Was bedeutet bei einer KFZ-Versicherung "Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts nach I.7.1.6?
Nach einem Unfall haben wir das KFZ von meinem Mann auf mich angemeldet. Dadurch ist die Prämie erheblich günstiger geworden. Nun bekommen wir ein Formular in dem es heißt: "Es wir beantragt, die Schadenfreiheit aus dem Vertrag des bisher SFR-Berechtigten (Dritter) auf den Vertrag des Versicherungsnehmers zu übertragen."
Heißt das nun, wenn mein Mann das unterschreibt, dass ich doch die hohe Prämie zahlen muss?
5 Antworten
Was bedeutet bei einer KFZ-Versicherung "Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts nach I.7.1.6?
Hi liebe Gabrielle15,
da sollten wir schon auch noch die Gesellschaft hierzu wissen, wo dieser Punkt I.7.1.6 in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) aufgeführt ist!
Nach einem Unfall haben wir das KFZ von meinem Mann auf mich angemeldet...
... und auch auf dich versichert???
Dadurch hat dein Mann eine Schlechterstufung im Folgejahr aufgrund des Unfalles vermieden!?!
"Es wir beantragt, die Schadenfreiheit aus dem Vertrag des bisher
SFR-Berechtigten (Dritter) auf den Vertrag des Versicherungsnehmers zu
übertragen."
Dies ist eine Rabattübertragung von einer anderen Person - aber doch nicht vom verunfallten Kfz-Vertrag deines Mannes??? Kann ich leider nicht folgen...
Gruß siola55
"Dies ist eine Rabattübertragung von einer anderen Person - aber doch nicht vom verunfallten Kfz-Vertrag deines Mannes??? Kann ich leider nicht folgen..."
Hier ist wohl eine Rabattübertragung von einer anderen Person, also des Mannes, welcher Versicherungsnehmer des Vertrages für das verunfallte Kfz war, gemeint. Und jetzt ist das verunfallte Kfz auf die Frau angemeldet und der SFR, welcher erst im nächsten Jahr mit dem Schaden belastet wird, soll vom Mann auf die Frau übergehen. Wahrscheinlich weil der noch immer besser ist als der von der Frau.
Ich maße es mir aus der Ferne nicht an, pauschal zu behaupten, dass derjenige der den Beitrag berechnet hat, nicht beide SFR bei beiden Personen, welche unterschiedliche Risikomerkmale haben, gegen gerechnet hat. Im Gegenteil, davon ist auszugehen.
Dieses Formular und die AKB waren früher bei allen Versicherungen identisch. Heute sind sie bei fast allen Gesellschaften sehr ähnlich, mit minimalen Unterschieden und alle werden von unabhängiger Stelle überprüft.
Nein, d. h. dass der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) von deinem Mann (Dritter) auf dich (VN) rechtlich bindend übergeht. Er schenkt sie dir praktisch für die günstigere Versicherungsprämie. Weil ihr es bei der Zulassungsstelle umgemeldet habt, braucht die Versicherung nun dieses Formular. Damit auf dich als neuen Versicherungsnehmer (VN) auch der SFR übergeht. Das ist eine ganz normale Formalität.
Wenn ihr es nicht unterschreibt bleiben die Prozente (SFR) bei deinem Mann und du hast entweder noch einen eigenen SFR oder wirst dann neu eingestuft. In diesem Fall wäre der Beitrag wohl um einiges höher.
Also eigentlich alles gut, hört sich ganz normal an!
Dann ist es genau das selbe. Der höchste, freie SFR soll verwendet werden. Da kommt sicherlich ein Teil der Ersparnis her. Dann ist dieser SFR von dir frei oder er kommt zum tragen wenn er höher ist und der SFR deines Mannes wird frei. Aber aufgrund des Formulares ist der SFR deines Mannes höher..
Aber mit sagen ist es doch nicht getan. Solche Angelegenheiten werden doch im Antrag vereinbart.
Und da gibt es ja eine eigene Rubrik mit Angaben Fahrzeugwechel im eigenen Vertrag (ggf. Altvertrag) oder eben Rabatt vom Ehemann (und auch noch vom gleichen Fahrzeug).
Viel Glück somit.
Das ist natürlich richtig. Die Versicherungsgesellschaft hat jedoch die Pflicht und auch ein großes Interesse daran, einen Neuantrag im Sinne des Kunden zu gestalten. Falls der Antrag nicht im Sinne des Kunden policiert wird, besteht die Möglichkeit dem Versicherungsschein zwei Wochen zu widersprechen, wodurch der richtige Rabatt rückwirkend zum Tragen kommt.
