Unversicherter versand nicht angekommen?
Hallo,
ich habe vor ca. 2 Wochen mein gebrauchten Prozessor über Ebay Kleinanzeigen verkauft, anscheinend ist die Ware nicht eingetroffen und nun droht mir der Käufer mit Anwalt und Polizei.
Ich habe den Prozessor unversichert versendet da es vor Geldeingang keine Wünsche zu einem versicherten Versand gab. Erst nach Geldeingang hatte der Käufer um einen versicherten Versand gebeten, Leider habe ich seine Nachricht erst gesehen als ich ihm über den Versand der Ware berichtet habe.
Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus?
Ps: Ich habe eine rolle Briefmarken zuhause, daher auch nur per Maxibrief versendet. Also bitte spart es euch mich zum besseren zu belehren.
Danke und Liebe grüße
6 Antworten
Du kannst trotzdem mal bei der Post nachforschen. Habe ich bei einer Büchersendung auch gemacht, da ein Buch im Umschlag fehlte, und dann hatten die es noch gefunden.
Es ist extrem selten, dass Pakete verschwinden. Und wenn dann meist nur, weil sich ein Postbote daran bereichert.
Um nicht den ganzen Ärger zu bekommen, würde ich an deiner Stelle solche wertvollen Sachen nur noch versichert versenden.
Beweis der Absendung durch Dich Zeugenbeweis Freundin als man Paket /Brief eingeworfen hat; ansonsten Haftung Versendungekauf, wie vorgänger schon beschrieben; denn der spätere Wunsch des Käufers auf versicherte Sendung ist nicht vertragsbestandteil geworden und somit egal. Eigentlich bist raus aus der Nummer
Wenn du es nicht versprochen hast und der Käufer dafür auch nicht die entsprechenden Kosten getragen hat, dann kann man nicht davon ausgehen, dass Versicherter Versand gewünscht ist.
Wenn beim Geldeingang die Portokosten für versicherten Versand dabei waren, sieht es noch mal anders aus. Allerdings klärt man sowas VORHER, nicht irgendwann nachdem der Kaufvertrag schön gemacht wurde.
hunde die bellen, beißen nicht. wer immer sofort mit anwalt und polizei droht kann sich sowieso keinen anwalt leisten. außerdem bezweifele ich dass der streitwert das überhaupt rechtfertigen würde.
wie hat er denn gezahlt? paypal? oder überweisung? mit paypal ist die sache ja einfach. bei überweisung musst du dich eben irgendwie mit ihm einigen.
Haftungsrisiko des Käufers gilt nur, wenn man die Sendung am Postschalter ausgeliefert und dafür einen Einlieferungbeleg bekommen hat.
Hilfsweise Glaubhaftachung durch Zeugen scheitert in den weitaus meisten Fällen als "Widerspruch gegen jegliche Lebenserfahrung" und Gefälligeitsaussage :-(
Wollte man Meineid, Reisekosten zum Gericht und Prozesskostenrisiko bei dem Kaufpreis wirklich riskieren?
Haftungsrisiko des Käufers gilt nur, wenn man die Sendung am
Postschalter ausgeliefert und dafür einen Einlieferungbeleg bekommen hat.
Stimmt so nicht, gibt es einen Einlieferungsbeleg, geht die Haftung an das Logistikunternehmen über. Da haftet nicht der Käufer für. Schau dir einfach mal Beispielfälle für solche Sachen an, wenn unversicherter Versand ausgemacht war, dann kann es keinen Nachweis geben, demnach kann der Verkäufer dafür auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Auch ist der Verkäufer nicht dazu gezwungen mehr für das Porto auszugeben, als der Käufer gezahlt hat. Der Verkäufer hat in diesem Fall Zeugen, ich bin gespannt auf die Zeugen, die beweisen, dass KEIN Brief angekommen ist.
Die Bezahlung erfolgte über Überweisung.
Ist es nicht so dass der Käufer das Risiko trägt?
Ich habe einen Zeugen der dabei war als ich den Prozessor verpackt und versendet habe.