Muss ein Behindertenparkplatz durch ein zusätzliches Schild gekennzeichnet sein?
Bei uns in der Straße gibt es insgesamt 3 Behindertenparkplätze, die Streße ist insgesamt jedoch nur 10 Hausnummern lang. Die Sache ist die, dass zwei dieser Plätze nur durch die Umrandung auf der Straße gekennzeichnet sind, der dritte verfügt über einzusätzliches Schild mit dem Zeichen für einen Behindertenparkplatz drauf. Reichen die Umrandungen auf der Straße oder ist das veraltet? Müssen diese Parkplätze nicht heutzutage zusätzlich durch Schilder gekennzeichnet werden (bei Schnee und im Herbst sind die Umrandungen auf der Straße ja kaum zu sehen). Darf ich also also ohne Behindertenparkschein auf den "nur umrandeten" Plätzen parken?
5 Antworten
Solange man erkennen kann, dass es sich um einen so genannten "Behinderten-Parkplatz" handelt darf man dort NICHT parken, wenn man keinen blauen Parkausweis hat. Jeder, der dort unberechtigt steht,kann KOSTENPFLICHTIG abgeschleppt werden und bekommt obendrein noch ein Bußgeld bzw. eine "Verwarnung" !Es ist nicht generell erforderlich, dass Behindertenparkplätze zusätzlich mit einem Schild ausgestattet werden, dennoch kann man die Gemeinde/Stadt auf dieses Fehlen hinweisen, denn dann MÜSSEN sie es nachinstallieren. Solange sich keiner "aufregt" oder "beschwert" werden keine Schilder angebracht, obwohl die Parkplätze gesondert gekenntzeichnet werden SOLLEN (!). Also bitte, nimm nicht einem Menschen, der eh schon ein Handicap (oder mehrere) hat, den dringend benötigten Parkplatz weg. Es ist kein Privileg für Menschen mit Handicap sondern eine Erleichterung. Melde es doch einfach der Behörde(am besten Ordnungsamt), dann müssen die sich drum kümmern. LG von Renate
Sicher muß dort ein Schild stehen, wer soll das denn sonst erkennen wenn Schnee liegt.
Behindertenparkplätze sind durch entspr. Beschilderung ausgewiesen. Da darf man nicht parken, ohne einen Schein auszulegen, der genau das erlaubt.
Ja die Müssen durch ein Schild ausgewiesen werden, aber wenn da z.B. drei Hintereinander oder Nebeneinander liegen reicht 1 Schild es muss nicht für jeden ein Extra Schild aufgestellt werden. Du solltest dir verkneifen dort unberechtigt zu Parken, das kann teuer werden.
Um ein Knöllchen zu kassieren oder gar abgeschleppt zu werden, müssen die blauen Schilder aufgestellt sein. Dabei reicht evtl. eins, wenn die Parkplätze hinter- oder nebeneinander liegen. Dann muss die Anzahl der Behindertenparkplätze angegeben sein. Ich kenne die Straße ja nicht. Aber wenn es ein reines Wohngebiet ist, würde ich mich nicht auf diese Parkplätze stellen. Denn dann gibt es dort gehbehinderte Anwohner, die oft schwer um diesen Sonderparkplatz gekämpft haben. Und wenn du selbst dort wohnst, weißt du ja, wo diese Parkplätze sind, auch wenn mal Schnee liegt.