Mit dem Auto steckengeblieben. Versicherung zahlt nicht. Erfahrungen?
Moin. Ich bin in Dänemark mit dem Auto auf einem befestigtem Waldweg unterwegs gewesen. Ich habe nicht bedacht, dass es die Tage davor nur geregnet hat. Habe mich dann vorne festgefahren und mit allen Mitteln versucht wieder rauszukommen. Rampe mit Holz gebaut, geschaufelt wie ein Verrückter und und und. Nichts hat geholfen. War 4 Stunden mit beschäftigt. Habe dann meine Versicherung angerufen. Dort hieß es zuerst: ,,Kein Öffentlicher Weg. Wir zahlen nicht. Tschüs". Zweiter Anruf war schon freundlicher und hat mir geholfen bez. Pannendienst verständigt. Leider auch hier keine Kostenübernahme. Zuhause zur Provinzial gelaufen und nachgefragt. Dort hat man sich ausführlich mit meinem Fall beschäftigt. Resultat:
Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch-oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmiitelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Demnach besteht leider kein Versicherungsschutz, auch wenn sich der VN nicht aus eigener Kraft aus der Lage befreien konnte.
Jetzt ist ein Mediator eingeschaltet. Was meint ihr dazu? Ich habe alles bei der Provinzial abgeschlossen. Unfallversicherung, Schutzbrief, KFZ Versicherung, Haftpflicht etc.
Hat jemand sowas ähnliches schon mal durch gemacht?
9 Antworten
also meine versicherung würde dafür auch nicht aufkommen. du hast dich doch selber in diese lage gebracht, wie kommst du darauf, dass das ein versicherungsfall ist?
aber in einer normalen Kfz-Versicherung ist eben sowas nicht versichert.
Festfahren ist kein Unfall.
Da diese Versicherung ja als Basarverein durchgeht (bei uns hier zumindest), wird Dir Dein "Berater" vor Ort sicherlich gerne helfen.
Die Bergung eines Fahrzeugs wie hier ist doch im Baustein Bergungskosten abgesichert, oder übersehe ich etwas?
Auszug aus den Spielregeln:
Zu den Leistungen der Zusatzversicherung zählen insbesondere Abschlepp- und Bergungskosten.
Hallo Nicka,
Deine Frge finde ich nicht ganz so leicht verständlich.
A) Was sollte die Versicherung konkret Deiner Meinung ersetzen?
B) Welche Versicherungen hast Du?
Tut mir leid. Das habe ich wirklich nicht dazu geschrieben. Ein Abschleppdienst kam raus und hat 340 Euro genommen. Diese Summe hätte ich gerne wieder
Wow 340 Euro ist ne Menge Holz... Gab es denn keinen Bauern in der Nähe der Dich mal eben mit seinem Traktor hätte raus ziehen können? (Ich weiß... man muss erst mal einen finden)
Das ganze ist nicht so leicht um halb eins Morgens und in der nähe waren nur kleinere Dörfer, die mit 20 Einwohnern keine hilfe anbieten konnten. Gefragt habe ich. Nächster Bauernhof wäre 15 km weg.
"Wow 340 Euro ist ne Menge Holz."
Erstens: Dänemark. zweitens: nicht jedes Fahrzeug kann auf solchen Weg arbeiten.
Dort hieß es zuerst: ,,Kein Öffentlicher Weg. Wir zahlen nicht.
Wo steht denn in den Versicherungsbedingungen, dass nur geleistet wird, wenn das Fahrzeug nur im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird?
Allerdings liegt hier kein Schaden der Kfz-Haftpflicht bzw. Kasko-Versicherung vor. Kein Fremdschaden, bzw. Eigenschaden am Fahrzeug!
Nach meinem Kenntnisstand gibt es auch in Dänemark viele nette Menschen die mit einem Traktor mit Leichtigkeit einen PKW wieder auf feste Straßen befördern würden.
Allerdings müsste meiner Meinung der Schutzbrief greifen, denn normalerweise ist darin auch das bergen von Autos mitversichert.
Die Schutzbriefe der Kfz-Versicherer übernehmen die Kosten einer Bergung jedoch nur nach Panne oder Unfall - beides liegt ja hier nicht vor. Anders sieht's da mit den Leistungen der Automobilclibs wie z.B. ADAC aus - die würden dem Mietglied auch die "Karre aus dem Dreck ziehen".
@Suzisorglos,
mir ist leider der Text der Versicherungsbedingungen des Schutzbriefes bei der Provinzial nicht bekannt.
In unserem Tarifwerk steht dazu:
A.3.5 Wir helfen, wenn Ihr Fahrzeug ausfällt
Ist das Fahrzeug wegen eines nicht vorhersehbaren Ereignisses (z. B. Panne, Unfall oder Teilkaskoschaden) nicht fahrbereit, erbringen wir folgende Leistungen:
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
..............................
hier wird nur als Beispiel der Begriff Panne und Unfall verwendet.
Allerdings könnte man dies unter dem Begriff nicht vorhersehbares Ereignis einstufen.
Danke für die Antwort. Ja. Das Bergen ist mit drin aber nach deren Antwort ist mein Fahrzeug noch fahrbereit gewesen. Es hatte also keinen technischen defekt. Obwohl mich diese zwei Unterschiedlichen Antworten schon ärgern. Nachdem ich das mit dem Öffentlichen Weg belegen konnte, kommen die gleich mit einer zweiten ,,Ausrede,,. Dreist. Mal sehen was der Mediator macht
Das ist kein Versicherungsschaden, da wird sich die Versicherung, zu Recht, weigern den "Schaden" zu regulieren.
Wenn du einen Unfall verursachst, dann zahlt die Versicherung auch, obwohl du dich auch selber in die Lage gebracht hast. Grundsätzlich kann man alles Versichern.