Behindertenparkplatz auf Privatgelände, oder nicht?

4 Antworten

Einspruch legen. Solange das Auto nicht auf dem Behindertenparkplatz abgestellt war und du das Auto auch nicht verlassen hast. Beim Einspruch kannst du behaupten das Schild bzw. die Markierung übersehen zu haben und nachdem dich der Polizist aufgefordert hat umzuparken, hast du seine Anweisungen auch befolgt und keine Straftat begangen. 

Eine Privatgelände sagt nichts über die Parkplatzregelung und gilt STVO. Kann gut möglich sein, dass du eine Strafe wegen Beleidigung gegen Beamte oder sonstiges bekommen hast? 

Da der Parkplatz öffentlich ist, und dieser Parkplatz als behinderzenparkplatz deklariert ist, ist es völlig schnuppe ob das öffentlicher oder privater Besitz ist. Und du hast mit deiner Frage dem cop zu verstehen gegeben, das dich das behinderten Schild nicht interessiert hätte, und dafür drückt der dir jetzt einen wegen des absichtlichen Parkens aufs Auge...sei froh das du woanders geparkt hast, Abschleppen wäre noch teurer geworden ;)

Merke:

Nicht mit Cops diskutieren - immer erstaunt tun und sich mehrfach entschuldigen und die Karre wegfahren... 'denken' darfst du was du willst... aber besser nicht aussprechen!

Wippich  04.01.2017, 16:13

und immer schön bücken oder was.

Vampire321  04.01.2017, 18:01
@Wippich

Nö.. Einfach nur lächeln und "Danke" sagen.

Bringt es dir etwas Dich mit einem Cop anzulegen? Ich denke nicht...ausser Stress und Kosten.

Fakt ist:

Parken auf einem behinderten Parkplatz ist verboten und kostet Geld.

In diesem Fall war er so nett, und hat den Fahrer noch drauf aufmerksam gemacht ... Als Reaktion kam ne unqualifizierte Frage die in letzter Instanz die autorität und Kompetenz des Polizisten anzweifeln sollte... Wie würdest DU als Polizist in so einer Situation reagieren wenn da einer oberschlau oder pampig angewackelt kommt und auf superschlau macht?

Der hätte auch den "harten" Weg wählen können : warten bis der Fahrer außer Sichtweite ist und dann abschleppen lassen. ... Hat er aber nicht!

Also selbstkritisch Fehler einsehen, "sorry" , bzw. "Danke" (für den Hinweis) sagen und feddich!

Was du dir jedoch in dem Augenblick denkst... DAS steht auf einem anderen Blatt, - ist aber juristisch nicht von Belang ;)

Für welches Vergehen hast Du denn eine Rechnung erhalten?Falsch geparkt hast Du ja nicht.

Vampire321  05.01.2017, 10:41

Natürlich hat er das!

Und auf Aufforderung hat er den Wagen woanders geparkt.

Und wenn es vor Gericht geht bekommt der Polizist wegen Uneinsichtigkeit des Autofahrers recht.

Fakt ist: er hat auf einem behindertenparkplatz geparkt - Motor aus .& Fahrzeug verlassen ist PARKEN ... man 'hält' wenn man im Auto sitzt und sofort wegfahren kann!

Also: vor Gericht null Chance!

Wahrscheinlich hatte der Polizist sogar seine Body cam an und das ganze such noch dufgenommrn, dann geht das vor Gericht ganz schnell...

bfranke1961 
Beitragsersteller
 04.01.2017, 16:30

Parken auf einen Behindertenparkplatz

Wladimyr09  04.01.2017, 18:17
@bfranke1961

Da würde ich auf jeden Fall Einspruch erheben.Nach Deiner Schilderung hast Du ja   nicht dort geparkt.

Für was hast du eine Rechnung erhalten? Wie hoch ist die?

bfranke1961 
Beitragsersteller
 04.01.2017, 17:41

Parken auf einen Behindertenparkplatz