Mieter reißt "aus Versehen" Heizkörper aus der Wand. Nun muss ein neuer her... wer zahlt?!?...?

5 Antworten

Die Frage ist welchen Zeitwert der alte Heizkörper noch hatte. Wenn das Ding abgeschrieben war, würde dir ja sonst ein erheblicher finanzieller Vorteil zugute kommen. Man kann nur als Schadenersatz geltend machen was die Sache noch wert war, nicht was deren Austausch kostet.


Nun ja wenn das die tochter der mieter war dann sollte es auf alle fälle deren haftpflicht zahlen. Aber sicher nicht der vermieter der kann ja nix dafür 

roschue  20.06.2017, 23:15

Wenn ihn ein 10-jähriges Mädchen rausreissen konnte, ist das ja wohl Beweis genug, dass er nicht richtig verankert war, und dann bezahlt eben nicht der Mieter.

samtheman112  20.06.2017, 23:17
@roschue

Dass ist allerdings ein argument. Wie gesagt einfach mal bei der versicherung nachfragen 

TrudiMeier  21.06.2017, 10:01
@roschue

Wenn ihn ein 10-jähriges Mädchen rausreissen konnte, ist das ja wohl Beweis genug,

Wenn das überhaupt stimmt. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Heizkörper durch "etwas ruckeln" aus der Wand reißt.  Und warum sollte eine 10-jährige überhaupt dran rumruckeln? Sowas machen vielleicht Kleinkinder, aber keine 10jährige. Wenn sich da nicht mal jemand zum Gardinen aufhängen draufgestellt hat........Ich halte das für ein Märchen.
 

frederik08 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 23:10

der Mieter meint, die Versicherung würde nur 20% zahlen, da es ein Austausch einer alten Heizung gegen eine neue wäre...

samtheman112  20.06.2017, 23:11
@frederik08

Nein das sicher nicht. Ruf doch mal bei deiner versicherung an und frage wie die das handhaben würden. 

Da  das nicht   richtig verankert war   weil es in der wand nicht möglich war wäre das kosten des Vermieters oder desjenigen der das gemacht hat aber das dürfte wohl  schon über die Gewährleistung sein!

Selbst  für solche  Problem gibt es einfache  Lösungen den  dafür  muss nicht mal eine standheizun her sonder nur die richtige Befestigung! Es gibt   Befestigungen in  dem die Heizung Reinlegt und das iss   auch gut fest  !

er selber aus der eigenen Tasche oder seine Privat-Haftpflicht wen er eine hat

.... wir Vermieter haben Anspruch leider nur auf Ersatz des Schadens, nicht auf Übernahme aller Kosten und Lasten.

Ich fürchte also, da kommt nicht viel bei rum.