Wo befindet sich der Behindertenparkplatz? Vor oder hinter dem Verkehrsschild?
habe ein Verwarnungsgeld-Bescheid (35,- Euro) erhalten wegen Parkens auf einem Behinderten-Parkplatz. Folgende Verkehrssituation in Potsdam: Parken erlaubt auf dem Gehweg ( alle 4 Räder auf dem Gehweg). Innerhalb dieser Parkreihe befindet sich ein Schild für einen Behinderten-Parkplatz (nur Rollstuhlsymbol, keine Nummer, kein Pfeil), auf dem Gehweg keine weiße Markierung für diesen Platz. Das Schild an einem Pfahl, blaue Fläche zeigt in Fahrtrichtung (d.h. beim Fahren blicke ich dem Schild auf der rechten Gehwegseite sozusagen ins Auge) Ist der Behinderten-Parkplatz nun vor dem Schild oder dahinter, d.h. das Schild stand hinter dem Kofferraum meines Wagens. Ich war der Meinung, daß der Behindertenparkplatz hinter mir war. Könnt ihr mir bitte ganz schnell helfen, da ich in spätestens 2 Tagen bezahlen oder widersprechen muß.
7 Antworten
Du hast voll in dem Bereich geparkt der für den Rollstuhlfahrer reserviert ist.Verkehrszeichen gilt ab Aufstellort und nicht vor dem Schild.Du wirst nicht um das Verwarngeld herum kommen.Ich bin mir fast sicher,dass du das auch selber weißt.
Wie du selber erfahren mußtest ist es nicht ausreichend zu wissen wo man gewisse Antworten herbekommt. 35,-€ ist eine teure Auskunft.
ich hatte vor dem falschen Parken keine Frage, daher brauchte ich auch keine Antwort. Eine Frage hatte ich erst nach der Konsequenz einer nicht für nötig gehaltenen Frage. Die Frage habe ich in diesem Forum gestellt und Antworten von netten und z.T. sachkompetenten Menschen bekommen, ohne Zynismus. Ziel erreicht. Neunmalkluge mag ich übrigens überhaupt nicht.
:-))
Machmal hilft einem auch der eigenen Verstand. ;-) Nichts für ungut, aber es sollte klar sein das ein Schild in aller Regel ab dem Aufstellungsort gilt. Jetzt wurde dir das halt für 35€ schriftlich mitgeteilt..
Ohne Pfeil und Markierung gilt dieses Schild immer erst ab Aufstellort.
Z. B. Halteverbote ohne Pfeile (!) und Streckenverbote gelten ja schließlich auch nicht vor dem Schild. ;)
Ja, leider hattest Du auf dem Behinderten-Parkplatz gestanden. Sei froh, dass wohl keine Behinderung vorlag und das Auto nicht umgesetzt (es heißt nicht "abgeschleppt") wurde.
Übrigens, ich bin vom Fach ;-)
So etwas sollte man allerdings auch als Autofahre wissen :-)
schau mal hier rein
Das Verkehrszeichen gilt für die Richtung, in der es aufgestellt ist (Ce NJW 62 408; Ol NRpfl. 95 135). Verkehrszeichen gelten nur für die Fahrtrichtung, in die ihre Bildseite zeigt (Ol VRS 89 53).
wie bei der Geschwindigkeitsbegrenzung! Wo beginnt die, hinter oder vor dem Schild? Zahle und der Fall ist erledigt!
sorry, aber wenn ich es selber gewusst hätte, hätte ich die Frage nicht so dringend stellen müssen. Man kann nicht alles wissen....man sollte nur wissen, woher man die Antworten auf seine Fragen bekommt. Trotzdem Danke!!!