Ubergriffiger Vermieter bedrängt und kontrolliert meine Freundin in ihrer Wohnung - Wie verhalten?


21.04.2020, 19:58

Es trifft zu, dass sie die einzige Mieterin im Hause ist. Sonst wohnt nur der Hauseigentümer dort.

nanfxD  21.04.2020, 18:53

gibt es noch weitere Parteien im Haus? wenn ja wieviele?

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 19:44

Das genau muss ich erst noch herausfinden. M.W. ist sie die einzige Mieterin.

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Strafbewehrte Unterlassungserklärung vom RA an der VM senden lassen ist die einzige echte und EFFEKTIVE Möglichkeit !

Und alles richtig erkannt/eingeschätzt. Polizei kommt tatsächlich erst wenn GEFAHR IM VERZUG IST, das bedeutet wenn jemand randaliert oder nachts erheblich zu laut ist. Den verwarnen sie dann und nehmen ihn beim 2. Mal mit zur Ausnüchterung über Nacht, insgesamt muss eine bedrohliche oder untragbare Situation da sein. Ich sage immer, wenn Blut geflossen ist, dann kommen sie alle von Sani über Polizei bis hin zum Staatsanwalt.

Habe selber gerade 1 Unterlassung laufen und könnte dich da perfekt beraten, wenn du bzw. sie diesen Weg gehen will. Ist aber klar, dass der VM dann noch krampfhafter nach einem Kündigungsgrund "fanden" wird.

berlina76  21.04.2020, 19:48

Das Problem ist, das der VM keinen Kündigungsgrund braucht. Es scheit sich um eine Wohnung in einem Haus mit 2 Wohnungen zu handeln, wobei der VM eine davon bewohnt. Wenn ich das richtig interpretiere.

Er kann ihr also grundlos kündigen

pool56  21.04.2020, 19:52
@berlina76

Stimmt vermutlich, dann bleiben nach einer angedachten Kündigung immerhin noch 12 Monate für die Wohnungssuche.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 19:54
@pool56

Was in ihrem Alter (Ü70) nicht leicht sein könnte!

pool56  21.04.2020, 20:09
@Spielwiesen

Ü70, DAS klingt für mich hier juristisch gesehen SUPER. Ich bin ja nur RechtsLaie, aber ich bin davon überzeugt, DIESE Altersklasse schützt ganz gut vor Kündigung ! Wenn dann noch 1 gesundheitlicher Grund gefunden werden kann, WARUM ein Umzug/eine andere Wohnung unzumutbar wäre, wäre der KÜNDIGUNGSAUSSCHLUSS perfekt.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 20:16
@pool56

Haha, das wäre ja super. Aber sie ist so top drauf, kerngesund, stramme Lungen und virenresistent, da sie nie Medikamente einnimmt. Da müsste sich ein Arzt eine Diagnose ausdenken!

Sie macht grad für ihre ganze Umgebung Atemschutzmasken - Eine so taffe Frau lernt man selten kennen! Lungentechnisch: sie bläst noch Jagdhorn im Jägerverein! (u. hat den Jagdschein!!).💪

Jetzt bist du dran! 🤗

pool56  21.04.2020, 20:28
@Spielwiesen

Mein Opa war Förster und da kann ich nur bedauern, dass die fitte Lady nicht auf ihren VM anlegen darf.

Bin ja mit meine 64 auch noch fitt, aber wenn man Mal ne echte Krankheit brauchen könnte, hat man keine. Andere rennen wegen jedem Wehwehchen zum Doc. Aber auch das pure ü70 könnte ausreichend vor Kündigung schützen.

Aber nochmal, für die U-Schiene braucht ihr etwas Richtung Beweis. Temperaturabsenkung abends ab ca. 20 Uhr dürfte nicht weiterhelfen und ist sogar glaube ich erlaubt, im Sommer sowieso. Und wenn es nach VM-Belästigung riecht oder der sich gar angekündigt hat, unbedingt Zeugen dazubringen.

Im Zweifel erst weiter Belastungsmaterial sammeln. Nach meiner Erfahrung braucht man sehr oft nur auf die FEHLER der Deppen warten.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 20:56
@pool56

Also 75 genau. Wenn das reicht?

Wenn sie dem Vermieter ja zu mehr Kieselsäure in der Nahrung raten oder verhelfen könnte...

