Muss der Vermieter mitteilen, dass schonmal jemand in der Wohnung gestorben ist?
Ich habe mir gerade eine Dokumentation überTatortreiniger angeguckt. Ich habe gesehen wie dreckig, ekelig und abartig dieser Job ist. Nichts gegen Tatortreiniger, ihr habt meinen größten Respekt! Aber dann habe ich darüber nachgedacht, dass in meiner Wohnung (bzw. die Wohnung meiner Mutter und in meinem Zimmer) vielleicht schonmal ein Suizid begangen worden seien kann oder ein anderer Tod.
In dem Video wurde gezeigt wie sich die Leichenflüssigkeit schon überall festgesetzt hat (darunter halt Boden, Wände). Trotz dass das ja alles entfernt und gereinigt wird, habe ich ein etwas mulmiges Gefühl wenn ich darüber nachdenke, dass vielleicht schonmal jemand in meinem Zimmer gestorben ist. Muss es der Vermieter denn mitteilen?
11 Antworten
es besteht besonders in älteren Gebäuden die Möglichkeit dass darin jemand verstorben ist. In früheren Jahren starben mehr Menschen zu Hause als in Krankenhäuser bzw Hospizen. Im Haus fand alles statt, von der Geburt bis zum Tod
Der Tod gehört zum Leben dazu und es wird auch Zuhause gestorben. Warum sollte dies explizit mitgeteilt werden? Mulmige Gefühle sind kein Grund. Was müsste dann alles mitgeteilt werden...?
Nein, das muss der Vermieter nicht mitteilen.
Solche "Tatorte" gibt es nur dann, wenn ein Verstorbener lange tot in der Wohnung lag. Das kommt zwar traurigerweise vor, ist aber nicht alltäglich.
In meiner Wohnung ist auch die Vormieterin verstorben.
Nein, muss er nicht. Aber er muss dafür sorgen, dass die Wohnung entsprechend kernsaniert wird. In der Regel wird dann sogar der Estrich usw. erneuert, wenn es dort eingezogen ist.
nein muss er nicht