Wann sind Wohnungen nach einem Brand wieder bewohnbar?

4 Antworten

Bewohnbar. Warscheinlich nie.

Das beste wird es sein das haus abzureisen und neu aufzubauen. Da das dach kaputt ist und die Wände völlig durchnässt sein werden denke ich das es einsturzgefährdet sein wird.

IGEL999  19.09.2016, 22:10

Das kann man nicht pauschal daraus ableiten ;)

... bei einem Flachdach der Dachstuhl ???

Na denn:

Den Schaden am Haus ordnet die VGV und den am Hausrat die eigene Hausrat und die Bewohnbarkeit wieder herstellen kann bis zu zwei Jahren dauern, so meine Erlebnisse.

Viel Glück.

Daher, dass das gesamte Flachdach wegen etwaigen Glutnestern aufgerissen werden musste, ist die komplette Bausubstanz durchnässt. Der Schaden wird auf mehrere Millionen Euro geschätzt.

Das bedeutet für das Haus wohl "Exitus". Vor Abbruch und Neuerrichtung wird das wohl nichts mehr mit Wohnung beziehen.

Für das Gebäude ist die Brandversicherung zuständig (Wohngebäudeversicherung). Diese zahlt dem Vermieter auch Mietausfälle etc. Die Eltern werden wohl die Kündigung bekommen, weil der Mietvertrag seitens Vermieter nicht mehr erfüllt werden kann.

Sie sollten sich daher schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen.

Der Hausrat Eurer Eltern ist hoffentlich über eine Hausratversicherung ausreichend versichert.

Alexdernette 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 17:00

Danke für Ihre Antwort. Meine Eltern sind Eigentümer, das vergaß ich wohl zu erwähnen.

bwhoch2  19.09.2016, 17:34
@Alexdernette

Danke, dass Du das endlich nachgeschoben hast. Das wäre eine wichtige Information ganz von Anfang an gewesen.

Wenn Deine Eltern Eigentümer sind, werden sie wohl schon eine Einschätzung haben, ob das Haus überhaupt saniert werden kann.

Bei der Schadenshöhe gehe ich davon aus, dass es sich um ein größeres Mehrfamilienhaus und die Mieter, die jetzt raus mussten, wissen nicht, wo wohnen.

Eigentlich müßten sich die Mieter jetzt alles was neues suchen, denn normalerweise ist die Substanz eines Hauses durch das Löschwasser allein und ggf. auch Auswirkungen der großen Hitze auf tragende Teile so beeinträchtigt, dass es keine schnelle Sanierung gibt. In vielen Fällen lohnt sich diese gar nicht mehr, sodass das Haus abgebrochen und neu gebaut werden muss.

Hier kommt es sehr auf die Ergebnisse der Gutachten an, die wohl die Brandversicherung veranlassen wird.

Apolon  19.09.2016, 17:53
@Alexdernette

Nein - dies war für mich aus deiner Frage erkennbar.

bwhoch2  19.09.2016, 19:39
@Apolon

Für Dich ja, weil Du als Schnelldenker aus der Versicherungsbranche (durchaus positiv gemeint) einen anderen Blick auf die Frage hast.

Nach all dem aber, wie hier Fragen formuliert werden, darf man nicht so ohne weiteres davon ausgehen, dass immer das gemeint ist, was wortwörtlich irgendwo steht.

Der Zusammenhang "Wohnhaus meiner Eltern" - "Millionenschaden" und die Frage, wann das Haus wieder bewohnbar sein wird, verleitete mich zu der Annahme, dass der Fragesteller das Haus meint, in dem seine Eltern wohnen, dass es sich um ein ziemlich großes Haus handelt und wer (auch als Sohn) von Eltern, die so ein großes Haus ihr eigen nennen, hier eine Frage stellt, die danach klingt, als ob er noch kein Gespräch wegen der Schadenshöhe und Folgen mitbekommen hat, der kann eigentlich nicht der Sohn des Eigentümers sein. Das war mein Gedankengang, den Du hoffentlich nachvollziehen kannst.

Im Übrigen: Wenn jemand von seinen Eltern erzählt, wo die wohnen und wie die wohnen, kann es doch durchaus sein, dass jemand sagt, im Haus meiner Eltern ist das und das vorgekommen und es wird klar und eindeutig erkennbar nicht das Haus gemeint, das den Eltern gehört, sondern das, in dem sie wohnen. Umgangssprachlich ist das durchaus so üblich.

Apolon  19.09.2016, 16:57

Eigenartige Antwort:

 in der vergangenen Woche hat es einen Brand in dem Wohnhaus meiner Eltern gegeben.

wie passt dies zusammen.

Die Eltern werden wohl die Kündigung bekommen, weil der Mietvertrag seitens Vermieter nicht mehr erfüllt werden kann.

bwhoch2  19.09.2016, 17:05
@Apolon

@NorbertUhrig: Eigenartiger Kommentar. Was meinst Du damit.

Falls Du damit meinst, dass das mit der Kündigung eigenartig ist, schau Dir mal §543 BGB Satz 1 an.

Dem Vermieter kann unter diesen Umständen wohl nicht die Fortsetzung des Mietverhältnisses zugemutet werden.

Oder §573 / 3 des BGB.

Apolon  19.09.2016, 17:52
@bwhoch2

@bwhoch2,

scheinbar hast du meinen Hinweis nicht verstanden.

In dem Wohnhaus meiner Eltern, bedeutet, dass es ihnen gehört.

Sie also nicht in Miete wohnen.

Du hast ja so recht - ich darf nicht mehr davon ausgehend, dass sich hier Versicherungsspezialisten tummeln, die solch einen Hinweis verstehen würden.

Daher, dass das gesamte Flachdach wegen etwaigen Glutnestern aufgerissen werden musste, ist die komplette Bausubstanz durchnässt. Der Schaden wird auf mehrere Millionen Euro geschätzt.

Um welches Schloss handelt es sich denn?

Aber ein Schloss mit einem Flachdach verwirrt mich ein wenig!

Wenn möglich, informiere uns mal über den tatsächlichen Schaden, bzw. um die Größe des Gebäudes. Und bitte nicht maßlos übertreiben.

Außerdem welche Versicherungen überhaupt bestehen.

Hat die Feuerwehr das Gebäude frei gegeben?

Sinnvoll wäre, dass die Gebäudeversicherung kontaktiert wird und mit dem Gutachter evt. in Verbindung mit einem Bau-Ing. alles besprochen wird.

Wie lange dies dauert kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.  Wenn ich raten muss - zwischen 6 Monaten bis zu 2 Jahre.