Versand. Habe die Schuhe beim Spock Verkauft gesendet kein versichert Versand. Wurde aber Schuhe nicht angekommen,was soll ich jetzt machen?
Habe die Schuhe beim Spock verkauft, gesendet mit unversichert Versand die wahre ist leider nicht angekommen, behauptet der Käufer. Was passiert jetzt? Danke
5 Antworten
Was entspricht der Wahrheit? Warum hast Du es unversichert versandt?
Hast Du sie zur Post gebracht oder nicht?
Ja
Eigentlich nicht ich schreib ihnen besser die Wahrheit. Habe die Schuhe Für 15€ verkauft aber1stunde später hab gekuck in Internet die haben mindestens 70€wert. Habe eine Lösung gesucht wie ich die behalten kann ohne angezeigt werden. Wollte schon auf meinem Minderjährige Nachbar Schuld schönen mit Lösung von &106. Abs. 1. BGB. Kann es funktionieren?
Da du dem Käufer schon mitgeteilt hast, dass du ihm die Schuhe eigentlich gar nicht verkaufen möchtest, stehst du kurz vor einer Anzeige wegen Betrugs, wenn du dem schreibst "Päckchen ist verloren gegangen, dein Pech"
Also: Pack die blöden Schuhe in einen Schuhkarton, kleb den ordentlich zu und bring ihn zur Post!
Ok. Dankeschön. Genau das werde ich heute machen. Schönen Tag Wünsche ich ihnen und alles gute.
der Käufer hat auf unversichertem Versand bestanden? Du hast den Einlieferungsbeleg und zufälligerweise einen Zeugen der dabei war und kennt den Inhalt des Päckchens?
Gefahrübergang liegt beim Käufer ab dem Zeitpunkt der Übergabe bei der Post.
er wollte versichert - du hast unversichert verschickt - du wirst das Geld zurücküberweisen müssen.
Tja deshalb sollte man immer versichert versenden. Hast du einen Beleg das du es versendet hast ? Wenn ja muss sich derjenige an die Post wenden/ du auch nachfragen. Wenn er speziell kein versichertem Versand wollte ist das sein Risiko. Da brauchst du keine Angst haben.
Das ist ja die Sache. Habe leider dem Beleg als Nachweis nicht mit genommen.
Puhh das ist ungünstig
Rechtsfrage - WER HAFTET?
Bei versicherten Sendungen muuss der Einlieferer (Verkäufer) beim Transportunternehmen den Verlust in Höhe des Wertes (max. Höchstgrenzen der Vericherung) geltend machen! Also fordert diesen dazu auf! Der macht das dann und informiert Euch!
Bei unversicherten Sendungen muss der Einlieferer nur nachweisen, dass er/sie die Sendung aufgegeben hat. Dann haftet der Käufer für den Verlust, da dieser nur eine unversicherte Sendung bezahlt hat. Das Risiko geht dann zulasten des Käufers.
Kann der Verkäufer die Einlieferung nicht nachweisen, dann haftet er auch. Nachweis wäre, dass er/sie zusammen mit Freund / anderer Person, die Sendung aufgegeben hat, und der/die das bestätigt. Nicht gerade die Hürde! Das gilt ausschließlich für Privatverkäufer!
Ich persönlich würde dir raten noch ein paar Tage zu warten und es darauf zu schieben das die Post schon Mal länger braucht. Danach es abstreiten und vielleicht ein Vergleich nach einer Zeit anbieten. Aber niemals einfach das komplett zurückzahlen. Anzeige macht eh deswegen niemand
Puhhh.. Das erklärt so einiges... Furchtbar
bist du Minderjährig?? deine Mutter widerspricht dem Kaufvertrag beim Käufer - er bekommt sein Geld wieder - du behälst deine Schuhe.
du bist nur eingeschränkt geschäftsfähig
Nö, bin ich nicht, aber ich verkaufe auch keine Schuhe
Aber als Mutter würde ich sowas nicht mitmachen. Wer murks macht muss auch für die Konsequenzen einstehen. Nächstes Mal VORHER nachdenken
Im Hinblick auf Deine vorangegangene Frage unterstelle ich Dir (geplanten ) Betrug! Und für den kassierst Du dann hoffentlich auch die entsprechende Anzeige mit den dazugehörenden strafrechtlichen Folgen.
Jo das ist ganig gut. Aber jedermann macht Fehler. Und in dem Fall das kann ich in die gute Seite endern. Ich pak die in dem karton rein und Feierabend. Ich verliere damit ungefähr 50€aber mein Respekt Für die Menschen bleibt. Trotzdem danke ihnen Für die Info. Und nexstes mal werde besser vorsichtig sein.
Da der meinte unversichert geht auch.