VERSICHERUNGEN / 5 Jahresverträge, schon nach 3 Jahren kündbar? Aber wie?
Habe die Versicherungsunterlagen meiner Eltern durchforstet und mir auch gleich mal neue Angebote eingeholt. Für Haftpflicht-, Hausratversicherung. Die Verträge wurden am 01.07.2007 abgeschlossen und haben eine Laufzeit bis zum 01.07.2012. Nun hat mir ein Freund erzählt das man 5-Jahresverträge schon nach 3 Jahren kündigen kann, also zum 01.07.2010?
Wenn dem so ist, muss ich in der Kündigung auf etwas hinweisen oder reicht es wenn ich schreibe "hiermit kündige ich frist- und formgerecht zum 01.07.2010"?
12 Antworten
Lesen, lesen, lesen. Kündigungsfristen oder dergleichen steht alles in den AVB-s.
Das wusste ich gar nicht, dass das geändert wurde.
http://www.comfortplan.de/informationen/kuendigung.php
"Seit dem 1.1.2008 können auch 5-Jahresverträge zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt werden... dieser erstmals zum Ablauf des 3. Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis 3 Monate vorher)."(schriftlich per Einschreiben!)
>> Darin gibt es ein Musterschreiben.
Betreff: Versicherungsschein-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Verträge mit einer Laufzeit von 5- oder 10-Jahren sind bereits erstmals nach 3 Jahren kündbar. Ich mache von diesem Recht Gebrauch und kündige den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres.
Ich bitte um Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
@schneckle1960, rotwerd Mir ist mal vor Jahren passiert, dass mein Versicherungsvertreter wegen meiner Hausratversicherung ins Haus kam. Änderungen der Versicherungsbedingungen. Ich habe in dem Zuge den Wert erhöht. Mir ist erst nach einem Jahr aufgefallen, dass er die Versicherung um weitere fünf Jahre verlängert hat. Ich nahm an: zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar. Na ja, ich fand es nicht tragisch, aber ich habe daraus gelernt: die Unterlagen genau zu studieren, am Besten mit Vergrößerungsglas, ( habe seitdem wirklich eine Leselupe angeschafft-grins), gegebenfalls nochmals nachfragen, und erst an nächsten oder übernächsten Tag gibt es meine Unterschrift.
völlig richtig! es ist schon interessant, wer sich alles berufen fühlt zu einem Thema zu schreiben von dem er/sie offensichtlich wenig Ahnung hat oder auf einem Stand von 2007 hängen geblieben ist
das ist leider sehr oft der fall, in deutschland halten sich alle für finanzexperten. ein freund von hier hat ne autowerkstatt. die besten geschäfte macht er samstag mittag, wo dann plötzlich mehrere kommen, die am auto rumgeschraubt haben und es nicht wieder hinbekommen. liebe deutsche: es ist keine schande, in manchen dingen keine ahnung zu haben und fachleute zu fragen, die eine mehrjährige ausbildung und eine stundenlange prüfung vor der ihk ablegen mussten. ab nun auto, finanzen oder anderes.
@JR0903 DH für Deine Rückantwort, ich hatte gedacht, es hat mir gegolten. Beste Grüße Siam1
Hallo,
das neue Gesetz ist im VVG (Versicherungsvertragegesetz) §11 Absatz 4 beschrieben, der lautet: "Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als 3 Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden". Spreche die Kündigung nach "außerordentlichem Sonderkündigungsrecht gemäß §11 VVG fristgerecht zum Ablauf....." Komme selbst aus dem Versicherungsbereich (Makler) BIS auf die große grüne "PRO...", die die Auffassung etwas anders darlegt (bei denen beginnt die Frist erst ab dem 01.01.2008) sind meine Kunden bisher immer aus den Verträgen rausgekommen. Gruß Sina
Kündigen kannste die 5 Jahresversicherung, aber bezahlen musst du bis der Vertrag ausgelaufen ist!!
Zu beachten ist, dass dennoch mindestens 3 Monate vor Ablauf nochmals gekündigt wird, ( per Einschreiben ) weil sich sonst der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert!!
Der letzte Tag und Uhrzeit des Ablaufs des Vertrages steht auf dem Versicherungsschein drauf!
Wie kommst du denn da drauf? Jedes Gesetz kann gändert werden, und das ist mit dem VVG eben passiertristgemäß zu Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und Abbuchungsauftrag widerrufen
Ich empfehle den "Experten"mal die Lektüre des Versicherungsvertragsgesetzes in der aktuellen Fassung
Wenn der Versicherungsnehmer dem neuen VVG bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als drei Jahren ein Sonderkündigungsrecht hat, warum soll er dann noch Beiträge bezahlen müssen? Noch nie gehört.
https://makler.allianz.de/externe_links/services/aktuelles/vvg/faq/sachversicherung.html
Die Formulierung ist schon korrekt. Gleichzeitig den Abbuchungsauftrag zurück nehmen
Aber bitte immer zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen ( rechtzeitig 3 Monate vorher) Bei (möglicher) Schadenskündigung sofort verfällt der bezahlte Beitrag. Aber auch nicht zu früh kündigen, das fällt schon mal unter den Tisch. Wenn dann der Abbuchung nicht widersprochen wird höngt man wieder ein Jahr fest.
@siam1 : Gut erklärt !!!! Dh