Wohnung steht leer - Strom anmelden für 2 Monate?
Wenn man eine Wohnung vermieten möchte, meldet der Mieter ja selbst den Strom an.
Wie ist das wenn man eine Wohnung als Vermieter lehr stehen hat für 2 Monate wegen Renovierung, die man gerade erst bekommen hat.
Muss dann der Vermieter für 2 Monate Strom anmelden und vor allem kommt dieser dann nach 2 Monaten überhaupt wieder aus dem Vertrag raus?
6 Antworten
Wenn der alte Mieter den Strombezug abmeldet fällt er wieder an den Grundversorger, örtliches Energieversorgungsunternehmen. In der Zeit zahlt der Vermieter. Ohne Vertragslaufzeit wenn es nicht anders vereinbart wurde. Der neue Mieter kann sich wieder einen anderen Stromanbieter aussuchen.
Nein. Da wird die Grundversorgung des Netzbetreibers genutzt.
Den Strom abzumelden bedeutet nicht, dass der Strom auch abgeschaltet ist ;-) .
Für die 2 Monate geht man keinen Vertrag ein, sondern nutzt ganz automatisch den Grundversorgungstarif des Netzbetreibers. Sobald ein neuer Vertrag mit dem Zählerstand des Übergabeprotokolls auf dem Zähler angemeldet wird, erhält der Hauseigentümer eine Rechnung, sofern da überhaupt eine erwähnenswerte Summe zusammen kommt.
Ich besitze rund 160 Wohneinheiten und bekomme äußerst selten mal eine Rechnung über den Zwischenverbrauch und wenn dann ist es auch gleich eine Summe oberhalb 50 € soweit ich weiß. Um sicher zu gehen müsste ich aber auch bei meinen Sachbearbeitern fragen.
der Vertrag kommt automatisch auf dich zu, als Vermieter. Du kannst aber den Leerstand beim Versorger melden; dann erhälst du andere Konditionen. Bei Einzug meldet der Mieter wieder selbst an.
Während der Renovierung zahlst du den Strom und die Fixkosten.