Ebay Kleinanzeigen, Ware unversichert versenden?
Also ich bin der Verkäufer. Der Kunde will etwas kaufen und wählt den unversicherten Versand weil dieser billiger ist. Bezahlt wird per Überweisung und Ware wird erst losgeschickt wenn das Geld angekommen ist.
Die Ware kann aber möglicherweise verloren gehen. Nehmen wir mal an genau das passiert es kommt nichts beim Käufer an. Wer muss dann jetzt in den Sauren Apfel beißen?
Muss der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen? Oder ist das ihm selbst überlassen ob er das tut oder nicht?
Wie ist das mit dem Versandnachweis. Bei unversicherten Versand hat man ja keinen sondern nur diese Quittung, die aber nicht viel aussagt.
Muss man da überhaupt beweisen, dass man verschickt hat? Und wenn nicht, dann kann ein Verkäufer doch leicht betrügen, oder? Gibt es da eine Regelung oder Ähnliches, die sowas verhindert?
Bisher habe ich immer versichert versendet aber manchmal ärgere ich mich wenn der Käufer keine paar € extra bezhalen möchte damit ich das nicht jedes mal extra bezahlen muss.
7 Antworten
Sobald du die Ware der Post übergeben hast, ist ein möglicher Verlust das Problem des Käufers: § 447 Abs. 1 BGB
Aber:
- Du musst beweisen, dass du die Ware tatsächlich abgeschickt hast. Dazu genügt es im Zweifel nicht, dass du irgendein Paket irgendwohin geschickt hast. Mache Fotos beim Einpacken und Fotos vom offenen (!) Paket auf der Post. Fotos vom Inhalt, Fotos vom Adressaufkleber, Fotos wie das Paket auf dem Tresen der Post liegt.
- Du solltest nachweisen können (z. B. durch Screenshots), dass der Käufer ausdrücklich einen unversicherten Versand gewünscht hat. Behauptet der Käufer später etwas anderes und du kannst nichts beweisen, bist wieder der Dumme, der alles bezahlen darf.
- Versendet wird nur an exakt die Person, die auch das Geld überwiesen hat. Möglichst kein Versand ins Ausland. Stichwort "Dreiecksbetrug".
Ist auch besser so. Es gibt in aller Regel auch keinen logischen Grund, warum jemand z. B. aus GB ein Handy von einem Privatverkäufer in Deutschland kaufen sollte. Sehr unwahrscheinlich, dass es hier billiger ist.
Trotzdem: Auch bei (angeblich) deutschen Käufern aufpassen. Dreiecksbetrug funktioniert auch innerhalb von Deutschland.
Ja ich nehme nur Überweisung und schicke erst los wenn ich genau weiß dass das Geld da ist. Also entweder Kontoauszug überprüfen oder per online ranking nachsehen. Dann kann denke ich nichts passieren
Hast du den Link zum Thema Dreiecksbetrug durchgelesen? Wenn nein, tue das bitte. Es kann immer "etwas passieren".
Ich würde niemals unversichert versenden.
Würde mich nicht wundern wenn der Käufer dann behauptet die Ware nie erhalten zu haben.
Ja aber das Risiko geht doch dann auf den Käufer über weil er Versandart gewählt hat.
Es gibt Gerichtsurteile wonach der Versender die Verantwortung für den Versand trägt.
Bei einem Päckchen könntest du nichtmal belegen, dass du es verschickt hast.
"Es gibt Gerichtsurteile wonach der Versender die Verantwortung für den Versand trägt."
Das kann ja nicht ganz sein, die Haftung für den Versand trägt das Versandunternehmen.
Ja und? Dann muss er das auch beweisen können, was er da behauptet. Kann er aber nicht.
Ja also ich mach das jetzt garantiert nicht, dass ich für den Versand Geld dazubezahle nur weil der Käufer ein Geizhals ist. Wenn er sich 100% sicher sein will das die Ware ankommt muss er versicherten Versand bezahlen.
Muss der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen?
Das geht nur bei versichertem Versand.
Schreib in Deine Artikelbeschreibung: Bei unversichertem Versand trägt der Käufer das Versandrisiko.
Dann bist Du raus.
Bei einem privaten Verkäaufer trägt der Käufer immer das Verdandrisiko. Der Verkäufer muß aber nachweisen können, den Artikel abgeschickt zu haben. Von dieser Verpflichtung kann er sich nicht freisprechen.
Ja und wie weise ich das nach? Habe gehört es reicht wenn man einen Zeugen hat oder Ähnliches.
Ein Zeuge oder Ähnliches wäre hilfreich, aber umständlich.
Ungleich einfacher wäre es, versichert zu versenden. Dann hat man eine Sendunsgnummer, und es gibt eine Sendungsverfolgung.
Würde als Zeuge einfach dr Bruder oder so jemand zählen?
Kann doch nicht sein, dass die Gesetze hier Auslegungssache sind. Muss doch klar definiert sein sonst hätten wir die reinste Willkür.
