Gewerbe, wie sieht es mit Versandart aus? Versichert/Unversichert
Hallo
ich möchte als Kleingewerbe gerne beim Versand unversicherten Versand (da ich auch ganz kleine Artikel anbiete) und Versicherten versand anbieten
Der Kunde soll dann entscheiden wie er es versendet haben möchte.
Nur bin ich etwas verwirrt, ich habe gelesen das immer der Verkäufer beim Versand haften muss. Aber wenn der Verkäufer beides anbietet wird der Verkäufer bei unversichertem Versand entlastet.
Habe ich das so richtig verstanden?
Einige Kunden schrieben mich deswegen an, das sie gerne bestellen würden aber nicht 5,50€ versand zahlen wollen für einen kleinen artikel. daher frage ich.
6 Antworten
Wenn der Käufer entschewiden kann ob er eine versicherte oder unversichserte Lieferung möchte, bist Du aus der Hafung raus, wenn er "unversichert" wünscht.
Nicht beim Verbrauchsgueterkauf (Verbraucher kauft von Unternehmer).
Wenn Du beides anbietest ist es doch so...wollen sie unversicherten Versand, haben die Käufer EIGENES Risiko. Können also hinterher auch nicht meckern, wenn es nicht angekommen ist.
Beim Verbrauchsgueterkauf (Verbraucher kauft von Unternehmer) kann das Versdandrisiko nicht auf den Verbraucher abgewaelzt werden, auch nicht vertraglich.
Man kann sich mit den jeweilligen Versandanbietern mal an einen Tisch setzten und darüber Sprechen. Es gibt ja soo viele , DPD, DHL, TNT, UPS ,Hermes und wie sie noch so alle Heißen. Dann Kann man sich auch mit denen Unterhalten was es kostet wenn man Monatlich XX oder XXX an Pakete über Sie abwickelt. Dazu kann man auch Zusatzleistungen mit einbringen wie Versichert oder nicht versichert ,etc. Hält man so Monatlich die Versandmenge aufrecht kann man so mit günstigen Preisen kalkulieren. Beispiel bei 10 Paketen im Monat je 10 Eurocent eingespart macht auch 10 Euro aus ! . Versandkartonage oder Versandmaterial lässt sich oft auch in den Städten leicht finden wenn andere Geschäfte Ihre Pappe z.B: auf die Gasse stellen wenn die Müllabfuhr es abholen soll. so muss man sich nur die Mühe machen die Größe anzupassen und entsprechend zu Stabilisieren. Füllmaterial ist auch leicht herzustellen. Früher hab ich alte Prospekte durch den Aktenschredder gejagt. Dieser machte keine Schnippsel sondern streifen, das reichte in den meisten Fällen aus . Wenn die Verpackung Leichter werden sollte hab ich im Privaten oft die Styropor Chips aufgehoben und wiederverwendet.In er Nachbarschaft (Geschäfte) hab ich dann immer nachgefragt nach diesen Chips wenn die welche hatten hab ich die Müllsäckeweise abgeholt :-) . Die aufgeblasenen Luftpolster aus Plastik kann man auch selbst herstellen wenn man einen Vakuumierer hat. Diesen kann man auch im Privaten so umbauen das er dann die Kunststoff Taschen mit Luft befüllen kann. Dann werden die Taschen zugeschweißt und volá fertig ist das Luftpolster.
Einige Kunden schrieben mich deswegen an, das sie gerne bestellen würden aber nicht 5,50€ versand zahlen wollen für einen kleinen artikel. daher frage ich.
Generell was die Haftungsfrage angeht ,so kann sich kein gewerblich Treibender da rauswinden. Der Gewerblich Treibende hat so die A-Karte gezogen ,egal wie. Anders sieht es im Privaten aus da ist es möglich sich aus der Haftungsklausel zu Befreien auch wenn es nicht gern gesehen wird. Tritt auf dem Versandweg ( Gewerblich) ein Problem auf und die Ware kommt beim Kunden beschädigt an, der aber Händler kann Nachweisen das die Ware einwandfrei sein Depot verlassen hat , dann haftet die Firma die das Paket transportiert hat. Je nach Höhe Der Versicherungssumme für das Paket und welchen Warenwert die Ware hatte.
