Teilkündigung Kombivertrag Haftpflicht durch Generali, meine Rechte?

siola55  19.02.2021, 11:31

Wie lange ist denn die Vertragslaufzeit bzw. der Vertragsablauf bei den Sachversicherungen und bei deiner Unfallversicherung?

SellyBee55 
Beitragsersteller
 20.02.2021, 20:32

Ich meine 3 Jahre, bin aber nicht sicher und weiß nicht, wo das steht. Aber wenn ich 3 Jahre gebunden bin, wäre das eben meine Frage, ob ich nun das Recht habe den Rest zu kündigen

6 Antworten

Du kannst doch auch selber kündigen und zum Vertragsende eine neue VErsicherung abschliessen. Wo ist das Problem? Ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt, steht in deinem Vertrag. Und den kennt hier niemand ausser Dir

siola55  19.02.2021, 11:29

Bei Sachversicherungen besteht z.B. ein Sonderkünd.recht bei einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung!

Halbammi  19.02.2021, 12:00
@siola55

das ist toll, und wo ist das hier der fall?

siola55  19.02.2021, 12:33
@Halbammi

Dies weiß der Versich.nehmer selbst am Besten... ;-)

DerHans  19.02.2021, 12:55
@Halbammi

Es könnte z.B. ein Bündelrabatt wegfallen, wenn eine Sparte weg fällt.

SellyBee55 
Beitragsersteller
 20.02.2021, 20:34

Ich meine gelesen zu haben, dass ich 3 Jahre gebunden bin. Deswegen die Frage, hab ich vergessen mit dazu zu schreiben.

Ich meine 3 Jahre, bin aber nicht sicher und weiß nicht, wo das steht. Aber wenn ich 3 Jahre gebunden bin, wäre das eben meine Frage, ob ich nun das Recht habe den Rest zu kündigen...

In deinem Versich.schein findest du das Vertragsbeginndatum sowie den Vertragsablauf...

SellyBee55 
Beitragsersteller
 20.02.2021, 20:55

Ablauf ist 01.08.2024 aber das ist ja nicht dasselbe wie Kündigung?!

nein.

Haftpflicht und Hausrat sind verschiedene Sparten. Wenn solche Verträge in einem Antrag abgeschlossen werden, handelt es sich trotzdem um rechtlich unabhängige Verträge. Darauf wird sowohl im Antrag als auch in den Policen hingewiesen. Eine Einzelkündigung ist also durchaus möglich.

Sie berechtigt dich aber nicht zur Gegenkündigung der anderen Sparten.

Falls diese bereits im Ablaufjahr sind - bei Sachversicherungen kann frühestens zum Ablaufdatum mit Frist von 3 Monaten gekündigt werden oder - falls die Laufzeit länger als 3 Jahre abgeschlossen wurde - eben frühestens zum Ablauf nach 3 Jahren mit Frist von 3 Monaten!

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung