versicherung will für tablet nicht zahlen
Hallo! Folgender fall: unser tablet lag auf dem sofa, und meine tante hat sich drauf gesetzt, da sie es nicht gesehen hatte. Die versichrung will nicht zahlen, mit der begründung: 'Das tablet sollte normalerweise nicht auf dem sofa liegen'. ist das berechtigt? LG
11 Antworten
Die Versicherung ist im Recht. Versicherungen treten bei groben Aktionen ein, auf die man schlecht Einfluss hat. Nicht weil jemand sein Tablet auf seiner Sitzgelegenheit liegen lässt, auf die sich logischerweise Leute draufsetzen!
Versicherungen treten bei groben Aktionen ein, auf die man schlecht Einfluss hat.
Mein Büchlein "Büttenreden aus Versicherungstexten" bekommt Zuwachs.
Danke
Das tablet sollte normalerweise nicht auf dem sofa liegen
So ist das ja auch...
Es ist ganz alleine deine Schusseligkeit, dass du das Tab aufn Sofa hast liegen lassen.
Du kannst doch nicht Besuch zu dir einladen, diesen bitten Platz zu nehmen und von diesen Schadenersatz verlangen nur weil du etwas schlecht erkennbares hast liegen lassen.
Tipp für die Zukunft:
Räume dein Sofa auf und lege ein Tab auf dem Schreibtisch.
Welche Versicherung? Die Haftpflicht deiner Tante?
Wenn du ein Tablet auf ein Sitzmöbel legst, mußt du damit rechnen, daß jemand sich draufsetzt, also warst du fahrlässig, hast den Schaden sozusagen selber verursacht oder mitverursacht. . Da zahlt die Haftpflicht nicht. Vielleicht könnt ihr eine Beteiligung der Haftpflicht rausschlagen, aber den ganzen Schaden wird sie nicht zahlen.
Klarer Fall von Eigenverschulden. Ich lege ja auch kein Notebook auf den Beifahrersitz, wo ich damit rechnen muss, dass sich ein Beifahrer beim Einsteigen darauf plumpsen lässt.
Du hast den Schaden quasi selber herbeigeführt - bzw. die besten Voraussetzungen dafür geschaffen.
Die Haftpflichtversicherung deiner Tante zahlt nicht , da ihr verwandt seid. Ein Haftpflichtschaden unter Verwandten wird nicht von der Versicherung erstattet.
FalschDie Haftpflichtversicherung deiner Tante zahlt nicht , da ihr verwandt seid.
Die Versicherung zahlt nicht, weil der Fragesteller zu schusselig war und somit selbst schuld am Schaden ist.
@ SaVer79 Das gilt aber nur bei Verwandten, die zusammen in einer Wohnung wohnen.
Irrtum. Wenn ich meinem Schwager (eigene Wohnung) einen Fotoapparat leihe und dieser fällt ihm runter, dann zahlt die Vers nicht - da wittern sie nur Vers.-Betrug.
Das gilt aber nur bei Verwandten, die zusammen in einer Wohnung wohnen. Aber das ist im geschilderten Fall auch nicht das Problem