Auch wenn diese Frist versäumt wird, kann man noch unterjährig, also mit Wirkung des Posteingangs beim Versicherer, eine Rabattübertragung vornehmen. Wobei dann zumindest die ersten Tage, von der Zulassung bis zur Änderung, anteilig, also tagegenau (prt), mit dem etwas höheren Beitrag gerechnet werden muss. Dies würde den Jahresbeitrag unterm Strich jedoch nur marginal verändern, wenn man sich einigermaßen zeitnah darum kümmert, sodass der richtige SFR verwendet wird.
Ich glaube beim besten Willen nicht, trotz jeglicher, berechtigter Kritik an der Assekuranz, dass ein Versicherungsunternehmen bewusst den falschen SFR verwendet, wissentlich einen besseren SFR liegen lässt, um einen höheren Beitrag zu kassieren. Im Gegenteil würde man wohl eher von sich aus diese günstigere Möglichkeit anbieten, um mit der Ersparnis eine zusätzliche Police zu verkaufen. Die gegenüberstehenden Kosten liegen nicht im Verhältnis. Sowas kommt immer auf, der Kunde ist verärgert, kündigt alles incl. Versicherungen der Familie, macht sicher nichts Neues mehr, der Ruf ist beschädigt und möglicherweise wird auch noch der Berater in die Haftung genommen. Auch die geänderten Versicherungsscheine kosten Geld. Eine solche Unternehmensphilosophie ist nicht die gängige Praxis der letzten Jahrzehnte in dieser Branche.
Ich vermute, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass hier alles seinen richtigen Gang geht. Und selbst wenn wirklich der falsche SFR verwendet wird, unabhängig vom Grund des Verschuldens, dann ist auch nicht viel kaputt gegangen, da man es ja ändern kann.
Kurz den Beitrag auf der Police oder dem Kontoauszug überprüfen, falls er zu hoch ist reklamieren, dann wird es berichtigt und alles ist gut!
Der geschilderte Sachverhalt ist meiner Ansicht nach ein ganz normaler Vorgang.
Kleine Kritik?
Für mich ein unglaublicher, denn hinzu kommen ja die Rückstufung durch den Unfall, der natürlich mitgegeben wird, und eben die Kosten für die Umschreibung.
Dabei ist mir aufgefallen, dass es wichtig ist zu sagen, dass ich bis
dahin selbst einen PKW auf mich zugelassen hatte. Diesen haben wir dann verkauft und somit abgemeldet.
Welchen SFR hattest du denn bei deinem Pkw? Und welche SF-Klasse will dir dein Mann denn übertragen?
Bitte unbedingt beachten: zum 1.1. wird der Kfz-Vertrag schlechtergestuft aufgrund des Unfalles und eine Rabattübertragung ist eine unwiderrufliche Übertragung! Eine Rückübertragung ist demnach ausgeschlossen - will dein Mann denn kein Kfz mehr auf sich zulassen???
Auch absolut richtig, dennoch scheint der Beitrag günstiger zu sein trotz Rückstufung, welche evtl. erst nächstes Jahr zum Tragen kommt falls der Unfall heuer war, und der Zulassungskosten, welche nicht sehr hoch sind. Das ist gut möglich und wurde sicherlich gegen gerechnet, so ist es üblich.
Klar die Übertragung ist unwiderruflich, aber man kann dennoch eine weitere unwiderrufliche Übertragung vornehmen. Das funktioniert vielleicht sogar bei der gleichen Versicherung, weil das selten geprüft wird. Sicher klappts jedoch bei jeder anderen Versicherungsgesellschaft. Einfach Kfz Vertrag regulär wechseln und dann den SFR normal wieder von der Frau auf den Mann übertragen. Habe das oft gemacht, denn es gibt kein gesellschaftübergreifendes Verzeichnis indem diese Formulare abgespeichert sind. Ausserdem ist es auch kein Betrug, denn es wird meistens, eigentlich immer nur danach gefragt, ob das Auto regelmäßig und nicht nur gelegentlich genutzt wurde und das kann auch bei zwei Personen zutreffen. In der Praxis können die Prozente jederzeit hin und her übertragen werden und das wird auch gemacht, da Versicherungen hier kulant sind und wissen dass sie im Endefekt nichts machen können wenn der VN wechselt. Die kennen die Tricks auch.
Bei einer solchen weiteren Übertragung, frägt die neue Versicherung bei der alten intern an. Das passiert hunderte Male am Tag. Es wird dabei, das Kfz Kennzeichen, die Kfz Art, der Name des VN, die Höhe des SFR, Versicherungsdauer u. ä. abgefragt, aber nicht wann der Rabatt von wem übertragen wurde. Daher ist eine Überprüfung für die neue Versicherung nicht möglich.
