin verbietet mir die Fenster den ganzen Tag zu kippen. Selbstverständlich machen wir das nur im Sommer, im Winter wäre ja schwachsinnig. Meine frage ist es, ob Sie mir das verbieten darf, wie ist die Rechtssprechung in so einen Fall. Und ob meine Hausratversicherung bei einen Einbruch zahlt ist ja woll mein Problem (Ich wohne in der 1 Etage und die Versicherung würde zahlen)
13 Antworten
Das ist ein ordnungsgemäßer Gebrauch der Mietsache, sie kann Dir das nicht verbieten. Und ob bei Dir jemand einbricht, ist letztlich Deine Sache, jedenfalls, wenn Du eine abgeschlossene Wohnung hast und nicht in Untermiete wohnst. Gruß, q.
Mit welcher Begründung will sie es denn verbieten? Ich hab so was noch nie gehört. Find ich auch albern, wenn es schimmelt schimpfen die Vermieter wiederum man würde nicht genügend lüften.
Genau im Sommer ist es unbedenklich und sie schrieb ja, dass sie das nur im Sommer machen. Darauf bezog sich auch meine Antwort.
Wenn Du nicht zu Hause bist, mußt Du die Fenster schließen.
Und es ist nicht nur die Hausratversicherung, die bei einem Einbruch zahlen müßte: auch die Gebäudeversicherung wäre betroffen. Oder glaubst Du, daß das Fenster (oder sonstige Gebäudeteile) bei der Gelegenheit nicht beschädigt würde? Daß der Einbrecher Rücksicht auf das Gebäude nehmen würde? - Und was ist, wenn ein plötzlicher Wetterumschwung zu Schäden führen würde?
Ich lasse zwar auch öfter mal unbeobachtet das Fenster gekippt - aber ich bin eben Eigentümer...
Die Gebäudeversicherung hat mit Einbruchsschäden überhaupt nichts zu tun. Da bist du gegen feuer Leitungswasser und Sturm versichert.
Wer zahlt denn dann bitteschön, wenn durch Vandalismus die Haustür zerstört wird? Doch nicht die Hausratversicherung...
zu was sind dann Kippfenster eingebaut,natürlich zum kippen.Das zu verbieten ist doch Schwachsinn.
So lange man zu Hause ist - kein Problem.
Hallo, ich höre immer nur was darf ich oder wo ist mein Recht von Mietern. Jetzt einmal zum Vermieter, Wir haben eine wünderschöne, Luxuswohnung sehr günstig vermietet, wir verlangen nicht von unseren Mietern was wir selbst nicht möchten. Diese Mieter lassen seit 14 Jahren bei Eis und Schnee die Fenster im Schlafzimmer gekippt, von stoßlüften halten sie nichts. Jedes Jahr unterschreiben sie uns, das sie das kippen der Fenster im Winter sein lassen. Aber noch der Unterschrift sind beide Fenster wieder gekippt.Jetzt sind die Rollädenkasten schwarz bzw. man weiß das sich Schimmel gebildet hat. Nächstes Jahr möchten wir wieder das Haus streichen lassen, der Malermeister erklärte uns erst muß der Schimmel aus dem Wänden. Jetzt meine Frage wo sollen wir uns hinwenden, wenn jeder machen kann was er will. Liebe schreiber baut einmal selbst und vermietet dann, dann seit ihr enteignet.
Das der VM das nicht verbieten kann, denke ich, versteht sich von selber. Ich muss aber nachfragen, gab es in der Vergangenheit Schimmel in der Wohnung? Explizit an den Fensterlaibungen. MfG
Genau diese Art zu Lueften ist diejenige, die zur Schimmelbildung fuehrt. Durch das gekippte Fenster kuehlen die Leibungen und der Sturz aus und an diesen kuehlen Flaechen schlaegt sich dann Feuchtigkeit nieder und fuehrt anschliessend zur Schimmelbildung. Das mag evtl. auch der Grund fuer das Verbot der Vermieterin gewesen sein, wobei dieses juristisch nicht fundiert ist. In den Sommermonaten bei warmen Aussentemperaturen ist die Kipplueftung unbedenklich