Welcher Bodenbelag muß bei Erstbezug einer Wohnung vorhanden sein?

6 Antworten

Der Vermieter hat die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben. Dazu gehört auch ein entsprechender Fußbodenbelag. Bei einem Großvermieter mit tausenden Wohnungen gibt es auch bei Erstvermietung immer einen Belag, auch bei den anderen Vermietern. Nur Unterbau ist ein Mangel. Eventuell kann hier der Mieter dem Vermieter seine Wahl kundtun und dieser macht dann den Wunschbelag rein. Ohne Belag würde ich niemals eine Wohnung anmieten. Die Investition ist viel zu hoch, kostet tausende für die ganze Wohnung. Die Nutzungszeit ist mindestens 10 bis 15 Jahre. Stell dir vor, dass du aus einem heute nicht vorhersehbarem Grund nach 3 Jahren ausziehen müsstest, dann ist das Geld weg und der Vermieter wird dir vermutlich nichts erstatten wollen. Meines Erachtens zielt er genau darauf hin, dass Mieter investieren und er Geld spart und dabei noch Gute macht. Er könnte theoretisch auch fordern, den alten Zustand (Bei Einzug ohne Belag) wieder herzustellen. Also: Zur Wohnung gehört ein ordentlicher Belag des Fußbodens, lass dich auf nichts anderes ein.

vincero  06.01.2010, 20:10

wer so an die vermietung ran geht sollte leerstand ohne ende bekommen

albatros  06.01.2010, 22:26
@vincero

Nun, da haben wir wohl einen konträren Standpunkt. Ich seh es von der Mieterseite, du von der Vermieterseite, da du vermutlich selbst Vermieter bist. Ich jedenfalls kenne keinen einzigen Fall, dass es so gehandhabt wurde bzw. wird, wie hier beschrieben. Es liegt nun beim Interessenten, ob er mietet oder nicht. Ich würd's nicht. Ich kenne allerdings auch zur Zeit kein Urteil, dass die eine oder andre Standpunktseite untermauern könnte, werde mich bemühen, was zu finden. Hier im Ort haben auch viele private Investoren Wohnungen gekauft die ich alle kenne. Nicht einer kam auf die Idee, seine Wohnung einem Mieter ohne auch nur irgendeinen Belag des Fußbodens zuzumuten. Vielleicht ist das alles auch nur ein Irrtum und der Vermieter will nur vom Mieter wissen, was er denn gern hätte und macht es dann so (gibt es auch, stell dir vor! So gewinnt man Mieter, zumindest, wo es Leerstand ohne Ende gibt und das ist hier im Osten sehr verbreitet.

albatros  07.01.2010, 01:21
@albatros

Hallo vincero, leider gab es in meinem vorstehenden Kommentar ein großes Missverständnis bezüglich deines Kommentars. Das ist mir erst jetzt bewusst geworden, deshalb entschuldige ich mich und hoffe, du nimmst das so an. Du bestätigst ja meinen Standpunkt und nicht das Gegenteil. Manchmal hat "man" einen Denkfehler. Ich kannte bzw. kenne dich ja aus deinen sachlichen und kompetenten Antworten ein wenig und wunderte mich über den nach meiner irrtümlichen Lesart von dir geäußerte Meinung, die ja nun doch voll ins' Schwarze trifft was meine Rechtsauffassung betrifft und bestätigt diese. Bin gespannt, was hier andere wahrhaftige Experten zu dem Thema noch schreiben werden. Würde es mir jedenfalls wünschen.

Eher ungewöhnlich der Zustand, nur diese Abdeckplatten sind kein Bodenbelag, sowas kannst du ja nicht mal vernünftig sauberhalten, da gehört noch Belag drauf wie Laminat, Kacheln , Teppich oder Parkett.... Allerdings solltet ihr mit dem Vermieter absprechen, welcher Belag gelegt werden soll. Sollte einer von euch geschickt sein und sowas selber machen können in fachgerechter Art und Weise, würde ich mit dem Vermieter verhandeln: Ihr legt den Belag, für den er sich entscheidet und den er bezahlt, dafür kommt er euch ein paar Monate mit der Miete entgegen.

Das Ganze hat aber nun überhaupt nix mit der Höhe der Kaution zu tun. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Vermieter nach Auszug des Mieters heranziehen kann, um Schäden am Mietobjekt renovieren lassen zu könenn oder aber um sicherstellen zu könenn, dass eine evtl. Nachzahlung der Nebenkosten, die ja meist nicht terminlich mit dem Auszugstermin zusammenfällt, gedeckt ist.

Andsve 
Beitragsersteller
 06.01.2010, 14:33

Der Vermieter sagte uns, daß jeder Mieter sich das selber so gestalten kann wie er möchte. Uns sind aber die ganzen Kosten für 97m² langsam zu hoch, sind schon ständig zum Baumarkt und haben uns alles mal zusammengerechnet was auf uns drauf zukommen würde mit Laminat, Teppiche für Kinderzimmer und Fliesen für Flur und Küche, und dann noch das ganze zusätzliche Material wie Kleber und Leisten kommen wir auf knapp 1000 Euro.
Wir wissen echt nicht wie wir uns verhalten sollen jetzt!

Tabaluga1961  06.01.2010, 15:08
@Andsve

vollkommen korrekt! Wenn euch das zu teuer ist dann meitet sie nciht.

Es gehört nicht automatisch ein Bodenbelag in eine Mietwohnung. Hier von einem Mangel zu sprechen ist falsch. Der vertragsgemäße Zustand der Wohnung ist ohne Bodenbelag. Die Platten sind im Übrigen Trockenestrich. Es gibt keinen Anspruch, den man aus dem Mietrecht ableiten könnte, um einen Bodenbelag bei Neuvermietung zu fordern, es sei denn es ist vertraglich oder individuell vereinbart worden. MfG

Also, die größte Baugenossenschaft in Norddeutschland, vermietet nur ohne Fußbodenbelag.

Aufgrund der vielen Probleme mit Mietern, die diesen versauen, eine nachvollziehbare Entscheidung.

In unserem Bestand vermieten wir noch mit Bodenbelag und nehmen die vielen Schänden, vor allem durch Tiere, einfach hin.

In Deinem Fall ist es eine reine Kostenfrage. Jeder Mieter will beim Einzug einen sauberen, intakten Belag und der Ver mieter nicht alle zwei Jahre etwas neues verlegen.

Redet bitte mit eurem Vertragspartner um die geplante Dauer und auch über die Kosten. Über die Miethöhe läßt sich auch viel regeln.

Viel Freude im neuen Heim.

"Welcher Bodenbelag muß bei Erstbezug einer Wohnung vorhanden sein ?"

Klare Antwort auf eine klare Frage: keiner

Der Mieter muß ja die Wohnung nicht mieten. Solche Dinge sollte man, wie vincero schon schreibt, vor Unterzeichnung einens Mietvertrages klären und schriftlich festhalten.