Trotz leerstehender Wohnung Nebenkosten zahlen?
Die Eigentumswohnung steht seit März 2011 leer, jedoch musste bis heute noch die Nebenkosten bezahlt werden, ist das rechtens vom Hausverwalter? Nun wird die Wohnung verkauft, bekommt man diese zurückerstattet jetzt vom Hausverwalter, wo in diese 6 Monaten kein Wasser, Müll, Strom etc verbraucht wurde, die NK trotzdem vom Eigentümer bezahlt wurde???
9 Antworten
Ich glaube..hier findest Du eine Antwort..entnommen aus: Pro wohnen
Kostenverteilung bei leer stehenden Wohnungen Grundsätzlich muss der Vermieter die Betriebskosten, die auf leer stehende Wohnungen entfallen, selbst tragen. Eine Ausnahme kann es nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Zwickau (2 C 264/00) geben bei verbrauchsabhängigen Kosten, zum Beispiel bei Wasser.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes erklärte das Amtsgericht Zwickau, dass bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung grundsätzlich der Vermieter die anteiligen Betriebskosten in seinem Haus für leer stehende Wohnungen zahlen muss. Er darf bei einer Verteilung der Kosten nach Quadratmetern beispielsweise die Gesamtfläche nicht um diejenige der nicht vermieteten Wohnungen reduzieren. Dies gilt auch bei Betriebskostenarten, wie Hausbeleuchtung, Treppenhausreinigung oder Aufzug.
Das Gericht erklärte, dass der Grundsatz gelte, dass den verbleibenden Mietern keine Kosten entstehen sollten, die sie nicht hätten, wenn alle Wohnungen belegt wären. Dieser Grundsatz dürfe aber nach Auffassung des Gerichts nicht dazu führen, dass die verbleibenden Mieter ihren individuellen Verbrauch nicht mehr bezahlen müssen. Es könne nicht sein, dass ein Mieter im Extremfall nur ein Zehntel seines in der Wohnung entstandenen Wasserverbrauches bezahlt, nur weil neun von zehn Wohnungen leer stehen. Da aber andererseits auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass in den nicht bewohnten Wohnungen Wasser entnommen worden ist, muss ein entsprechender Abschlag von den Kosten für die Bewohner des Hauses gemacht werden. (Quelle: Deutscher Mieterbund e.V / Mietrecht)
lach war schon auf einen Kommentar von Dir gefaßt..dann habe ich es wohl in die verkehrte Kehle bekommen die Frage??
Irgendwie auf jeden Fall, in welcher Hinsicht weiß ich allerdings auch nicht genau...
Hatte die Eigentumswohnung wohl dabei nicht berücksichtigt!!
Ist ja auch verwirrend, da korrekterweise von "Hausgeld" die Rede sein müsste...
eben..und wenn man dann nicht zu 100% in der Materie steckt?!? Aber Du kennst Dich ja sicher darin aus!!
ist das rechtens vom Hausverwalter?
Selbstverständlich, wenn dies vertraglich so vereinbart ist...
bekommt man diese zurückerstattet jetzt vom Hausverwalter, wo in diese 6 Monaten kein Wasser, Müll, Strom etc verbraucht wurde, die NK trotzdem vom Eigentümer bezahlt wurde???
Nein, denn viele Nebenkosten sind ja trotz des Leerstands dennoch angefallen. Falls dies so vereinbart ist, bekommt man die zuviel gezahlten Kosten nächstes Jahr mit der Abrechnung zurück...
Fragst Du als Eigentümer?
Wenn ja ist das rechtens. Der Eigentümer muß für den Leerstand aufkommen/zahlen.
Ob und was Du evtl. zurück bekommst kann man pauschal nicht sagen. Die fixen Kosten aber auf keinen Fall.
Die Grundkosten müssen bezahlt werden, ob die Wohnung leer steht oder nicht.
Lass Strom und Wasser ablesen , wenn Du die Wohnung verkaufst.
ja, ist rechtmässig, da diese Kosten "anteilsmässig" berechnet werden, d.h. der Größe der Wohnung entsprechend!
Danke fürs Antwort. Habe volle Kosten bezahlen müssen, trotz leerstehender Wohnung und nicht anteilsmässig. Bekomme ich dann dann als Guthaben erstattet vom Hausverwalter???
Nein, bekommst Du nicht, zumindest nicht dieses Jahr. "anteilsmäßig" meint, anteilig an den Gesamtkosten des Hauses...
richtig! Drum schrieb ich auch "Der Größe der Wohnung entsprechend"!
Das Haus hat immer 100 Anteile - das ist die Gesamtfläche des Hauses. Nun werden die Wohnungen gemäss der m2 in ihre Anteile "aufgerechnet", aufgeteilt. Und nach diesen Anteilen werden die NK dann abgerechnet. Ob die Wohnung bewohnt wird oder nicht, ist dabei egal. Zusätzlich wird z.B. bei Wasser und Heizkosten auch noch die Ablesung der Geräte hinzugezogen, weshalb die Kosten für deine unbewohnte Wohnung durch entsprechend geringeren Verbrauch auch minimiert sind!
Diese Antwort passt aber nicht zu dieser Frage, da sie sich auf nicht-vermietete Wohnungen bezieht, und nicht auf nur nicht-bewohnte. Wobei noch nichteinmal klar ist, ob es hier überhaupt um Mietrecht geht...