Welche Formulare für Einkommensteuererklärung
Hallo, ich versuche gerade mit Elster meine Einkommensteuererklärung zu machen und stolpere etwas über das Finanzbeamtenlatein, in dem die Erläuterungen formuliert sind. Kann mir bitte irgendjemand in verständlichen Worten erklären, ob bzw. wann ich die beiden Formulare "Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge" und "Erklärung zur Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrags" brauche?
Ich bin verheiratet, wir sind beide berufstätig und beide in der Kirche, zahlen also brav unsere Kirchensteuer. Müssen wir dann dieses Formular ausfüllen? Kann es sein, dass dies erst bei Kapitalerträgen über 800 Euro relevant wird? Dieser beflügelte Erläuterungssatz, ob Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten wurde, hilft mir nicht wirklich weiter. Und was hat es mit dem "verbleibenden Verlustvortrag" bei einer normalen Einkommensteuererklärung auf sich?
Vielen Dank für die Antworten!
5 Antworten
Und das mit der "Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge" ist nötig, wenn man Kapitalerträge erzielt hat aber dem Kreditinstitut nicht mitgeteilt hat, das Kirchensteuer einbehalten werden muss. Die können das ja schließlich nicht riechen ;) Wenn die Kapitalerträge aber ohnehin unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, spielt das keine Rolle..
ich hoffe ich konnte helfen ;)
Ohje, ich sitz auch gerade drüber :( Bisher hat es immer der Steuerberater gemacht. Doch wir möchten dieses Jahr das Geld sparen ;) Bei 3 Kinder wird jeder Cent benötigt! Leider kann ich mir nicht mal, zum vergleichen, ein altes Formular dazu nehmen :( Vielleicht könnten Sie mir kurz weiter helfen? wo gebe ich die (früher Sonderausgaben) Versicherungen etc. ein? Dies war ja sonst immer schön aufgegliedert!! Die Einkünfte (Verpachtung etc.) finde ich jetzt irgendwie auch nicht. Ansonsten kam ich (bisher ganz gut klar) LG
hey, du musst bei Elster immer die entsprechenden Anlagen hinzufügen. Für die Sonderausgaben die Anlage Vorsorgeaufwand. Für die entsprechenden EInkunftsarten eben die entsprechend geltenden Anlagen (Anlage N, Anlage V usw.).
"Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge" ... Kann es sein, dass dies erst bei Kapitalerträgen über 800 Euro relevant wird?
Ja, erst bei Kapitalerträgen von mehr als 801 € pro Person, und wenn die Bank außer der Abgeltungssteuer Steuer auch hätte KiSteuer abziehen müssen, aber es nicht gemacht hat, z. B. weil ihr nicht mitgeteilt wurde, dass der Steuerzahler in der Kiche ist.
Auch bei Kapitalerträgen unter 801 € pro Person mal nachsehen, ob Steuern von Zinsen abgezogen wurden und die ggf. mit Anlage KAP wiederholen.
Verlustvortrag bedeutet, das du in einem Jahr einen Verlust hattes, dh. dass deine Werbungskosten höher waren als deine Einnahmen. Dann kann man den daraus entstehenden Verlust in das vorherige Kalenderjahr zurück bzw ins nächste Kalenderjahr vortragen. Ich vermute aber mal, dass ist bei dir nicht der Fall ;)
also im normalfall braucht man die beiden nicht.. weil die normalen kirchensteuer trägt man normal im hauptteil oder anlage n ein... mehr kann ich dazu leider nicht sagen