Fenster kaputt nach Silvesternacht (Nachbarn, Versicherung)

7 Antworten

Das sollte deine Privathaftpflichtversicherung übernehmen. Geh mal zu deinem Versicherungsvertreter. Der sollte dir da weiter helfen.

Wenn ihr euch sicher seid, dass ihr es nicht wart, müsst ihr auch nicht für den Schaden aufkommen. Der Verursacher müsste das seiner privaten Haftpflichtversicherung melden. Die würde dann den Schaden erstatten, wenn derjenige nicht vorsätzlich den Böller dorthin geworfen hat.

Ansonsten sollte eure Nachbarin den Schaden bei ihrer Wohngebäudeversicherung melden und abklären, ob diese eventuell dafür aufkommt.

Hast Du eine Haftpflicht - Versicherung, bei der diese Schäden abgedeckt werden und besteht die Möglichkeit, dass ein Feuerwerkskörper untkontrolliert sich dorthin "verirrt" haben könnte, dann regelt dieses Problem.

Kematef  03.01.2014, 12:19

Es gibt keine Privat-Haftpflichtversicherung die für einen Schaden zahlt, den weder der Versicherungsnehmer noch ein mitversichertes Familienmitglied begangen hat.

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Also, mit: das können ja nur wir gewesen sein ist es ja nicht getan. Deine Nachbarin muß schon genau wissen WER das gemacht hat. Dann kommt SEINE Haftpflicht für den Schaden auf. (Wenn es kein Vorsatz war.) Oder der Verursacher meldet sich, und gibt zu, dass ihm das passiert ist.

Ansonsten kannst Du es Deiner Haftpflichtversicherung melden, und genau so beschreiben, wie Du es hier auch getan hast. Die Haftpflichtversicherung wird dann Deine Nachbarin anschreiben, und fragen stellen.

Sollte sie nicht beweisen können, dass Du den Schaden verursacht hast, leistet Deine Haftpflicht passiven Versicherungsschutz. D.h. sie wehrt unberechtigte Ansprüche von Dir ab. Denn DU warst es ja nicht. Warum sollte also Deine Versicherung für etwas zahlen, was Du nicht gewesen bist?

Ist doch genauso, wenn mehrere Kinder draußen mit nem Ball spielen. Plötzlich wird eine Fensterscheibe getroffen und zerdeppert. Da muß dann schon der Schuldige gefunden werden, sodass SEINE Haftpflicht für den Schaden aufkommt. Aber die Kinder sinds gewesen geht nicht. Da haftet dann niemand, und der Geschädigte muß (leider) die Scheibe selbst reparieren lassen.

Hallo Toobbii,

aus deinem Text werde ich nicht schlau!

Am nächsten Tag sprach mich die Nachbarin auf ein Fenster an der Eingangstür an. Das Fenster ist verbrannt und auch der Kunststoffrahmen links und rechts hat schwarze Brandspuren.

Wohnt die Nachbarin im gleichen Haus wie Du ? Oder handelt es sich hier um 2 verschiedene Häuser ? Und an welchem Haus (Wohnung von wem) ist ein Schaden entstanden ? Und wem gehört das Haus, wo der Schaden entstanden ist ?

Also beachte bitte, wenn Du deiner Privathaftfpflichtversicherung schreibst, müssen die Angaben schon etwas präziser sein.

Gruß Kematef

Toobbii 
Beitragsersteller
 21.02.2014, 14:51

Die Nachbarin wohnt gegenüber von uns in einem Einfamilienhaus, genauso wie wir!

Der Schaden ist bei unserer Nachbarin entstanden.