Versicherung hat Geld auf Pfändungsschutz Konto überwiesen
Hallo zusammen,
ich fang am besten gleich mal an. Meine Mutter hat ein Pfändungsschutzkonto und einen Freibetrag von 2200 Euro. Eigentlich ist dieser völlig ausreichend und es gibt keinerlei Probleme. Vor ein paar Tagen schaute meine Mutter auf ihr Konto und wäre fast vom Stuhl gekippt. Nach Abzug von Miete und allen weiteren Kosten waren über 2600 Euro auf dem Konto. 2200 Euro von der Versicherung die eigentlich an den Zahnarzt hätten gehen sollen wurden fälschlicher Weise auf das Konto meiner Mutter überwiesen. Die Bank und auch die Versicherung wurden sofort kontaktiert und wollten sich der Sache annehmen aber wie es immer so ist, es tut sich rein gar nichts. Der Versicherung liegt übrigens ein Schreiben vor in dem darum gebeten wurde nichts auf das Konto meiner Mutter zu überweisen sondern die Zahlung direkt an den Zahnarzt zu tätigen. Dieses wurde laut Aussage der Versicherung aber leider übersehen. Kann man da jetzt noch was machen um den Karren ausm Dreck zu ziehen oder ist es nun wie so oft, einfach dumm gelaufen?
5 Antworten
Ja das ist dumm gelaufen ,da wird sich auch nichts ändern lassen,deine Mutter wäre besser bedient gewesen ,wenn sie gar keine Bankverbindung angegeben hätte ,und so nur die Möglichkeit gewesen wäre auf das Konto des Zahnarztes zu überweisen.Leider ist man nur nachhinein kluger.Am besten das jetzt mit dem Zahnarzt klären ,zwecks derZahlung.
Hallo,
vielleicht gibt es hier Tipps wegen des Fehlers der Krankenversicherung:
patientenberatung.de
Gruß
RHW
Das ist leider blöd gelaufen. Die Versicherung wird schuldbefreiend geleistet haben. Die einzige Möglichkeit wäre ein Vollstreckungsschutzantrag beim Amtsgericht, welcher aber nicht sehr vielversprechend ist. Probieren kann man es jedoch.
Hallo,
das gehört wohl zur Kategorie "Dumm gelaufen". Aber sehe es einmal so, die Höhe der Schulden bleibt gleich, nur hast die jetzt bei einem anderen Gläubiger.
Schöne Grüße
Die Bank kann anhand des Schreibens den Betrag ordnungsgemäß weiterleiten, wenn die Originalität dessen nachweisbar ist. Warum? Weil sie sich an Gesetze halten muss (selbst schuld, wenn man ein PS-Konto hat).
Ps -Konto ,das ist doch ein Sparkonto wo man jeden Monat 5 € einsetzt,und gewinnen kann.Ich denke du verwechselst da was ,aber solls geben.
Ohne PS Konto würde das Problem doch auch bestehen oder irre ich mich da? Am Freibetrag würde sich ja nichts ändern und somit wären alle anderen Leistungen wie z.B. Unterhalt und Kindergeld dann auch weg (Oder halt ein Teil von den Versicherungsleistungen). Das PS Konto ändert ja nichts an der Kontopfändung.
Oder ist es nicht sogar so dass mittlerweile alle Leistungen pfändbar sind und man mehr oder weniger gezwungen ist ein PS Konto zu führen da man ja Miete, Strom, Essen und sonstiges zahlen muss...?
Ich meinte damit eher die Pfändungsgeschichte an sich. Ansonsten hast du natürlich Recht.