Mit dem Auto steckengeblieben. Versicherung zahlt nicht. Erfahrungen?

9 Antworten

also meine versicherung würde dafür auch nicht aufkommen. du hast dich doch selber in diese lage gebracht, wie kommst du darauf, dass das ein versicherungsfall ist?

nickka1233 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 15:34

Wenn du einen Unfall verursachst, dann zahlt die Versicherung auch, obwohl du dich auch selber in die Lage gebracht hast. Grundsätzlich kann man alles Versichern. 

Hexe121967  10.08.2016, 15:46
@nickka1233

aber in einer normalen Kfz-Versicherung ist eben sowas nicht versichert.

archibaldesel  10.08.2016, 15:53
@nickka1233

Festfahren ist kein Unfall.

Da diese Versicherung ja als Basarverein durchgeht (bei uns hier zumindest), wird Dir Dein "Berater" vor Ort sicherlich gerne helfen.

Die Bergung eines Fahrzeugs wie hier ist doch im Baustein Bergungskosten abgesichert, oder übersehe ich etwas?

Auszug aus den Spielregeln:
Zu den Leistungen der Zusatzversicherung zählen insbesondere Abschlepp- und Bergungskosten.


Hallo Nicka,

Deine Frge finde ich nicht ganz so leicht verständlich.

A) Was sollte die Versicherung konkret Deiner Meinung ersetzen?

B) Welche Versicherungen hast Du?

nickka1233 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 15:35

Tut mir leid. Das habe ich wirklich nicht dazu geschrieben. Ein Abschleppdienst kam raus und hat 340 Euro genommen. Diese Summe hätte ich gerne wieder

NSchuder  10.08.2016, 15:38
@nickka1233

Wow 340 Euro ist ne Menge Holz... Gab es denn keinen Bauern in der Nähe der Dich mal eben mit seinem Traktor hätte raus ziehen können? (Ich weiß... man muss erst mal einen finden)

nickka1233 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 15:41
@NSchuder

Das ganze ist nicht so leicht um halb eins Morgens und in der nähe waren nur kleinere Dörfer, die mit 20 Einwohnern keine hilfe anbieten konnten. Gefragt habe ich. Nächster Bauernhof wäre 15 km weg. 

SirKermit  10.08.2016, 15:42
@NSchuder

"Wow 340 Euro ist ne Menge Holz."

Erstens: Dänemark. zweitens: nicht jedes Fahrzeug kann auf solchen Weg arbeiten.

 Dort hieß es zuerst: ,,Kein Öffentlicher Weg. Wir zahlen nicht.

Wo steht denn in den Versicherungsbedingungen, dass nur geleistet wird, wenn das Fahrzeug nur im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird?

Allerdings liegt hier kein Schaden der Kfz-Haftpflicht bzw. Kasko-Versicherung vor. Kein Fremdschaden, bzw. Eigenschaden am Fahrzeug!

Nach meinem Kenntnisstand gibt es auch in Dänemark viele nette Menschen die mit einem Traktor mit Leichtigkeit einen PKW wieder auf feste Straßen befördern würden.

Allerdings müsste meiner Meinung der Schutzbrief greifen, denn normalerweise ist darin auch das bergen von Autos mitversichert.

suzisorglos  10.08.2016, 22:15

Die Schutzbriefe der Kfz-Versicherer übernehmen die Kosten einer Bergung jedoch nur nach Panne oder Unfall - beides liegt ja hier nicht vor. Anders sieht's da mit den Leistungen der Automobilclibs wie z.B. ADAC aus - die würden dem Mietglied auch die "Karre aus dem Dreck ziehen".

Apolon  11.08.2016, 08:16
@suzisorglos

@Suzisorglos,

mir ist leider der Text der Versicherungsbedingungen des Schutzbriefes bei der Provinzial nicht bekannt.

In unserem Tarifwerk steht dazu:

A.3.5 Wir helfen, wenn Ihr Fahrzeug ausfällt

Ist das Fahrzeug wegen eines nicht vorhersehbaren Ereignisses (z. B. Panne, Unfall oder Teilkaskoschaden) nicht fahrbereit, erbringen wir folgende Leistungen:

Wiederherstellung der Fahrbereitschaft

..............................

hier wird nur als Beispiel der Begriff Panne und Unfall verwendet.

Allerdings könnte man dies unter dem Begriff  nicht vorhersehbares Ereignis einstufen.

nickka1233 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 20:41

Danke für die Antwort. Ja. Das Bergen ist mit drin aber nach deren Antwort ist mein Fahrzeug noch fahrbereit gewesen. Es hatte also keinen technischen defekt. Obwohl mich diese zwei Unterschiedlichen Antworten schon ärgern. Nachdem ich das mit dem Öffentlichen Weg belegen konnte, kommen die gleich mit einer zweiten ,,Ausrede,,. Dreist. Mal sehen was der Mediator macht

Das ist kein Versicherungsschaden, da wird sich die Versicherung, zu Recht, weigern den "Schaden" zu regulieren.