So ganz verstanden habe ich euer Vorgehen noch nicht.
Ihr hattet mit dem Auto deines Mannes einen Unfall. Daraufhin ist euer SFR angestiegen. Aus dem Grund habt ihr das Auto deines Mannes auf dich umgemeltet.
Was habt ihr denn dann als Vorvertrag für den SFR angegeben? Wenn ihr den deines Mannes genommen habt, war das ganze doch eine unnötige Aktion, da dann der Unfall ja wieder mit reinspielt.
Wenn ihr den von deinem ehemaligen Auto angegeben habt, müsst ihr gar keine SFR-Übertragung von Dritten (in dem Fall deinem Mann) vornehmen, sondern einfach nur einen Fahrzeugwechsel von deinem alten auf dein neues Auto (das, was vorher auf deinen Mann lief).
Der Versicherung teilt ihr einfach mit, dass der Vertrag deines Mannes aufgehoben und abgerechnet werden soll.
Das konnte doch sicher auch euer Vertreter vor Ort für euch erledigen.
Super, danke, genau das ist es. Jetzt sehen wir das klar. Das Schreiben ist am Samstag gekommen. Wir werden das morgen persönlich in der Agentur regeln.
Möglicherweise kommt die Beitragsersparnis nicht durch den SFR, sondern durch die individuellen Risikomerkmale, welche evtl. bei der Frau besser sind.
Das verstehe ich, daß kim und siola irritiert sind, meine Karten sind es auch.
Entweder hast Du eine eigene gute SF Klasse für das (ex-) Fahrzeug Deines Mannes oder er gibt Dir seine, dann aber natürlich mit Berücksichtigung des Unfalls.
Und der Vordruck riecht sehr stark nach: Da haben sich wohl zwei verzockt.
Viel Glück.
Nein, der Vordruck riecht sehr stark nach: Ganz normaler Vorgang, alles richtig gemacht!
Dann ist ja alles gut, wenn neben der Unschreibung nun auch noch Kosten von der Rückstufung ins Haus flattern.
Und: Es wird deutlich teurer, wetten?
Glaube ich nach meiner Erfahrung nicht, aber Wette angenommen.
Die Dame war in der Agentur und die haben ihr den günstigeren Beitrag, der ihr vorab berechnet wurde und sie zur Ummeldung veranlasst hat, nochmal bestätigt und der kommt auch zum tragen. Dieser Beitrag ist günstiger, als wenn sie das Kfz weiterhin auf den Mann zugelassen und versichert hätten. Trotz Zulassungskosten und Schadenrückstufung. Hier geht alles gut raus und das war die günstigste Variante. Keine Zusatzkosten kein versteckter Betrug. Ich hoffe für die Frau dass ich Recht habe und ich bin mir sehr sicher, falls nicht zieh ich meinen Hut vor deiner Einschätzung.
Dass der SFR zurückgestuft wird und Ummeldungskosten entstehen war ja klar, als man ihr den Rat gegeben hat. Es ist davon auszugehen, dass man zuvor alles gegen gerechnet hat. Einen Vorteil sehe ich nicht für die Agentur und auch nicht für die Versicherung durch diesen, möglicherweise fälschlichen Wechsel. Im Gegenteil, man hat den ganzen Arbeitsaufwand in Kauf genommen, damit ein günstigerer Beitrag für die Kunden entsteht. Davon haben alle Beteiligten am meisten. Deshalb schließe ich vorsätzliche Missetaten aus. Im schlimmsten Fall, hat sich die Agentur beim Beitrag verrechnet, aber auch dann ist nichts verloren gegangen. Man könnte es rückgängig machen und sie fährt dann auch wieder in der günstigsten Variante. Das ist jedoch sehr, sehr unwahrscheinlich und in dem Fall würde sie wohl auch die fälschlich gezahlten Zulassungskosten wieder erstattet bekommen und hat dann den günstigsten Beitrag der möglich ist. Hier passiert gar nichts Schlimmes oder Irreversibles! Die Assekuranz mag fragwürdige Handlungen vollziehen, aber nicht bei sowas, das macht keinen Sinn für mich.
Aber einen Unfall und die kommende Rückstufung kann auch eine Dame aus der Assekuranz nicht verschwinden lassen. Da kommt also noch etwas. Wir werden ja sehen, wohin der Hut gezogen wird.
Offiziell bestätigst du, das Kfz in der Zeit, in welcher der SFR von deinem Mann erfahren wurde, überwiegend genutzt zu haben.
Danke für die Antwort. Dabei ist mir aufgefallen, dass es wichtig ist zu sagen, dass ich bis dahin selbst einen PKW auf mich zugelassen hatte. Diesen haben wir dann verkauft und somit abgemeldet.