Ebay Kleinanzeigen, Ware unversichert versenden?

7 Antworten

Sobald du die Ware der Post übergeben hast, ist ein möglicher Verlust das Problem des Käufers: § 447 Abs. 1 BGB

Aber:

  1. Du musst beweisen, dass du die Ware tatsächlich abgeschickt hast. Dazu genügt es im Zweifel nicht, dass du irgendein Paket irgendwohin geschickt hast. Mache Fotos beim Einpacken und Fotos vom offenen (!) Paket auf der Post. Fotos vom Inhalt, Fotos vom Adressaufkleber, Fotos wie das Paket auf dem Tresen der Post liegt.
  2. Du solltest nachweisen können (z. B. durch Screenshots), dass der Käufer ausdrücklich einen unversicherten Versand gewünscht hat. Behauptet der Käufer später etwas anderes und du kannst nichts beweisen, bist wieder der Dumme, der alles bezahlen darf.
  3. Versendet wird nur an exakt die Person, die auch das Geld überwiesen hat. Möglichst kein Versand ins Ausland. Stichwort "Dreiecksbetrug".
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Beitragsersteller
 06.01.2022, 00:49

Ans Ausland verschicke ich generell nie

Answer1234567  06.01.2022, 00:54
@AvatarLuffy

Ist auch besser so. Es gibt in aller Regel auch keinen logischen Grund, warum jemand z. B. aus GB ein Handy von einem Privatverkäufer in Deutschland kaufen sollte. Sehr unwahrscheinlich, dass es hier billiger ist.

Trotzdem: Auch bei (angeblich) deutschen Käufern aufpassen. Dreiecksbetrug funktioniert auch innerhalb von Deutschland.

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Beitragsersteller
 06.01.2022, 01:04
@Answer1234567

Ja ich nehme nur Überweisung und schicke erst los wenn ich genau weiß dass das Geld da ist. Also entweder Kontoauszug überprüfen oder per online ranking nachsehen. Dann kann denke ich nichts passieren

Answer1234567  06.01.2022, 01:23
@AvatarLuffy

Hast du den Link zum Thema Dreiecksbetrug durchgelesen? Wenn nein, tue das bitte. Es kann immer "etwas passieren".

Ich würde niemals unversichert versenden.

Würde mich nicht wundern wenn der Käufer dann behauptet die Ware nie erhalten zu haben.

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Beitragsersteller
 05.01.2022, 00:35

Ja aber das Risiko geht doch dann auf den Käufer über weil er Versandart gewählt hat.

xdgamer007  05.01.2022, 00:37
@AvatarLuffy

Es gibt Gerichtsurteile wonach der Versender die Verantwortung für den Versand trägt.

Bei einem Päckchen könntest du nichtmal belegen, dass du es verschickt hast.

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Beitragsersteller
 05.01.2022, 00:38
@xdgamer007

Hast du welche parat gerade?

Ich kenne keine solche Beispiele.

ssyno  05.01.2022, 23:53
@xdgamer007

"Es gibt Gerichtsurteile wonach der Versender die Verantwortung für den Versand trägt."

Das kann ja nicht ganz sein, die Haftung für den Versand trägt das Versandunternehmen.

ssyno  05.01.2022, 23:52

Ja und? Dann muss er das auch beweisen können, was er da behauptet. Kann er aber nicht.

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Beitragsersteller
 06.01.2022, 00:01
@ssyno

Ja also ich mach das jetzt garantiert nicht, dass ich für den Versand Geld dazubezahle nur weil der Käufer ein Geizhals ist. Wenn er sich 100% sicher sein will das die Ware ankommt muss er versicherten Versand bezahlen.

Muss der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen?

Das geht nur bei versichertem Versand.

Schreib in Deine Artikelbeschreibung: Bei unversichertem Versand trägt der Käufer das Versandrisiko.

Dann bist Du raus.

ronnyarmin  05.01.2022, 00:35

Bei einem privaten Verkäaufer trägt der Käufer immer das Verdandrisiko. Der Verkäufer muß aber nachweisen können, den Artikel abgeschickt zu haben. Von dieser Verpflichtung kann er sich nicht freisprechen.

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Beitragsersteller
 05.01.2022, 00:36
@ronnyarmin

Ja und wie weise ich das nach? Habe gehört es reicht wenn man einen Zeugen hat oder Ähnliches.

ronnyarmin  05.01.2022, 00:38
@AvatarLuffy

Ein Zeuge oder Ähnliches wäre hilfreich, aber umständlich.

Ungleich einfacher wäre es, versichert zu versenden. Dann hat man eine Sendunsgnummer, und es gibt eine Sendungsverfolgung.

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Beitragsersteller
 05.01.2022, 00:46
@ronnyarmin

Würde als Zeuge einfach dr Bruder oder so jemand zählen?

Kann doch nicht sein, dass die Gesetze hier Auslegungssache sind. Muss doch klar definiert sein sonst hätten wir die reinste Willkür.

ronnyarmin  05.01.2022, 00:52
@AvatarLuffy

Es gibt kein Gesetz, dass einen Bruder als Zeugen grundsätzlich zulässt oder ablehnt. Ein Zeuge muß glaubhaft sein; der Verwandtschaftsgrad spielt da keine Rolle.

Verschicke einfach versichert, dann brauchst du dir nicht so nen Stress zu machen.

Jersinia  05.01.2022, 00:54
@ronnyarmin

Genau.

