Vermieter wollen mietvertrag mit Eltern trotz elternbürgschaft?
Hallo alle zusammen,
Mein situation ist folgende. Ich bin Student habe trotzdem einen Job mit Gehalt (der die Miete decken würde) und zusätzlich die elternbürgschaft meiner Eltern. Dennoch wollen die Vermieter den Vertrag mit mir nicht abschließen sondern über meine Mutter. Falls meine Mutter den Vertrag nun unterschriebt, müsste sie dann die Wohnung für sich als zweitewohnsitz anmelden? Und könnte ich dann im bafög Antrag trotzdem die Wohnung als "meine Wohnungskosten" angeben? Ich will ungern meine Mutter zusätzlich belasten, da ich ja wie gesagt bereits arbeiten gehe.
2 Antworten
Was die Vermieter vor haben ist sinnvoll und nachvollziehbar, jedoch sollte die Mutter nicht allein als Mieterin im Vertrag stehen, sondern am besten Ihr beide.
Deine Mutter muss natürlich keinen Zweitwohnsitz anmelden, denn sie zieht da nicht ein. Und natürlich kannst Du die Miete als Deine Wohnungskosten angeben, wenn Du die Miete allein zahlst.
Ich hatte selbiges auch schon gemacht und zusätzlich nach Unterschrift des Mietvertrags haben wir (ich und Nachwuchs) uns gegenseitig bevollmächtigt, die Wohnung auch ohne Zustimmung des anderen jederzeit kündigen zu können. Das hat mich abgesichert und auch mein Spross konnte dann, als er die Wohnung nicht mehr brauchte, ganz einfach kündigen ohne meine Zustimmung bzw. Unterschrift erst noch einholen zu müssen.
Dennoch wollen die Vermieter den Vertrag mit mir nicht abschließen sondern über meine Mutter
Das darf der Vermieter.
Falls meine Mutter den Vertrag nun unterschriebt, müsste sie dann die Wohnung für sich als zweitewohnsitz anmelden?
Nur wenn sie dort auch wohnen würde, tut sie ja aber nicht sondern nur Du ?
Richtig ich würde alleine da wohnen, dennoch würde die Wohnung über ihren Namen gehen. So weit ich weiß gibt es hohe Strafen bei Nichteinhaltung der zweitwohnsitzsteuer. Müsste sie diese dann zahlen? Immerhin hat sie dann quasi zwei Wohnungen