Wohnung für meinen Bruder, Zweitwohnsitz?
Hallo,
mein Bruder fängt im September eine Ausbildung an, für diese muss er sich eine Wohnung in meiner Stadt nehmen. Mein Bruder ist noch minderjährig (16), meine Eltern haben kein Problem mit dem Auszug meines Bruder - jedoch sind meine Eltern nicht so "liquide" wie ich. Ich hatte nun vor eine weitere Wohnung zu mieten und dort meinen Bruder drin wohnen zu lassen, da sein Ausbildungsgehalt + Kindergeld und Wohngunszuschuss durch seinen Arbeitgeber, ausreicht um eine Wohnung plus Nebenkosten zu finanzieren. Wenn ich dies jetzt aber mache, fällt dann für mich eine Zweitwohnungsteuer an? oder wäre es einfacher, wenn es der Vermieter zulässt, dass mein Bruder den Mietvertrag mit Zustimmung der beiden Elternteile unterschreibt und mich als Bürgen einträgt? Und kann es da irgendwie zu Problemen beider Ummeldung kommen? Mir ist es in soweit egal, solange ich keine zusätzlichen Kosten/Steuern zahlen muss - was ist denn der beste Weg, damit relativ wenig Bürokratie "anfällt" :D
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Besten Dank im Voraus!
3 Antworten
Nein, du musst keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Und zwar aus dem einfachen Grund, weil du dich im Einwohnermeldeamt für die zweite Wohnung nicht anmelden musst.
Man kann so viele Wohnungen anmieten wie man möchte. Für das Einwohnermeldeamt ist einzig und allein entscheidend, wo man sich tatsächlich aufhält. Mehr interessiert die nicht.
Es ist eine große Hilfe, wenn du den Vertrag mit dem Vermieter machst. Denn du kannst nachweisen, dass du dir die Miete leisten kannst. Davon abgesehen darf dein Bruder ja noch gar keinen Mietvertrag unterschreiben, daher geht es gar nicht anders. Du musst nur gleich im Mietvertrag eintragen lassen, dass dein Bruder Nutzer der Wohnung ist. Dann ist alles okay.
Die Wohnungsgeberbestätigung, die dein Bruder für das Einwohnermeldeamt braucht, kann der Vermieter ausstellen, oder auch du, das ist egal.
Nach dem Meldegesetz muss man sich im Einwohnermeldeamt nur für eine Wohnung anmelden, die man auch selbst bewohnt, sei es als Hauptwohnung oder als Nebenwohnung. Wenn man eine Wohnung nicht selbst nutzt, dann muss man sich auch nicht anmelden.
Also woher bzw wie sollten die Behörden dann Kenntnis bekommen, dass man eine weitere Wohnung angemietet hat für jemand anderen?? Schon mal darüber nachgedacht?
Somit bedeutet das Wort "innehaben" hier "bewohnen". Nichts anderes meint die Verordnung.
Hier noch ein Link, in dem es zwar primär um doppelte Haushaltsführung geht, aber aus dem deutlich hervor geht, dass eine Zweitwohnung in dem Sinn gemeint ist, dass man sie selbst nutzt: https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/steuern-sparen-doppelte-haushaltsfuehrung
Natürlich kann Zweitwohnsitzsteuer fällig werden.
Deine Eltern können die Wohnung anmieten und du zahlst die Miete. Das kann man mit dem Vermieter abklären
Nicht überall ist eine Zweitwohnsitzsteuer fällig, da musst Du Dich erkundigen.
Dein Bruder kann keinen Mietvertrag abschließen.
Nein, du musst keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Und zwar aus dem einfachen Grund, weil du dich im Einwohnermeldeamt für die zweite Wohnung nicht anmelden musst.
Ich wusste es bis heute auch nicht aber bei einer anderen Frage hatte Jemand das Gleiche behauptet.
Da habe ich es geggogelt:
Es ist nicht relevant ob man da wohnt oder nicht.
Innehaben einer weiteren Wohnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer