servus , Also ich hatte gestern eine hausdurchsuchung von der lieben polizei weil meine freundinn mich wegen schwarz anbauen angeschissen hat ...?
Die haben mein lufgewehr , und meinen gas Revolver mit "F im Fünfeck" also ab 18 frei verkäuflich mit genommen ... die haben sogar mein handy mitgenommen .... Dürfen die das und bekomme ich das auch wieder ??? ICH hab noch nie das gesetz gebrochen und keiner sau was zu leide getaen .. 4 pflanzen sind auch weg .. aber die waren halt zum eigen bedarf .. ich hab kein bock auf schmierige dealer und gesoch . !!! was wird mir blühen und bekomm ich mein zeugs wieder ???? Danke Danke Mfg ono
5 Antworten
Die Pflanzen sind schon mal weg die wirst du nicht mehr wieder bekommen da du gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hast. Falls du unter 18 bist wirst du auf jeden Fall auch dein Luftdruckgewehr nicht mehr wiederbekommen und deine Gaspistole auch nicht diese könnten deine Eltern auslösen aber warum sollten sie das tun wer Drogen Waffen und co besitzt und minderjährig ist fällt schon automatisch unter die Regelung er könnte ein Dealer sein Punkt hat sich alles in einer Wohnung befunden dann unterstreicht es für die Polizeibeamten nur diese These am besten hätte noch Geld rumliegen müssen ohne Ende dann wäre es bestätigt hast du vielleicht noch eine Waage auf den Tisch liegen gehabt und mehrere Tütchen wo alles abgepackt war ist so 100% das Delikt für die Polizeibeamten bestätigt und du wirst sehr wahrscheinlich mit einer hohen Geldstrafe oder gar einer Gefängnisstrafe rechnen müssen. Du kannst also falls es wirklich zu hundertprozentigen Nachweis dass du ein Dealer wärst schon mal ordentlich Geld sparen der Gerichtsprozess wird richtig gut teuer werden, jedoch gibt es noch die Möglichkeit da du ja zuvor noch keine Vorstrafen hattest dass du mit einer Bewährungsstrafe davon kommen wirst. Jedoch werden die Prozesskosten trotzdem ziemlich hoch werden.
Die Waffen werden wohl auf Manipulationen geprüft.
Das Handy auf weitere Straftaten untersucht.
Anbau ist in jeder Menge eine Straftat nach §29 BTmG
Bei der von dir gezeigten kriminellen Energie und dem uneinsichtigem Verhalten brauchst du dich nicht wundern wenn die Polizei und Staatsanwaltschaft dich von vorn bis hinten durchcheckt. Wer weiss was noch so zutage kommt.
Als registrierter Drogenkonsument hast du sicher noch viel Spass beim Führerschein machen bzw behalten.
Zum BTM-Verstoß ist genug gesagt.
Zu den Waffen: Da du offensichtlich BTM-Konsument bist, wird die Behörde prüfen, ob sie gegen dich ein Waffen- und Munitionsverbot nach § 41 WaffG verhängen wird. Sollte es dazu kommen, ist dir auch der Besitz eigentlich erlaubter Waffen verboten und du wirst sie nicht wiederbekommen.
Die Waffen normal nicht, wenn sie legal sind. Hierfür würde ich umgehend Einspruch einlegen und die Herausgabe fordern.
Die Pflanzen sind weg. Der Anbau ist in Deutschland ohne Genehmigung verboten. Lediglich Institute in der Forschung können eine solche erhalten. Somit hast du gegen das BTM Gesetzt verstoßen. Das ist eine Straftat, für die du zur Rechenschaft gezogen wirst. Je nachdem wie viel die Pflanzen abwerfen für den Konsum wird das Strafmaß mehr oder weniger schlimm. Das Handy werden sie unter dem Vorwand, dass du illegal mit BTM handelst begründen, damit ist die Beschlagnahmung rechtens. Es wird ausgewertet, danach erhältst du es zurück. Kann bis zu 6 Monate dauern bis es ausgewertet wurde und bis zu 3 Monaten danach bis es frei gegeben wird.
Ich würde dir raten zum Anwalt zu gehen, denn der kann die genauen Vorwürfe in der Akte einsehen und die entsprechenden Schritte einleiten.
Hast ne tolle Freundin. Wieso hat sie das gemacht?
Generell wirst du jedoch nicht aus der Nummer rauskommen...
Das mit dem Luftgewehr ist komisch, wenn es nicht bei einer Straftat benutzt wurde. Weil sonst hätte es kaum einen Grund, dass Ding zu beschlagnahmen.
Nichtsdestotrotz: Du wirst sicher eine Anzeige wegen Illegalem Anbau von Btm an der Backe haben. Dein Handy wird ausgewertet, ob du nicht doch verkaufst. Nach dem Verfahren könntest du es vielleicht wieder bekommen. Das dauert aber und wird später durch die Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht entschieden.