Muss ich Zutritt zur Wohnung erlauben?
Hallo,
ich bewohne eine Mietwohnung im 2. Stock eines Altbaus. Mein Balkon und davon seitliches Küchenfenster werden seit einiger Zeit von Regenwasser aus der kaputten bzw. überfüllten Regenrinne im Stockwerk über mir überflutet. Außerdem fallen Dreck, Taubenkot und Federn herunter - ziemlich ärgerliche Belästigung, die ich der Vermieterin, die im Haus wohnt, nun gemeldet habe. Instandhaltungsmassnahmen hat es in den letzten 5 Jahren nicht gegeben, daher auch keine Reiniung o.ä. der Regenrinne etc. Sie hat jetzt mit einem Handwerker vom oberen Stockwerk und von meiner Wohnung aus den Schaden besichtigt und möchte ihn nun über meinen Balkon beseitigen lassen, d.h. der Dachdecker steigt über meinen Balkon in die 3. Etage und reinigt und tauscht Regenrinne aus. Über mein Küchenfenster wird außerdem die im 1. Stock befindliche Bedachung der dortigen Terrasse gereinigt. Die Vermieterin wohnt im 1. Stock und es ist ihre Terrasse, deren Glasdach gereinigt werden soll. Transport v. Material, Werkzeuge, Dreckentsorgung - alles durch meine Wohnung, die eigentlich gar nicht betroffen ist. Zur Not bin ich bereit, den Balkon als Einstieg zur Verfügung stellen, aber nicht die Wohnung für den Durchgang. Frage: muss ich das hinnehmen, weil Vermieterin sparen will (Instandhaltung)? Muss der Dachdecker nicht eine Alternative nennen (Außenleiter)?
Danke im voraus!
20 Antworten
Nein musst du nicht, es zu verweigern macht das gemeinsame wohnen aber nicht gerade einfacher, schlage deiner Vermieterin doch vor einen Steiger/Hubwagen zu mieten schon allein wegen der Sicherheitsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
Ist diese Instandsetzung nicht auch in deinem Interesse? Und auch die billigere Alternative für alle, da die Kosten für die Regenrinnenerneuerung ja umgelegt werden können... Aber natürlich kannst du auch auf dem Hubwagen bestehen.
naja da du auch einen gewissen nutzen davon hast würde ich der vermietern vorschlagen die miete ein bischen zu mindern
also jetzt nicht um die hälfte oder so halt ein bischen dafür das du deine wohnung nicht so nutzen kannst wie sonnst und auch öfter mal sauber machen musst
rede einfach mal mit ihr ganz wichtig nicht einfach selber und nachträglich die miete kürzen
War meine erste Anfrage, bedanke mich für diejenigen Antworten, die sich mit dem Problem befassen. Scheinen viele („sei doch mal so nett“ – Ja, Tante.) hier zu posten. Instandhaltungskosten werden laut BetrKV nicht umgelegt. Es handelt sich in unserem Fall um Instandhaltungsreparaturen im ersten und dritten Stock, nicht in unserer Wohnung/Balkon im zweiten Stock. Feuchtigkeit haben wir nicht in unserer Wohnung und Heizkosten sind gar nicht betroffen. Reinigung nutzt uns auch nichts, weil es die Terrasse der Vermieterin unter unserem Balkon ist. Die Wohnung über uns hat aber keinen Balkon für den Einstieg und da wohnt z.Zt. niemand. Das alles war auch schon beim Einzug vor 5 Jahren so. Nun habe ich sie dran erinnert, weil es wieder so gegen die Scheiben geplatschert hat. Für uns ist ziemlich egal, ob sie da was macht oder nicht. Der Dreck auf dem Balkon kann den Herbst über liegen bleiben und wir ziehen im nächsten halben Jahr nach Hamburg. Ich habe auch nur gemeldet, weil es meine Pflicht als Mieter ist, nicht gefordert. Die Frau kümmert sich üblicherweise nicht um den Dreck und Schaden, der in ihren Wohnungen entsteht. Beim Nachbarn ist alle 6 Monate der Abfluss verstopft und das Wasser steigt übers Waschbecken in unsere Wohnung. Die Kupferrohre aus der Nachkriegszeit sind aber noch so super lt. Vermieterin und es reicht, wenn der Sanitärmann mal durchbürstet. Schon mal regelmäßig die Wasch- und Spülmaschinenabwasser vom Nachbarn aus dem Waschbecken geholt?!? Lecker - und erst die Essenreste … Sie geht nicht mal mit in die Wohnung. Sie will halt keine Kosten und sich auch nicht die Hände schmutzig machen. Wir auch nicht, wir zahlen nämlich schon 9,5 € pro qm, daher Auszug… Mit unserem Problem warten wir jetzt mal ab und dann geht’s u.U. zum Mieterverein. Da sind wir schon Mitglied.
Warum willst Du denn nicht daran mitwirken, den Schaden zu beheben? Wenn der Vermieter keine bessere Wärmedämmung einbauen lassen will, weil es ihm egal ist, ob Du Heizkosten sparen willst, sollte Dich das nicht wundern.