Darf die Polizei mich gegen meinen Willen zurück zur wohngruppe fahren mit 16?
ich bin 16 und wohne in einer wohngruppe. bin jedoch jetzt abgängig also das bedeutet abgehauen weil ich nicht mehr dort wohnen möchte. die wohngruppe hat jetzt eine vermisstenanzeige bei der polizei aufgegeben.
jetzt meine frage:
kann die polizei mich gegen meinen willen zurück zu gruppe fahren wo ich auf gar keinen fall wieder hin möchte ?
bin bei einer freundin und ihre mutter wäre bereit mich aufzunehmen.
5 Antworten
Bei dir wird irgendwer (vermutlich vom Jugendamt) das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Und diese Person kann im Notfall auch die Polizei beauftragen dich zurück zu bringen.
Ob du das gut oder schlecht findest ist erstmal egal.
Sie darf und sie muss. Alles andere muss du mit dem Jugendamt oder deinen gesetzlichen Betreuern klären.
mit 16 bist Du nicht volljährig, damit hat der Erziehung berechtigt das Sagen, und damit ist alles gesagt.
Aber natürlich, schließlich bist du minderjährig
Das kann sie selbstverständlich. und noch was zum mitdenken. wenn die mutter nicht weiss, das du abgehauen bist, macht sie sich strafbar. ic würde an deine stelle wieder zurückkehren.