Es gibt kein Gesetz, dass einen Bruder als Zeugen grundsätzlich zulässt oder ablehnt. Ein Zeuge muß glaubhaft sein; der Verwandtschaftsgrad spielt da keine Rolle.
Verschicke einfach versichert, dann brauchst du dir nicht so nen Stress zu machen.
Genau.
Der Kunde will etwas kaufen und wählt den unversicherten Versand weil dieser billiger ist.
Warum bietest Du überhaupt unversicherten Versand an?
Meinst du den Fragesteller oder tatsächlich mich?
Alles gut. Das passiert mir auch immer wieder.
Weil es für manche Artikel auch keinen Sinn macht extra teuren Versand zu zahlen.
So z. B. ein Film den man für 6€ verkaufen will. Dann ist ja der Versand schon fast höher als der eigentliche Preis.
Es gibt immer auch die Möglichkeit es unversicherten Versandes. Wenn man als Verkäufer sagt, man hat die Ware abgeschickt und der Käufer sagt, es kam aber nix an, wer will dir denn beweisen, dass du die Ursache dafür bist? s kann auch auf dem Postweg verloren gegangen sein und wenn der Käufer behauptet, du hast es nicht abgeschickt, soll er das beweisen, ansonsten ist es Verleumdung. Da steht dann Wort gegen Wort und das Ding wäre vor Gericht erledigt.
So einfach ist es nicht. Ginge es wirklich vor Gericht, wäre auch das Transportunternehmen involviert, dass wahrscheinlich bestreiten würde, dass die Sendung verloren gegangen ist.
Wozu soll man sich diesen ganzen Stress machen, wenn es so einfach geht: Versichert verschicken, schon hat man einen Versandnachweis.
Versandnachweis Nachforschungsantrag
gibt es in dem Sinne gar nicht; Päckchen sind nicht versichert, der Käufer trägt das Versandrisiko
"..Päckchen sind nicht versichert, der Käufer trägt das Versandrisiko"
Richtig, so ist es.
Ich hätte da noch eine Frage bezüglich Gewerbe. Also ab wann man jetzt genau eins anmelden muss.
Ich verkaufe, wenn es gut läuft etwa 4 Artikel (Gebrauchtwaren) pro Monat. Die ich nicht mit der Intention gekauft habe sie später gewinnbringend weiterverkaufen.
Das sind eben alles Gegenstände die ich für billiger verkaufe als ich sie einst gekauft habe. Jetzt waren da aber 3 Gegenstände dabei die eben für mehr verkauft wurden weil sie im Wert gestiegen sind. Aber auch die habe ich nicht mit dieser Intention gekauft.
Wäre das gewerbliche Handeln? Müsste ich für diese 3 Artikel ein Gewerbe anmelden? Weil wenn ja dann lohnt sich das nicht. Weil so ein Gewerbe kostet mehr als ich "gewonnen" habe.
Und noch eine Frage: Ich habe gelesen, dass es schon als gewerbl. Handeln zählt wenn man mehrere ähnliche Artikel zu verkaufen hat. Was ist mit Ähnlich gemeint? Habe meist bisher alte Filme, die ich nicht mehr gucke auf DVD verkauft. Zählt das dann?
Du kannst pro Jahr knapp 1000,- einnehmen ohne dass du es dem Finanzamt/Gewerbeamt (an) melden musst, also privat verkaufen kannst. Meldest du aber ein Gewerbe an, musst du alles beim Finanzamt angeben.
Eigentlich muss man ein Gewerbe anmelden sobald man nachhaltig Gewinn erzielen möchte.
Es gibt aber einen bestimmten Gewinn beidem man noch keine Steuern zahlen muss.
Hab ich dir ja gerade geschrieben, 1000,- pro Jahr sind frei. Als Privatmensch.
Ja aber anmelden muss man auch wenn man Verlust macht. Das anmelden kostet einmalig bis zu 50€. Versteuern muss man erst ab über 400 oder so im Monat
Du kannst in der Beschreibung die Preise für den Versicherten und unversicherten Versand schreiben und darum bitten das die Käufer dann den Betrag Überweisen und das bei Unversicherter Versand das alleinige Riskio beim Käufer liegt.
Beim Versicherten Versand kann man beim Verlust einen Nachforschungsantrag machen und die Chancen das Geld zurück zu bekommen ist hoch aber bei unversicherten Versand hat der Käufer Pech, wenn es auf dem Versandweg verloren geht.
Wieso zahlst du den Versicherten Versand aus deiner eigenen Tasche? Wenn der Käufer versicherten Versand haben möchte muss er/sie selbstverständlich selber zahlen und nicht du.
Weil einige hier auch meinen dass ich bei unversicherten Versand nachweisen muss versendet zu haben was ich nur kann wenn ich versichert versendet habe.
Ans Ausland verschicke ich generell nie