Teilkündigung Kombivertrag Haftpflicht durch Generali, meine Rechte?
Hallo zusammen,
ich habe 2019 bei meinem Vermögensberater der DVAG einen Kombivertrag über Hausrat Haftpflicht Glas und Unfallversicherung abgeschlossen.
Seitdem haben wir 2 Schäden an die Haftpflicht gemeldet, jetzt haben wir die Kündigung erhalten.
Meine Frage: Habe ich in diesem Fall das Recht, den kompletten Vertrag nun zu kündigen, also auch Hausrat Glas und Unfall? Denn wir möchten eigentlich langfristig wieder aus allem was mit der DVAG zu tun hat raus.
Wie lange ist denn die Vertragslaufzeit bzw. der Vertragsablauf bei den Sachversicherungen und bei deiner Unfallversicherung?
Ich meine 3 Jahre, bin aber nicht sicher und weiß nicht, wo das steht. Aber wenn ich 3 Jahre gebunden bin, wäre das eben meine Frage, ob ich nun das Recht habe den Rest zu kündigen
6 Antworten
Du kannst doch auch selber kündigen und zum Vertragsende eine neue VErsicherung abschliessen. Wo ist das Problem? Ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt, steht in deinem Vertrag. Und den kennt hier niemand ausser Dir
Ich meine gelesen zu haben, dass ich 3 Jahre gebunden bin. Deswegen die Frage, hab ich vergessen mit dazu zu schreiben.
Ich meine 3 Jahre, bin aber nicht sicher und weiß nicht, wo das steht. Aber wenn ich 3 Jahre gebunden bin, wäre das eben meine Frage, ob ich nun das Recht habe den Rest zu kündigen...
In deinem Versich.schein findest du das Vertragsbeginndatum sowie den Vertragsablauf...
Ablauf ist 01.08.2024 aber das ist ja nicht dasselbe wie Kündigung?!
nein.
Haftpflicht und Hausrat sind verschiedene Sparten. Wenn solche Verträge in einem Antrag abgeschlossen werden, handelt es sich trotzdem um rechtlich unabhängige Verträge. Darauf wird sowohl im Antrag als auch in den Policen hingewiesen. Eine Einzelkündigung ist also durchaus möglich.
Sie berechtigt dich aber nicht zur Gegenkündigung der anderen Sparten.
Falls diese bereits im Ablaufjahr sind - bei Sachversicherungen kann frühestens zum Ablaufdatum mit Frist von 3 Monaten gekündigt werden oder - falls die Laufzeit länger als 3 Jahre abgeschlossen wurde - eben frühestens zum Ablauf nach 3 Jahren mit Frist von 3 Monaten!
Gruß einer Versich.maklerin
Bei Sachversicherungen besteht z.B. ein Sonderkünd.recht bei einer Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung!