Roller Versicherung bei WGV-Versicherung Ag?
Ich wollte gerade eine Rollerversicherung bei wgv abschließen, doch im Vertrag sind mir zwei Dinge aufgefallen, siehe Markierungen:
Man kann den Vertrag erst kündigen wenn man den Roller verkauft, verschrotten lässt oder wenn ein Schaden eintritt. Und was wenn ich den Roller einfach abmelden will weil ich nicht mehr damit fahre?!
Und ist es üblich das Schäden an meinem eigenem Fahrzeug nicht versichert sind?!
10 Antworten
Das ist eigentlich eine ganz normale Rollerversicherung für ein Versicherungskennzeichen. Die meisten Versicherungen sind so aufgebaut. Du kaufst das Versicherungkennzeichen und das gilt dann bis 31. März 2020. Danach ist die Versicherung automatisch beendet und du musst dir irgendwo ein neues Kennzeichen kaufen. Ohne besonderen Grund die Versicherung vorher zu kündigern, macht schlichtweg keinen Sinn.
Bei den geringen Beträgen lohnt sich ein Kündigungsrecht mit Rückerstattung überzahlter Beträge vom Verwaltungsaufwand einfach nicht.
Es ist auch üblich, dass keine Vollkasko damit verbunden ist. Wenn du dich also langlegst und brauchst neue Blinker oder eine neue Verkleidung, musst du das selber bezahlen. Es gibt zwar auch Versicherungen, die eine Vollkasko anbieten und solche Schäden bezahlen, aber die sind auch entsprechend teuer.
Bei den geringen Summen machen die keinen Aufstand, 1 Jahr Gültigkeit und fertig.
"Und ist es üblich das Schäden an meinem eigenem Fahrzeug nicht versichert sind?! "
Wir reden über eine Haftpflichtversicherung, die kann nur Schäden begleichen, bei denen du in der Haftung bist, weil du fremdes Eigentum beschädigt hast und den Schaden ersetzen sollst.
Eigene Schäden lassen sich mit einer Kaskoversicherung abdecken, entweder Teil- oder Vollkasko. Ersteres gibt es bei den kleinen Flitzern durchaus, Vollkasko eher wohl nicht, das schließt man meist für Fahrzeuge ab, die einer Zulassung bedürfen, die dann auch etwas kosten.
Teilkasko scheinst du laut deinem Bild zu bekommen, aber den Umfang der Deckung musst du selber heraus finden.
... wer sich so eine Versicherung leistet, sollte auch seinen Berater/Makler einbinden.
Das Schild und somit die Versicherung gilt bis 29.02.2020 und gut ist. Bei einem Verkauf geht es mit, so das KBA.
Und TK ist beim Marktführer jedenfalls möglich, VK nicht.
- Ich gehe davon aus, dass es sich um einen 50er oder 25er Roller handelt? Den kannst du weder an- noch abmelden. Oder warst du damit schon einmal bei der Zulassungsstelle?
- Wenn du Schäden an deinem Roller versichern willst, gebrauchst du eine Vollkaskoversicherung. Das steht übrigens direkt unter der markierten Stelle.
Mit der Rollerversicherung bekommst du die Kennzeichen die für 1 Jahr gültig sind.
Wenn du nicht mehr fährst fährst du halt einfach nicht mehr, du musst einen Roller nicht zusätzlich an und abmelden.
Ja schäden am eigenen Fahrzeug sind i.d.r. nicht mit eingeschlossen
... seit wann ist das so, ab April für 1 Jahr und auch noch gültig?