Der Kunde will etwas kaufen und wählt den unversicherten Versand weil dieser billiger ist.

Warum bietest Du überhaupt unversicherten Versand an?

ronnyarmin  05.01.2022, 00:54
@Jersinia

Meinst du den Fragesteller oder tatsächlich mich?

Jersinia  05.01.2022, 00:55
@ronnyarmin

Sorry.

Nein, ich meine den FS.

ronnyarmin  05.01.2022, 00:56
@Jersinia

Alles gut. Das passiert mir auch immer wieder.

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Beitragsersteller
 05.01.2022, 01:30
@Jersinia

Weil es für manche Artikel auch keinen Sinn macht extra teuren Versand zu zahlen.

So z. B. ein Film den man für 6€ verkaufen will. Dann ist ja der Versand schon fast höher als der eigentliche Preis.

ssyno  05.01.2022, 23:49
@AvatarLuffy

Es gibt immer auch die Möglichkeit es unversicherten Versandes. Wenn man als Verkäufer sagt, man hat die Ware abgeschickt und der Käufer sagt, es kam aber nix an, wer will dir denn beweisen, dass du die Ursache dafür bist? s kann auch auf dem Postweg verloren gegangen sein und wenn der Käufer behauptet, du hast es nicht abgeschickt, soll er das beweisen, ansonsten ist es Verleumdung. Da steht dann Wort gegen Wort und das Ding wäre vor Gericht erledigt.

ronnyarmin  06.01.2022, 00:25
@ssyno

So einfach ist es nicht. Ginge es wirklich vor Gericht, wäre auch das Transportunternehmen involviert, dass wahrscheinlich bestreiten würde, dass die Sendung verloren gegangen ist.

Wozu soll man sich diesen ganzen Stress machen, wenn es so einfach geht: Versichert verschicken, schon hat man einen Versandnachweis.

Versandnachweis Nachforschungsantrag

gibt es in dem Sinne gar nicht; Päckchen sind nicht versichert, der Käufer trägt das Versandrisiko

ssyno  05.01.2022, 23:55

"..Päckchen sind nicht versichert, der Käufer trägt das Versandrisiko"

Richtig, so ist es.

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Beitragsersteller
 05.01.2022, 00:44

Ich hätte da noch eine Frage bezüglich Gewerbe. Also ab wann man jetzt genau eins anmelden muss.

Ich verkaufe, wenn es gut läuft etwa 4 Artikel (Gebrauchtwaren) pro Monat. Die ich nicht mit der Intention gekauft habe sie später gewinnbringend weiterverkaufen.

Das sind eben alles Gegenstände die ich für billiger verkaufe als ich sie einst gekauft habe. Jetzt waren da aber 3 Gegenstände dabei die eben für mehr verkauft wurden weil sie im Wert gestiegen sind. Aber auch die habe ich nicht mit dieser Intention gekauft.

Wäre das gewerbliche Handeln? Müsste ich für diese 3 Artikel ein Gewerbe anmelden? Weil wenn ja dann lohnt sich das nicht. Weil so ein Gewerbe kostet mehr als ich "gewonnen" habe.

Und noch eine Frage: Ich habe gelesen, dass es schon als gewerbl. Handeln zählt wenn man mehrere ähnliche Artikel zu verkaufen hat. Was ist mit Ähnlich gemeint? Habe meist bisher alte Filme, die ich nicht mehr gucke auf DVD verkauft. Zählt das dann?

ssyno  05.01.2022, 23:51
@AvatarLuffy

Du kannst pro Jahr knapp 1000,- einnehmen ohne dass du es dem Finanzamt/Gewerbeamt (an) melden musst, also privat verkaufen kannst. Meldest du aber ein Gewerbe an, musst du alles beim Finanzamt angeben.

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Beitragsersteller
 06.01.2022, 00:00
@ssyno

Eigentlich muss man ein Gewerbe anmelden sobald man nachhaltig Gewinn erzielen möchte.

Es gibt aber einen bestimmten Gewinn beidem man noch keine Steuern zahlen muss.

ssyno  06.01.2022, 00:01
@AvatarLuffy

Hab ich dir ja gerade geschrieben, 1000,- pro Jahr sind frei. Als Privatmensch.

AvatarLuffy 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 00:02
@ssyno

Ja aber anmelden muss man auch wenn man Verlust macht. Das anmelden kostet einmalig bis zu 50€. Versteuern muss man erst ab über 400 oder so im Monat

Du kannst in der Beschreibung die Preise für den Versicherten und unversicherten Versand schreiben und darum bitten das die Käufer dann den Betrag Überweisen und das bei Unversicherter Versand das alleinige Riskio beim Käufer liegt.

Beim Versicherten Versand kann man beim Verlust einen Nachforschungsantrag machen und die Chancen das Geld zurück zu bekommen ist hoch aber bei unversicherten Versand hat der Käufer Pech, wenn es auf dem Versandweg verloren geht.

Wieso zahlst du den Versicherten Versand aus deiner eigenen Tasche? Wenn der Käufer versicherten Versand haben möchte muss er/sie selbstverständlich selber zahlen und nicht du.

AvatarLuffy 
Beitragsersteller
 13.01.2022, 22:11

Weil einige hier auch meinen dass ich bei unversicherten Versand nachweisen muss versendet zu haben was ich nur kann wenn ich versichert versendet habe.