Welcher Bodenbelag muß bei Erstbezug einer Wohnung vorhanden sein?
Guten Tag! Wir wollen demnächst umziehen, aber die Wohnung die wir angeboten bekommen haben (ERSTBEZUG) ist nur mit normalen Bodenplatten (ähnlich wie Rigipsplatten) ausgestattet, nichtmal in der Küche befinden sich Bodenfliesen. Nun wollen wir wissen, ob der Vermieter berechtigt ist so die Wohnung zu übergeben oder ob er Laminat,Fliesen oder mit PVC ausstatten muß bzw sich bei dem Mieter mit Kosten beteidigt oder eine Monatsmiete erlassen muß ? Zusätzlich möchte er schließlich auch noch 1000 € Kaution haben. Für eine klare Antwort wären wir sehr dankbar !
6 Antworten
Der Vermieter hat die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben. Dazu gehört auch ein entsprechender Fußbodenbelag. Bei einem Großvermieter mit tausenden Wohnungen gibt es auch bei Erstvermietung immer einen Belag, auch bei den anderen Vermietern. Nur Unterbau ist ein Mangel. Eventuell kann hier der Mieter dem Vermieter seine Wahl kundtun und dieser macht dann den Wunschbelag rein. Ohne Belag würde ich niemals eine Wohnung anmieten. Die Investition ist viel zu hoch, kostet tausende für die ganze Wohnung. Die Nutzungszeit ist mindestens 10 bis 15 Jahre. Stell dir vor, dass du aus einem heute nicht vorhersehbarem Grund nach 3 Jahren ausziehen müsstest, dann ist das Geld weg und der Vermieter wird dir vermutlich nichts erstatten wollen. Meines Erachtens zielt er genau darauf hin, dass Mieter investieren und er Geld spart und dabei noch Gute macht. Er könnte theoretisch auch fordern, den alten Zustand (Bei Einzug ohne Belag) wieder herzustellen. Also: Zur Wohnung gehört ein ordentlicher Belag des Fußbodens, lass dich auf nichts anderes ein.
Eher ungewöhnlich der Zustand, nur diese Abdeckplatten sind kein Bodenbelag, sowas kannst du ja nicht mal vernünftig sauberhalten, da gehört noch Belag drauf wie Laminat, Kacheln , Teppich oder Parkett.... Allerdings solltet ihr mit dem Vermieter absprechen, welcher Belag gelegt werden soll. Sollte einer von euch geschickt sein und sowas selber machen können in fachgerechter Art und Weise, würde ich mit dem Vermieter verhandeln: Ihr legt den Belag, für den er sich entscheidet und den er bezahlt, dafür kommt er euch ein paar Monate mit der Miete entgegen.
Das Ganze hat aber nun überhaupt nix mit der Höhe der Kaution zu tun. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Vermieter nach Auszug des Mieters heranziehen kann, um Schäden am Mietobjekt renovieren lassen zu könenn oder aber um sicherstellen zu könenn, dass eine evtl. Nachzahlung der Nebenkosten, die ja meist nicht terminlich mit dem Auszugstermin zusammenfällt, gedeckt ist.
Es gehört nicht automatisch ein Bodenbelag in eine Mietwohnung. Hier von einem Mangel zu sprechen ist falsch. Der vertragsgemäße Zustand der Wohnung ist ohne Bodenbelag. Die Platten sind im Übrigen Trockenestrich. Es gibt keinen Anspruch, den man aus dem Mietrecht ableiten könnte, um einen Bodenbelag bei Neuvermietung zu fordern, es sei denn es ist vertraglich oder individuell vereinbart worden. MfG
Also, die größte Baugenossenschaft in Norddeutschland, vermietet nur ohne Fußbodenbelag.
Aufgrund der vielen Probleme mit Mietern, die diesen versauen, eine nachvollziehbare Entscheidung.
In unserem Bestand vermieten wir noch mit Bodenbelag und nehmen die vielen Schänden, vor allem durch Tiere, einfach hin.
In Deinem Fall ist es eine reine Kostenfrage. Jeder Mieter will beim Einzug einen sauberen, intakten Belag und der Ver mieter nicht alle zwei Jahre etwas neues verlegen.
Redet bitte mit eurem Vertragspartner um die geplante Dauer und auch über die Kosten. Über die Miethöhe läßt sich auch viel regeln.
Viel Freude im neuen Heim.
Klare Antwort auf eine klare Frage: keiner
Der Mieter muß ja die Wohnung nicht mieten. Solche Dinge sollte man, wie vincero schon schreibt, vor Unterzeichnung einens Mietvertrages klären und schriftlich festhalten.