versehentlich falsch geparkt, welche Folgen sind möglich?
Ich schildere kurz den Sachverhalt:
ich war gestern einkaufen, in einer fremden Stadt in einem für mich fremden Einkaufszentrum (Ich kannte also die örtlichen Gegebenheiten dort nicht).
Als ich zurück zum Parkplatz kam, stand schon jemand mit einem Porsche an meinem Auto, fotografierte mich und mein Auto und beschimpfte mich als "dreckiger Wi..ser". Der nette Mensch behauptete, ich würde auf einem Behindertenparkplatz stehen.
Nun meine Fragen:
1.) An dem betreffenden Parkplatz stand kein Schild, dass es sich um einen Behindertenparkplatz handelt, der Parkplatz war genauso breit wie alle anderen Parkplätze (normalerweise sind Behindertenparkplätze doch viel breiter als die normalen) und auf dem Boden war auch nicht dieses typische Rollstuhlsymbol aufgemalt
(nur ein paar total verblichene Linien, die vielleicht irgendwann mal ein Rollstuhlsymbol hätten sein können, allerdings war der Boden aufgrund starken Regens sehr nass, es war Dämmerung, die wenigen verblichenen Linienreste habe ich wirklich nicht gesehen) Woher soll ich als ortsfremder in diesem Fall erkennen, dass es sich hier um einen Behindertenparkplatz gehandelt hat?
2.) Was kann mir nun aufgrund der Fotos passieren, die der nette Herr gemacht hat? Ich bin später nochmal hingefahren und habe ebenfalls Fotos gemacht auf denen deutlich zu erkennen ist, dass weder Schild noch eine erkennbare Markierung auf dem Boden vorhanden ist
3.) Ich habe mich bei dem Mann höflich für mein "angebliches" Fehlverhalten entschuldigt und bekomme als Antwort "du dreckiger Wi..ser". Angenommen, er würde mich wegen des Falschparkens anzeigen, sollte ich dann wegen der Beleidigung zurückschießen?
Vielleicht kennt sich hier jemand aus und kann mir ein paar rechtliche Hintergründe liefern. Vielleicht hat schon jemand etwas ähnliches erlebt und kann seine Erfahrungen mitteilen. Vielleicht kann sich auch jemand in die Situation hineinversetzen und mitteilen, wie er/sie an meiner Stelle reagiert hätten/reagieren würden.
5 Antworten
es gibt wirklich seltsame Menschen :(
hier kannst du eigentlich nur abwarten, was passieren wird. ich glaube zwar nicht, dass der Fall zur Anzeige gebracht werden wird, aber warte mal zwei Wochen ab.
falls doch was kommen sollte, dann kannst du zwar an Hand der Fotos belegen, dass es sich hier um ein "Versehen" handelt, .. wie weit du damit kommen könntest, wäre die Frage.
generell sollte dich das Ordnungsamt ermahnen und nicht der Bürger Wichtig.
ärgerliche Geschichte - ich drücke dir die Daumen
Du hast dir nichts vorzuwerfen. Du hattest lediglich das Pech, auf einen der unangenehmen Zeitgenossen zu treffen, der meint, er müsse den Verkehr regeln und Leute wegen Verstößen melden, bez. beschimpfen. solche Typen sind Kleingeister, mehr nicht und sie haben wenig zu sagen, suchen also anderweitig Aufmerksamkeit und machen damit Eindruck auf harmlose andere Menschen. die müssen reagieren, sich entschuldigen, erschrecken und wumms ist das Ziel erreicht. Passieren kann dir nichts, wenn keine Markierung da war und sie müsste deutlich erkennbar gewesen sein. Ob der Typ nun fotos hat- du kannst davon ausgehen, dass er dauernd welche macht und sich daran delektiert!!- oder nicht, du hast ebenfalls welche und kannst beruhigt sein. Ein Sturm im wasserglas!
hast du dir das Kennzeichen von dem netten Herren notiert?
Falls es zur Anzeige kommt kannst dus mit gegenschießen probieren. Allerdings steht da Aussage gegen Aussage, falls du keine Zeugen hast.
Hast du vielleicht eine Rechtsschutzversicherung? Weil dann könntest dort unverbindlich einen Anwalt um Rat fragen. Was für dich spricht ist der zu undeutlich gekennzeichnete Behindertenparkplatz und das du Fotos gemacht hast. Ich meine jeder normale Mensch merkt es ja wenn er auf einem B-Parkplatz steht.
Mach dich nicht verrückt, der Mann hatte wahrscheinlich zu starke Unterhosen an oder zuhause nichts zu sagen.
Anzeigen kannst du ihn nicht, weil du leider keine Beweise hast.
Dann aufjedenfall anzeigen.
Dir passiert dann gar nichts aber du hättest den Mann wegen Beleidigung und Nötigung anzeigen können
doch, meine Freundin war dabei und kann das bezeugen...