Was er hat (extreme Geräuschempfindlichkeit), kommt von zu hoher Schwermetallbelastung in der Nahrung, wodurch der Körper zum Entgiften alles an Kieselsäure aufbraucht, die er gespeichert hat. Wenn man diesen Mangel nicht auffüllt, wird er immer schlimmer. Wer die Ursache nicht kennt, ist echt arm dran.

So. Hab vielen Dank für den Austausch und alles Gute. ,,;-)

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 20:58
@pool56

Hey, da geht's nicht um Temperaturabsenkung abends ab ca. 20 Uhr: da geht es um ABSTELLEN! Komplett!

pool56  21.04.2020, 21:18
@Spielwiesen

Ja, hab ich schon mitgekriegt. Aber nach meinen einigermaßen zuverlässigen Kenntnissen muss (bei jedem AG-Urteil leicht abweichend) im Wohnzimmer tagsüber eine TEMPERATUR von 22° Grad erreicht werden, also vom VM auch an kalten Sommerabenden SICHERGESTELLT/vorgehalten/garantiert werden. Für mich ergibt dass klar im Umkehrschluss, dass bei den VM wie es auch bei ihr scheint die die HZ ganz abstellen DANN eben wieder angestellt werden MUSS !

Und nebenbei ist mir die gerichtsfeste Grenze 16° bekannt, ab der man bei Unterschreitung MIETKÜRZUNGEN vornehmen darf (natürlich mit Vorankündigung). Die %tuale Höhe müsste man ermitteln.

Danke dir gleichfalls für das nette Miteinander. Und scheint mir so, dass NOCH nicht genug vorgefallen ist. Aber wie gesagt nur etwas Geduld und ab und an Zeuge dabei, dann kann man den "Herrn" in die Schranken weisen, dafür jetzt schon Mal

VIEL ERFOLG !👍

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 21:43
@pool56

Merci vielmals. Da kann man nur wünschen: Waidmannsheil *lächel!!

Bitterkraut  21.04.2020, 22:01
@Spielwiesen

So jemand findet auch eine andere Wohnung. Sie scheint ja gut vernetzt zu sein, soll sie mal überall anklopfen. Sie hat gute Chancen, über Bekannte von Bekannte usw. etwas zu finden. Sie hat alle Referenzen, die sie da braucht.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 22:10
@Bitterkraut

Ja, denk ich auch. Aber was so ein Künstlerhaushalt ist: sie wird das Jahr brauchen, schon allein um klar Schiff zu machen - geht mir ja auch so. Wenn man nichts wegwerfen kann.... Danke und Gruß

pool56  22.04.2020, 22:56
@Spielwiesen

Hallo, ich noch Mal. Guten Abend und gute Nacht ...und DANKE für's ⭐chen !

Hatte noch Mal an euch gedacht. Mit dem um die 22° als Maßstab ist klar. Also ich würde schon bei 20° einen zeitnahen Termin)) mit dem RA machen (muss kein FACHanwalt sein (ist meiner auch nicht !), weil einfache klare Rechtslage). Du weißt vmtl. so gut wie ich, dass er wichtiger ist, dass a) die Chemie mit dem RA stimmt und b) der sich hinreichend Zeit für seinen Mandanten nimmt.. Klappt mit meinem Bestens UND ich arbeite immer sehr gut vor, kenne ja meinen Fall am Besten. Mein RA ist aber der bessere Taktiker und weiß natürlich besser wo gerade ein benötigter Paragraph zu finden ist. Bei den letzten 2 Rechtsstreitigkeiten ist die Gegenpartei jeweils nach dem 2. Anwaltsbrief, also kurz vor Klageantrag eingeknickt. Ist heute so offenbar Standard. Die reagieren alle erst unmittelbar bevor es richtig teuer für sie wird.

Also bei 20° die gesamte UnterlassungsChance vom RA beurteilen /miteinschätzen lassen und dann bei der Gelegenheit zusätzlich mit dem Türterror, etc. "garnieren" !

Mal kurz MieterBund angesprochen. Die haben zwar vor Ort immer mind. ca. 2 interne gute Fachanwälte und auch mit PraxisErfahrung, aber dennoch (die wurden mir einmal für die Vermittlung eines externen EnergieGutachters vom JobCenter für eine 1-JahresMitgliedschaft quasi zwangsverordnet. Würde aber alles bezahlt und am Ende musste auch Gutachter und die berechtigten Heizkosten bezahlt werden, was mir vorher klar war), die MieterbundAnwälte sind MIR, wie erwartet, zuuu "kalt"/unpersönlich/ja desinteressiert.

