Hausdurchsuchung? Was darf die Polizei?

5 Antworten

Im Durchsuchungsbeschluss, welcher einem angetroffenen Bewohner vor Beginn der Durchsuchung auszuhändigen ist, steht welche Räulichkeiten durchsucht werden dürfen.

Üblicherweise bezieht sich ein solcher Beschluß auf die komplette Wohung / Haus inkl. evtl. vorhanderen Kellerräume, Dachabteile, Nebengebäuse usw.

Das steht genau im Durchsuchungsbeschluss drin, wo und nach was gesucht werden darf. Ein interessantes Video eines Rechtsanwaltes habe ich mal beigefügt.

LG


Wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt, gilt der natürlich für das ganze Haus. Das wäre ja wohl sinnlos, nur sein Zimmer zu durchsuchen.

Das hängt von der Formulierung im Durchsuchungsbeschluß ab.

also bei mir durften sie auch das haus meiner eltern durchsuchen