Steuererklärung / Verlustvortrag nach dem Masterstudium?
Hallo zusammen,
da ich nun seit über 4 Monaten nach dem Masterstudium im Beruf bin, frage ich mich, ob sich die Steuererklärung / Verlustvortrag für das Masterstudium (Als Zweitausbildung) lohnt. Vielleicht erst Mal grob zu meiner Situation:
Masterstudium (03.2018 bis 12.2019)
Im Masterstudium keine Steuern bezahlt und keine Steuererklärung gemacht (nur Minijob + 6 Monate 650Eur für die Masterarbeit)
gewohnt in einer WG
ca. 8000 für beide Jahre als Verlustkosten oder wie man das nennt (Fahrtkosten, Büromaterial etc.)
Berufstätig seit 04.2020 und ein durchschnittliches Ingenieurseinstiegsgehalt.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob es sich für mich eine Steuererklärung / Verlustvortrag lohnt. Habe auch schon etwas im Internet gelesen und bin da teilweise verwirrt. Einige schreiben man bekommt die Verlustkosten komplett zurück, die anderen wiederum, dass die 8000 euro quasi von meinem Bruttogehalt 2020 abgezogen wird und die neue Steuerlast neu berechnet wird, so dass man quasi die Differenz zwischen der Steuerlast bekommt ( Ein Bruchteil von 8000)
Würde mich über jegliche Antworten freuen.
MfG
4 Antworten
Lohnen tut sich das ganz bestimmt. wie bist du auf die 8000€ gekommene? Weist du was als Werbungskosten berücksichtigt werden kann? Am besten lässt du das von einem Steuerberater machen
natürlich gibt es nur die Steuern erstattet die auf den vorgetragenen Verlust entfallen. Das Einkommen wird insoweit also gemindert. Die zweite Alternative ist also richtig. Genau so verhält es sich auch mit Werbungskosten die du jetzt hast.
Ich hatte z.b. 63 km bis zur Uni und ein Laptop und Büro in der Zeit eingerichtet. Natürlich auch die Semestergebühren. Die Zahl ist jetzt auch nicht in den Stein gemeißelt. Wurde von mir nur grob durchgerechnet.
Grundsätzlich kann der Verlust bei einem Masterstudium geltend gemacht werden. Verlust ist aber nur der Betrag, um den die Werbungskosten im jeweiligen Kalenderjahr die Einnahmen übersteigen. Der Minijob ist steuerlich nicht relevant, wenn der Arbeitgeber die Pauschalversteuerung angewandt hat; die 6 x 650 Euro Honorar für die Masterarbeit mindern allerdings den Verlust, auch wenn die Einnahmen den Grundfreibetrag nicht übersteigen.
Im zweiten Schritt müsste geprüft werden, welche Kosten in 2018 bzw. 2019 als Werbungskosten angesetzt werden können. In § 9 EStG und den dazugehörigen Richtlinien ist genau geregelt, für welche Positionen Werbungskosten in welcher Höhe geltend gemacht werden können.
Wenn du das geprüft hast und die Werte soweit stimmen, ist für beide Jahre ist eine Steuererklärung einzureichen. Der Verlust wird dann von Seiten des Finanzamtes gesondert festgestellt.
Der gesondert festgestellte Verlust wird dann mit den Einkünften in 2020 verrechnet. Wenn du also z.B. einen festgestellten Verlust von 5.000 Euro hast und in 2020 40.000 verdient hast, werden im Rahmen der Steuererklärung nur Steuern auf 35.000 Euro erhoben. Es werden also 5.000 Euro Einkommen aus 2020 quasi wie steuerfrei gestellt - die darauf entfallene Steuer erhälst du erstattet - mehr nicht.
Einige schreiben man bekommt die Verlustkosten komplett zurück,
Falsch.
die anderen wiederum, dass die 8000 euro quasi von meinem Bruttogehalt 2020 abgezogen wird
Richtig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag#Einkommensteuerrecht
Ein Verlustvortrag entsteht dann, wenn die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben höher als die Einnahmen sind.
Das ist z.B. der Fall, wenn man zwar Fortbildungskosten hat, aber keine entsprechenden Einnahmen.
Ein Verlustvortrag wird auch nicht angemeldet, er ergibt sich, wenn man für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung abgibt.
den Verlustvortrag feststellen lassen kann man ohne Einkommen, positiv auswirken tut sich das ganze aber erst in den Jahren danach mit Einkommen.
Man muss dennoch eine Erklärung abgeben.
Die Kosten zurück bekommst du sowieso nicht. Ein Verlust aus dem Vorjahr reduziert lediglich dein zu versteuerndes Einkommen.
FALLS das überhaupt im Nachhinein noch anerkannt wird. Den Verlust von 8.000 € musst du natürlich nachweisen. Wie kommst du denn an diese Fahrtkosten? hast du nicht am Uni-Standort gewohnt?
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte 63km bis zum Uni-Standort und deswegen kommt da einiges zusammen.
Das ergibt natürlich mehr Sinn. Was mich aber dennoch verwirrt hat, dass einige behaupten, dass man den Verlustvortrag auch ohne Einkommen anmelden kann. Sprich man muss nicht 1 Jahr z.B. gearbeitet haben.