Vermieter wollen mietvertrag mit Eltern trotz elternbürgschaft?

2 Antworten

Was die Vermieter vor haben ist sinnvoll und nachvollziehbar, jedoch sollte die Mutter nicht allein als Mieterin im Vertrag stehen, sondern am besten Ihr beide.

Deine Mutter muss natürlich keinen Zweitwohnsitz anmelden, denn sie zieht da nicht ein. Und natürlich kannst Du die Miete als Deine Wohnungskosten angeben, wenn Du die Miete allein zahlst.

Ich hatte selbiges auch schon gemacht und zusätzlich nach Unterschrift des Mietvertrags haben wir (ich und Nachwuchs) uns gegenseitig bevollmächtigt, die Wohnung auch ohne Zustimmung des anderen jederzeit kündigen zu können. Das hat mich abgesichert und auch mein Spross konnte dann, als er die Wohnung nicht mehr brauchte, ganz einfach kündigen ohne meine Zustimmung bzw. Unterschrift erst noch einholen zu müssen.

Dennoch wollen die Vermieter den Vertrag mit mir nicht abschließen sondern über meine Mutter

Das darf der Vermieter.

Falls meine Mutter den Vertrag nun unterschriebt, müsste sie dann die Wohnung für sich als zweitewohnsitz anmelden? 

Nur wenn sie dort auch wohnen würde, tut sie ja aber nicht sondern nur Du ?

Nati2 
Beitragsersteller
 25.11.2021, 15:51

Richtig ich würde alleine da wohnen, dennoch würde die Wohnung über ihren Namen gehen. So weit ich weiß gibt es hohe Strafen bei Nichteinhaltung der zweitwohnsitzsteuer. Müsste sie diese dann zahlen? Immerhin hat sie dann quasi zwei Wohnungen

anitari  25.11.2021, 16:01
@Nati2

Das die Mutter im Mietvertrag steht heißt doch nicht das sie sich auch anmelden muß. Sie zieht ja nicht in die Wohnung ein.

Kuestenflieger  26.11.2021, 17:15
@Nati2

warum können sog.studenten einfaches nicht verstehen ?

@bwhoch2 hat das doch klar erklärt !