Verpflichtungserklärung baulast beispiele?
Hallo hat jemand ein verpflichtungserklärung vom notar zur hand
ich möchte es sehen wie ein verpflichtungserklerung vom notar aussieht?
ich habe eins bekommen es hat unser unterschrift, aber weder ein siegel weder ein datum,ich warte auf eure kommentare
3 Antworten
Die Folgen solcher privatrechtlicher Baulastenvereinbarungen sind im Baulastenverzeichneis einsehbar.
Dort finden sich auch die Grundlagen für solche Eintragungen, die nicht im Grundbuch verlautbart werden müssen!
Hallo,
Verpflichtungserklärungen zur Baulast werden von der Bauordnungsbehörde aufgesetzt und auch dort unterschrieben.
Nach der Unterschrift der Grundstückseigentümer werden diese Belastungen in das Baulastenverzeichnis eingetragen - mit Unterschrift der Behörde.
Einsicht und Auszüge bestehender Baulasten bekommst du auch dort.
Wie kann ich foto hinzufügen??
Hallo,
mit dem Kauf sind die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Baulasten automatisch auf dich übergegangen.
Die vom Voreigentümer unterschriebenen Verpflichtungen kannst du nur beim zuständigen Bauordnungsamt einsehen.
Genau das hatte ich angefordert wer das beantragt hat ,es ist nur ein schreiben angekommen mit name und adresse von dem veräufer das haus an uns und der käufer deren grundstück, ohne siegel ohne unterschrift neu ausgedruckt, wenn eins bestehen würde hätten die fotokopie gesendet,wir hatten den damals das kanalleitungsrecht gegeben,mit notar, genau dieser urkunde fehlt jetzt beim grundbuchamt,es war damals getauscht worden gegen baulast hatten wir kanalleitunsrecht gegeben was im grundbuch auch eingetragen ist,es sieht nach betrug aus
Du hast ein Haus gekauft, das Baulastenverzeichnis wurde nicht eingesehen und dir wurde nun das unten beigefügte Dokument übersandt.
War die Baulast zum Zeitpunkt des Hauskaufes bereits eingetragen, steht hinter Wir...der Name deines Verkäufers. Die Verzichtserklärung selbst, muss nicht zwingend vom Notar beglaubigt werden, die Unterschrift kann auch bei der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden. In dem Moment, wo du dort eine Abschrift einforderst, kannst du von der Rechtmäßigkeit auch ohne Siegel ausgehen. Du kannst eine beglaubigte Abschrift verlangen, dann drückt jemand ein Siegel dabei und bestätigt, dass die Kopie mit dem vorliegenden Orginal übereinstimmt. Der Inhalt ändert sich nicht, nur du zahlst mehr an Gebühren.
Möglichkeit 2 dein Verkäufer hatte noch eine Kopie der Eintragung, gab dir diese zur Kenntnis und im Kaufvertrag hast du bestätigt, dass dir die Baulast bekannt ist.
Du hast auch nicht den Antrag auf Eintragung der Baulast gestellt, sondern dein Nachbar. Du bzw. dein Verkäufer bist Eigentümer des dienenden Grundstückes bzw. du erlaubst/gestattest dem Nachbarn dieses und jenes auf deinem Grundstück zu tun, durch die Unterschrift vor der Bauaufsichtsbehörde
Nur wie jetzt deine Unterschrift auf das Foto unten kommen soll? Dann müsstest du diese selbst bei der Bauaufsicht oder während der Beurkundung beim Notar geleistet haben.
Und wie bereits erwähnt wurde, die Baulast wird NICHT ins Grundbuch eingetragen. Du kannst auch nicht eine Baulast gegen einen Grundbucheintrag tauschen. Der Grundbucheintrag geht höchstens noch zusätzlich.
Nur dein Anwalt, der auch alle Unterlagen kennt, sollte dir erklären können, wie sich die Rechtmäßigkeit ergibt.
Ausserdem wenn sowas bestehen würde können die nachbarn nicht über unser grundstück gehen fahren, wir waren bei vielen anwälten für privat gilt das nicht,
auch die nachbarn wollen wegerecht von uns haben, wegen geh fahr leitungsrecht in der baulast steht geben diese an
? Eine Baulast gilt auch für privat.
In deinem Grundbuch in Abteilung II stehen nur Dinge, die du dulden musst. (und keine die du machen darfst)
Kann es sein, dass dein Verkäufer von 1997 immer noch dein Nachbar ist? (zu Gunsten des Eigentümers des Flurstück 123) Ein Verkäufer kann dir nur ein Nutzungsrecht einräumen, welches ihm auch noch gehört.
Die Kopie unten ist nur ein Auszug, da fehlt die Bescheinigung, dass die Unterschrift mit den erschienen Personen übereinstimmt. Die sollte aber irgendwo in den Akten sein. Dafür müsste man aber die komplette Akte einsehen.
Nur wer da auch immer unterzeichnet hat, genehmigte dem Eigentümer des Grundstücks „123“ ein Geh-Fahr- und Leitungsrecht.
Wenn ich jetzt noch spekuliere: Bei dem was ich erkenne fehlen ja auch Unterschriften. Von der Aufstellung vermute ich mindestens 3 Eigentümer (Einen hinter jedem und), vermute aber nur 2 Unterschriften.
Wenn dieser Auszug zum Beispiel seit 1990 wirksam ist, wovon auszugehen ist, wenn der Eigentümer des Grundstücks 123 eine Baugenehmigung erhalten hat, ist diese Baulast auf dich übergegangen. Hängt dann aber nicht mit dem zusammen, was du 1997 mit deinem Verkäufer geregelt hast.
Wir steht der name verkäeufer,
Ich habe ein haus gekauft, ich habe kein baulastenantrag gestelt,fakt ist das die uns ein geh fahr und leitungsrecht verpast haben,die sollen uns das beweisen es komt der name der käufer dieses grundstück und der verkäufer von dem wir es gekauft haben , kein datum kein siegel fehlerhaft,anwalt eingeshaltet die halten zu stad letzendlich kommt nur noch verwaltungsgericht in frage