Versicherung kündigt mir nach Schadenfall!
nach §92 VVG hat eine Versicherung das Recht, im Schadenfall, den Vertrag fristgerecht zu kündigen. Vorher habe ich allerdings einen Schaden gemeldet. Müssen sie diesen nicht erst noch übernehmen???
6 Antworten
Es könnte eine Ausnahme geben, habe einmal etwas entspr. in einer Mahnung gelesen. Demnach besteht kein Vers.schutz wenn man mit der Prämienzahlung im Rückstand sei. Würde bedeuten, man muss den Zeitraum nachzahlen, hätte aber keinen Vers.anspruch.
Wenn es sich um einen versicherten Schaden handelt und dieser in den versicherten Zeitraum fällt (also auch keine Beitragsrückstände bestanden), wird dieser Schaden trotz der ausgesprochenen Kündigung noch reguliert.
Hinzu kommt auch noch, dass ich mir nach einem irreparablen Schadenfall ein neues Telefon zugelegt habe, welches ich versichern wollte. Hierzu war es nötig, die IMEI-Nr. des Gerätes anzugeben. Als ich dann den Kaufvertrag per Email geschickt hatte, bauten sie einen Zahlendreher ein und meinten fortan, als ich erneut einen Schaden hatte, das Telefon sei nicht versichert... Ham den Schaden im Dez nach einigem Schriftverkehr dann aber übernommen. Im aktuellen fall meiten sie wieder, das Telefon sei nicht versichert. Dann kam das raus mit dem Shop, der ohne mein Wissen den Schaden im Januar geltend gemacht hat. Danach wurde ich gekündigt...
Ihr seht also, is doch etwas verzwickter...
Was für ne prämienzahlung? Also ich bin mit keiner Zahlung in Verzug gewesen! Es geht denke ich vielmehr darum, dass ich die Versicherung schon ganz gut in Anspruch genommen habe und sie mir aus diesem fall gekündigt haben. Desweiteren hat der Shop, in welchem ich mein Telefon zur Reparatur hatte, im Januar einen Schaden auf meinem Namen laufen lassen und mit der Versicherung abgerechnet. Die ham also im Dez 2013 und im Januar 2014 jeweils 110,10 € an den Laden überwiesen... Für Dez hab ich eine Rechnung, für Jan nicht, weil ich auch nichts in Auftrag gegeben, bzw mit keinen Kostenvoranschlag geholt habe...
Hallo, manche Versicherungen können auch fristlos nach Schadenfall kündigen, wenn man zuviele Fälle in Anspruch genommen hat....Wenn sie dir allerdings jetzt fristgerecht gekündigt hat, gehe ich davon aus, dass sie den Fall jetzt noch übernehmen. Aber am Besten fragst mal selber nach. Wenn du dir nach dem Gespräch immer noch nicht sicher bist, dann lass dich bei einem Anwalt beraten, der kann dir das ganz genau sagen....Aber ich rate dir, vorher mit der Versicherung das klären zu wollen, vielleicht ergibt sich aus dem Gespräch schon etwas :)
Könnte mit jemand einen Paragraphen raussuchen, in welchen geschrieben steht, das ich trotz Kündigung das Recht auf Kostenübernahme habe, da der Schaden vor der Kündigung der Versicherung gemeldet war, damit ich mich in meinem Schreiben auf etwas beziehen kann...?
Danke Leute!!!
dann werd ich mit denen wohl nochmal sprechen, Dankeschön :)