Versicherung kündigen nach einem abgelehnten Schaden?
können wir die Versicherung kündigen nach einem abgelehnten Schaden? Der Schaden an unserer Photovoltaik Anlage wurde nicht übernommen "Platte ist durchgeschmort" (es hat eine Überhitzung stattgefunden )wir sind gegen Brand, Blitzschlag versichert. lt. Versicherung heißt es " es ist nicht erwiesen das ein Blitzschlag stattgefunden hat. Haben auch ziemlich rum gestritten und zahlen jetzt alles selber. Aber wollen auch nicht da bleiben.
5 Antworten
Eine "Schadenskündigung" ist nur nach Regulierung oder Ablehnung eines versicherungspflichtigen Schadens möglich.
Wenn nach dieser Lesart für die Versicherung gar kein Schaden vorliegt, gibt es auch kein Kündigungsrecht.
ja.lt .Versicherung ist dieser Schaden nicht versichert, es hat eine "Überhitzung mit Brand " stattgefunden aber hat nichts mit Brand zu tun laut der Versicherung.
Ja, wenn die dafür vorgesehene Frist eingehalten wird (sollte aus den Versicherungsbedingungen hervorgehen).
Photovoltaik Anlage muss vor allem bei den neuen Tarifen immer angegeben werden und ist ein beitragsrelevanter Punkt!
Da eben diese Gefahr nicht versichert war, besteht wie bereits mehrmals o.g. kein Sonderkündigungsrecht. Kündigung vermutl. erst zur Hauptfälligkeit möglich.
Wechselt zu einem Versicherer, wo ihr einen direkten Ansprechpartner habt und mindestens zweimal im Jahr auf eine Rundum Aktualisierung angesprochen werdet. In dem Fall werden all eure Versicherungen auf den aktuellsten Stand gebracht mit den neusten Konditionen und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch günstigerer Beitrag!
Viele Grüße
richtig..wir haben eine Gebäudeversicherung wo die Photovoltaikanlage mitversichert ist gegen Feuer,Hagel,Sturm,Blitz.aber es muss ein "Ereignis" festlegbar sein (Datum wann passiert) und das können wir halt nicht sagen...
Bedeutet aber, dass in der Wohngebäudeversicherung nur diese von dir genannten Schäden versichert sind.
Aber keine Elektronikschäden.
Dafür benötigt man eine ergänzende Photovoltaikversicherung.
Den Ausführungen von DerHans ist nichts zuzufügen.
Lt. §92 VVG ist die Kündigung nach Versicherungsfall möglich. Dieser liegt hier nicht vor.
Danke für die Antwort, aber wir verstehen die Aussage "es hat eine Überhitzung mit anschließendem Schmorbrand stattgefunden...was aber kein Brand ist " obwohl Brand im Versicherungschein steht,
Feuer ist eine sich selbsttätig ausbreitende offene Flamme. In der Regel bleibt dann Asche übrig.
Schmorbrände können z.B. in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen sein.
Es gibt aber auch spezielle technische Versicherungen für Solaranlagen. Ist die Solaranlage denn überhaupt in der Gebäudeversicherung als Werterhöhung berücksichtigt?
Feuer hat immer einen bestimmungsmäßigen Herd und muss diesen für eine Versicherungsleistung verlassen. Schmor- und Schwellbrände erfüllen diese Beschreibung eines Feuers nicht und somit liegt auch kein versicherter Schaden vor.
ja aber hätte in diesem Fall diese spezielle Photovoltaikversicherung was gebracht? Nennt sich wohl Elektronikversicherung.
Um was für eine Versicherung geht es hier?
um eine Photovoltaikversicherung, oder Wohngebäudeversicherung?
Wohngebäudeversicherung einschließlich Photovoltaik, haben wir im Schein drin stehen, aber eben keine "Elektronikversicherung (so heißt die wohl"
Richtig und wenn man solche Risiken absichern möchte, muss man eine Photovoltaikversicherung abschließen.
Wir haben jetzt entschlossen diese Elektronikversicherung abzuschliessen. Wir haben das Haus mit Anlage vor 2 Jahren gekauft. Die Rechnung von der Anlage 2006 liegt uns nicht vor nur der Vertrag mit dem Energieversorger wo den Strom kauft. Beginn : Mai .2006, die Unterlagen vom Vorbesitzer ( er war Steuerberater) und ne Rechnung mit Wert 15.5.2015 was die Anlage bei der Hausübernahme noch Wert ist. Der Vertrag läuft 20 Jahre für den Stromverkauf. Nur jetzt will die Versicherung die Rechnung von 2006.?? Die Firma wo die Anlage installiert hat schaut ob sie noch was haben, bekommen wir jetzt keine Elektronikversicherung?
Wenn keine Rechnung mehr vorliegt, kann ja die Firma die die Photovoltaikanlage installiert hat, den Wert der Anlage schätzen und dir dies schriftlich bestätigen.
Müsste vermutlich auch reichen.
Haben uns schon viel geschickt, Hersteller ,Pläne usw. Das Problem ist unser zuständiger Versicherungsmensch. Ist was persönliches da guter Kumpel meines Ex Mannes. Dürfen wir einen anderen Berater nehmen? Hab das Gefühl das hier viel Mist läuft und da kann mein Mann und mein Kind nichts für.
Wenn du mit deinem Vermittler nicht zufrieden bist, wende dich doch direkt an den Versicherer.
Außerdem kannst du dir jederzeit einen anderen Vermittler suchen.
Ist was persönliches da guter Kumpel meines Ex Mannes.
Dann hat er doch nichts mehr mit dir zu tun.
Und wenn wir die Elektronikversicherung woanders versichern? Haben schon Angebote vorliegen, können die Gebäudeversicherung erst zum 1.7.2018 kündigen.
Sicher kannst du die Photovoltaik-Versicherung auch wo anders abschließen.
Aber deine Gebäudeversicherung läuft doch noch mindestens ein Jahr und auch für diese Zeit solltest du doch einen guten Betreuer haben.
Und außerdem, sollte man die Leistungen der Gebäudeversicherung genau prüfen, denn die neuen Gebäudeverträge sind zwar besser geworden, aber auch um einiges teurer.
Dieser Hinweis ist völliger Unsinn!
Es gibt auch eine separate Photovoltaikanlagenversicherung!
Ich vermute aber, dass du eine Gebäudeversicherung meinst und hier sind automatisch Schäden durch Feuer, Hagel und Sturm mitversichert.