Datum und Unterschrift der vom Wohnungsgeber beauftragten Person -?

4 Antworten

dann bleibt das eben Leer; da müsste die Adresse von seinem Bevollmächtigten eingeschrieben werden, wenn der Vermieter selbst nicht kann

Gladiator27 
Beitragsersteller
 14.09.2016, 13:40

Hm , das würde aber bedeuten , dass das Dokument dann nicht unterschrieben werden würde , weder von mir und weder vom Vermieter ; das finde ich seltsam , denn Dokumente müssen ja eigentlich unterschrieben werden , damit sie Gültigkeit erlangen .

peterobm  14.09.2016, 13:42
@Gladiator27

aber sicher die Unterschrift ist zwingend erforderlich

Gladiator27 
Beitragsersteller
 14.09.2016, 13:52
@peterobm

Hm , aber wo muss die dann hin ? Es gibt nur noch 1 weiteres Unterschriftfeld und dort steht : " Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers ( NUR BEI EIGENNUTZUNG ) ! " ...

peterobm  14.09.2016, 13:55
@Gladiator27

entweder der Eigentümer oder der Vermieter, das kann auch ein Untermietverhältnis sein. 

War oben bei der Adresse eben. Steht doch da was zu tun ist.

PissedOfGengar  15.09.2016, 07:27
@Gladiator27

Wenn die beauftragte Person nicht unterschreiben dürfte/müsste, dann wäre die Angabe dessen völlig sinnfrei.

Die beauftragten Personen sind in der Regel sog. Hausverwaltungen. Diese übernehmen quasi vertraglich die Aufgaben des Vermieters, bzw. des Eigentümers der Wohnung.

Wohnungsgeber ist nach wie vor der Eigentümer, bzw. der Hauptmieter.

Unterschrieben werden die Bescheinigungen von den beauftragten Personen.

Gibt es keine beauftragte Person, bleibt das Feld über dessen Angaben leer.

dann muss der eigentümer unterschreiben, das brauchst du damit du dich dann bei der gemeinde anmelden kannst.

Dann unterschreibt der Eigentümer und das andere Feld bleibt frei!