Mieter reißt "aus Versehen" Heizkörper aus der Wand. Nun muss ein neuer her... wer zahlt?!?...?
ein alter, gusseiserner Heizkörper, der treu seine Dienste tat, wurde durch Ruckeln (der 10jährigen Tochter des Mieters) aus der Verankerung gerissen. Gut, offensichtlich war die Halterung ohnehin nicht mehr so gut, ansonsten ist es ja kaum zu erklären, wie ein 10jähriges Kind... - egal, der Heizkörper ist rausgerissen und aufgrund der Beschaffenheit der Wand ist es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, hier wieder eine "idiotensichere" Befestigung hinzukriegen.
Der hinzugezogene Heizungsbauer meinte, die einzige Lösung sei ein neuer Heizkörper, da dieser eben auch nicht mehr so schwer ist und man ggf. auch einen Standheizkörper nehmen könnte, der eben keine Verankerung in der etwas porösen Altbauwand benötigt.
Trotzdem ärgerlich! Der Heizkörper war ja nicht kaputt - und nur durch das Herabfallen des bisherigen Heizkörpers wird nun ein neuer fällig - und die Frage ist:
wer kommt für die Kosten des neuen Heizkörpers auf (bis zu 1000,- € sind da im Gespräch) - bzw. wie würdet ihr da jetzt vorgehen? Gibt es ggf. doch irgendwie die Möglichkeit einer guten Befestigung des bisherigen Heizkörpers? Ich bin etwas ratlos...
5 Antworten
Die Frage ist welchen Zeitwert der alte Heizkörper noch hatte. Wenn das Ding abgeschrieben war, würde dir ja sonst ein erheblicher finanzieller Vorteil zugute kommen. Man kann nur als Schadenersatz geltend machen was die Sache noch wert war, nicht was deren Austausch kostet.
Nun ja wenn das die tochter der mieter war dann sollte es auf alle fälle deren haftpflicht zahlen. Aber sicher nicht der vermieter der kann ja nix dafür
Dass ist allerdings ein argument. Wie gesagt einfach mal bei der versicherung nachfragen
Wenn ihn ein 10-jähriges Mädchen rausreissen konnte, ist das ja wohl Beweis genug,
Wenn das überhaupt stimmt. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Heizkörper durch "etwas ruckeln" aus der Wand reißt. Und warum sollte eine 10-jährige überhaupt dran rumruckeln? Sowas machen vielleicht Kleinkinder, aber keine 10jährige. Wenn sich da nicht mal jemand zum Gardinen aufhängen draufgestellt hat........Ich halte das für ein Märchen.
der Mieter meint, die Versicherung würde nur 20% zahlen, da es ein Austausch einer alten Heizung gegen eine neue wäre...
Nein das sicher nicht. Ruf doch mal bei deiner versicherung an und frage wie die das handhaben würden.
Da das nicht richtig verankert war weil es in der wand nicht möglich war wäre das kosten des Vermieters oder desjenigen der das gemacht hat aber das dürfte wohl schon über die Gewährleistung sein!
Selbst für solche Problem gibt es einfache Lösungen den dafür muss nicht mal eine standheizun her sonder nur die richtige Befestigung! Es gibt Befestigungen in dem die Heizung Reinlegt und das iss auch gut fest !
er selber aus der eigenen Tasche oder seine Privat-Haftpflicht wen er eine hat
.... wir Vermieter haben Anspruch leider nur auf Ersatz des Schadens, nicht auf Übernahme aller Kosten und Lasten.
Ich fürchte also, da kommt nicht viel bei rum.
Wenn ihn ein 10-jähriges Mädchen rausreissen konnte, ist das ja wohl Beweis genug, dass er nicht richtig verankert war, und dann bezahlt eben nicht der Mieter.