Berechnung zurückgegebene Lastschrift bei P-Konto

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Zum Thema P-Konto und Rücklastschriften heißt es im Umsetzungsleitfaden des Zentralen Kreditausschusses für die Kreditinstitute unter Ziffer VI 10 (Seite 33) Folgendes:

Für Rücklastschriften gibt es verschiedene Voraussetzungen. Die in der Praxis häufigsten sind eine nicht ausreichende Kontodeckung und ein Widerspruch des Kontoinhabers.

Im Falle der nicht ausreichenden Kontodeckung wird die Lastschrift zunächst eingelöst und das Konto entsprechend - trotz fehlender Deckung - belastet. Das kontoführende Kreditinstitut hat circa 1 1/2 Tage Zeit, die Kontobelastung zu prüfen und kann innerhalb dieser Zeit die Lastschrift zurückgeben, so dass es zu einer Rücklastschrift, also zu einer Gutschrift des zuvor aufgrund der Lastschrift abgebuchten Betrages kommt. Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne dass die Angabe von Gründen seinerseits erforderlich ist, der Lastschriftbelastungsbuchung bei der Einzugsermächtigungslastschrift sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu widersprechen.

Im Falle einer unberechtigten Lastschrift besteht eine noch längere Widerspruchsfrist. Im Rahmen der neuen SEPA-Lastschriftverfahren kann der Kunde als Verbraucher bei der SEPA-Basislastschrift binnen acht Wochen nach Belastungsbuchung die Rückerstattung verlangen. Auch in diesem Fall wird eine zuvor erfolgte Belastung durch korrespondierende Gutschrift rückgängig gemacht.

Bei der Lastschrift wird der vorhandene Freibetrag in Anspruch genommen. Reicht dieser für den Lastschriftbetrag nicht mehr aus, wird das kontoführende Kreditinstitut innerhalb der Prüfungsfrist die Lastschrift wegen fehlenden Pfändungsfreibetrages zurückgeben.

Da eine Lastschrift bis zu ihrer Genehmigung nur eine vorläufige Belastung des Kontos darstellt, kann auch die Anrechnung auf den Freibetrag nur vorläufiger Art sein und ist rückgängig zu machen, wenn mit der Rücklastschrift auch die Lastschrift rückgängig gemacht wird. Dies ist unabhängig davon möglich, ob zwischenzeitlich eine Auskehrung an den Gläubiger erfolgt ist, denn durch die Rücklastschrift erhält das Konto wieder eine Gutschrift in gleicher Höhe, so dass jedenfalls Guthaben zur Verfügung steht.

Die Rückberechnung wird immer ergeben, dass der Freibetrag des Monats, in dem die Rücklastschrift erfolgt, um den Betrag der Rücklastschrift zu erhöhen ist: Dadurch, dass der Betrag der Lastschrift im Monat der Lastschrift nicht zur Verfügung stand, entsteht bei der Rückberechnung eine Übertragung des nicht genutzten, aber von einem (rückwirkend erhöhten) Freibetrag gedeckten Guthabens in den Folgemonat. Da im Folgemonat bei Rückberechnung ein Guthaben in Höhe der Lastschrift besteht, das ebenfalls nicht genutzt worden ist, entsteht auch in diesem Monat zum Folgemonat ein Übertrag in Höhe des Lastschriftbetrages. Zwar entfällt die Möglichkeit, den nicht genutzten Freibetrag des ersten Monats, auch in den dritten Monat zu übertragen, aber da Verfügungen zunächst auf den übertragenen und danach auf den Freibetrag des aktuellen Monats anzuwenden sind, steht nicht genutzter Freibetrag des aktuellen Monats zur Verfügung, der in den Folgemonat - also in den dritten Monat nach Lastschrift - übertragen werden kann.

Folglich wird bei einer Rücklastschrift der Freibetrag des Monats, in dem die Rücklastschrift erfolgt, um den Betrag der Rücklastschrift erhöht. Eine rückwirkende Neuberechnung von Freibeträgen und anzurechnenden Verfügungen erübrigt sich somit.

Eine Lastschrift kann nicht teileingelöst werden. Die Rücklastschrift wird mit 200 Euro in den Negativlisten erscheinen. Man wird Dir den Lastschriftverkehr für diese Kontenart untersagen, wenn Du das entsprechende nicht nachhaltig zur Verfügung stellen kannst.

Frankie4  05.10.2012, 10:52

Nicht zulässig; EU-Zahlungsdiensterichtlinie schützt den Kontoinhaber - auch den P-Kontoinhaber - vor so einer Maßnahme.

Möglich bleibt aber immer eine ordentliche Kündigung des Kontos.

es gingen die 200€ zunächst als Lastschriftbuchung raus und durch die Rückholung wieder auf der Guthabenseite rein. Daher muss du von deinem verfügbaren Rahmen, diese 200€ abziehen.

Frankie4  05.10.2012, 10:50

Nein, vgl. meine obigen Ausführungen.