Das kommt darauf an, an wen du versendest. Normalerweise hast du deine Schuldigkeit getan, wenn du die Sache dem Versandunternehmen übergeben hast (§ 447 BGB), ist dein Kunde allerdings Verbraucher, gilt dies nicht, weil § 474 II BGB in diesem Fall § 447 ausnimmt.
Beim Versand per Brief, Päckchen usw. hast du keinen Einlieferungsnachweis und erst recht keinen Zustellnachweis. Ein Verbraucher kann also einfach behaupten, die Ware nicht bekommen zu haben, und kann Rückzahlung des Kaufpreises einschließlich Versandkosten verlangen. Dennoch versenden auf eBay usw. viele gewerbliche Verkäufer geringwertige Sachen per Brief, weil nur die wenigsten Kunden so unehrlich sind, und die paar schwarzen Schafe muss man halt in die Marge einkalkulieren.
kann ich dann schreiben: einschreiben nur bis 20€ versichert daher haften wir nur bis 20€
Nein Du haftest gegenüber dem Käufer bei Verlust im vollen Umfang.
Was Du mit Dienstleister für eine Versandart und Versicherung abgeschlossen hast, ist für den Vertrag zwischen dir und dem Käufer irrelevant.
einschreiben ist ja nur bis 20€ versichert. kann ich dann schreiben: einschreiben nur bis 20€ versichert daher haften wir nur bis 20€
In wenigen speziellen Einzelfällen denkbar, aber im normalen Regelgeschäft wäre eine solche Vereinbarung unwirksam.
Es hält sich hier noch ein altes Märchen. Auch wenn ein gewerblicher Verkäufer grundsätzlich haftet: Auch ein privater Verkäufer muss später beweisen können, dass er die Ware tatsächlich abgeschickt hat - und das geht nur, wenn er es versichert versendet. Also es geht da nicht nur um die Haftung, sondern auch um den Nachweis, dass es tatsächlich überhaupt abgeschickt wurde!
Das gleiche gilt aber auch bei gewerblichen Verkäufern! Wenn das Paket nicht beim Empfänger ankommt brauchst du selber ja auch einen Nachweis, damit du Schadenersatz bei der Post beantragen kannst. Ansonsten machst du ein Verlustgeschäft, weil du dem Käufer auf jeden Fall einen 2. Artikel zusenden musst.
und das geht nur, wenn er es versichert versendet
Und ich hatte gedacht, Zeugenaussagen wären auch Beweise.
Bei einem entsprechend eingerichteten Betrieb werden sogar bereits Postausgangsbücher als Beweis akzeptiert.
Vor Gericht genügt eine Zeugenaussage nicht. Bei PayPal übrigens auch nicht. Dort steht sogar klipp und klar in den AGB, dass der Verkäuferschutz nur greift, wenn der Verkäufer einen Beleg von DHL, Post, Hermes, DPD, UPS oder einem ähnlichen Unternehmen vorweisen kann. Ein Richter wird sich definitiv nicht mit einer Zeugenaussage allein zufrieden geben.
Bei großen Firmen vielleicht, aber das ist definitiv nicht gängige Praxis.
Vor Gericht genügt eine Zeugenaussage nicht
Doch.
Ein Richter wird sich definitiv nicht mit einer Zeugenaussage allein zufrieden geben.
Wenn sie glaubwürdig ist, wird er das natürlich. Um es nochmal deutlich zu machen: Zeugenaussagen sind Beweise. Was Paypal tut spielt für die Rechtslage keine Rolle.
danke für die hilfreiche antwort. ist sehr schade da die käufer dann mehr versand zahlen als die ware kostet....
wie sieht es dann bei einschreiben aus?
einschreiben ist ja nur bis 20€ versichert. kann ich dann schreiben: einschreiben nur bis 20€ versichert daher haften wir nur bis 20€
was ist wenn der käufer dann z.b. für 35€ bestellt und die ware kommt dann nicht an?
muss ich dann auch den gesamtbetrag zurück zahlen?