Es eilt ja nicht so sehr bei euch, also weiter gut bedenken, Verstöße protokollieren, Zeugen irgendwie ranschaffen und dann diesen Proleten zurückpfeifen "lassen" !

Ich mit IQ132 (bitte nicht als Angeberei interpretieren😉) bin fest davon überzeugt, dass ich die Gabe/Fähigkeit habe,

jedem das jeweils benötigte Mindestmaß an RESPEKT einzuflößen bzw. einflößen zu lassen !

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 19:17

Danke, das klingt ausgezeichnet!

pool56  21.04.2020, 19:32
@Spielwiesen

Brachte mich auch erst mein RA drauf😉.

Nur Mal VORAB:

1. Muß dir nicht viel erklären, weil du ein helles Köpfchen bist. Zuerst mit RA UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG an VM. In meinem Fall jeder neue Verstoß mit 1.500€ strafbewehrt, steht so dann auch für VM in der von ihm zu UNTERSCHREIBENDEN U-Erklärung, Hinzu kommen 136,39€ zu überweisende RA-Kosten und das innerhalb 1 Woche.

2. Sollte wie bei mir die Gegenpartei (bei mir "nur" der Nachbarjunkie) nicht antworten und bezahlen folgt die UNTERLASSUNGSKLAGE (läuft bei mir derzeit, ist beim AG).

3. AG wird den VM zur Stellungnahme/KLAGEANTWORTSCHRIFT auffordern ...und RA hat hilfsweise gleich um ein VersäumnisUrteil nachgereicht, FALLS der Gegner auch nicht zur Verhandlung erscheint.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 19:52
@pool56

Danke für dein Kompliment (mein Vater war Jurist und ich vermiete selber :-)!). Die Etappen hast du gut beschrieben! Bliebe meine Freundin da evtl. auf Kosten sitzen? Das konnte ein wunder Punkt sein.

pool56  21.04.2020, 20:00
@Spielwiesen

Nein , ist nicht mit zu rechnen, ich bin ja in ähnlicher Situation, nur die U-Klage ist schon auf'm AG.

Wichtig wäre nur für ihren Klageerfolg/-durchmarsch, dass sie ZEUGEN hat für die Belästigungen ...und naürlich mit Zeitprotokoll.

Man muss ja was in der Hand haben, sonst streitet der Gegner alles ab und es steht Aussage gegen Aussage. Und dann läge nur noch ein Vergleichsurteil mit Kostenverteilung nahe.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 20:07
@pool56

Ich habe gestern gleich angeregt, sofort ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen, mit Uhrzeit und Begleit-Tralala. Ebenso notieren, wann abends die Heizung ausgestellt war. Externe zeugen hat sie nicht.

Wenn man weiß, dass sie seinen ältesten Sohn (Student) gelegentlich bekocht und immer sehr zugewandt und hilfsbereit ist, kann einem das Grausen kommen.

Sie soll die Vermieterin ignorieren.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, diese Zeiten. Da liegen die Nerven bei vielen blank.

Hallo,

Die Mieterin muss sich dieses Verhalten nicht gefallen lassen. Wie Sie selbst anmerken, handelt der Vermieter in vielerlei Hinsicht rechtswidrig. Dem kann die Mieterin mit entsprechenden rechtlichen Mitteln begegnen.

Sie kann beispielsweise eine Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Straftaten erstatten, insbesondere wegen wiederholtem versuchten Hausfriedensbruch. Auch kann sie zivilrechtlich gegen den Vermieter dahingehend vorgehen, dass sie den Vermieter auf Unterlassung der Störungen in Anspruch nimmt.

Der Mieterin ist zu empfehlen, einen Anwalt mit der Geltendmachung ihrer Rechte zu beauftragen.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 19:22

Danke für diesen Rat!

Sie soll sich mal an den Mieterbund wenden - kostet nicht viel Geld und ist sehr hilfreich, denn in Tat, der überschreitet seine Grenzen.

Spielwiesen 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 19:31

Ja, beim Mieterbund ist sie schon, aber da scheint man auch nicht sooo kompetent zu sein. Sie bekam in einer anderen Sache schon mal 2 sich widersprechende Auskünfte von 2 verschiedenen Mitarbeitern. Danke dir, LG.