Wie erkennt ein potenzieller Vermieter ob ein Arbeitsvertrag befristet ist?
Hallo,
Wenn man sich für eine neue Wohnung "bewirbt" wollen die neuen Vermieter oft wissen, ob man einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Wenn ich meinem Vermieter sage, dass ich einen unbefristeten Vertrag habe, woher will er wissen ob das stimmt? Man kann sicher Lohnzettel einreichen, aber da steht ja nirgendwo ob man in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis ist.
Danke euch.
5 Antworten
Wenn man sich für eine neue Wohnung "bewirbt" wollen die neuen Vermieter oft wissen, ob man einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Wenn ich meinem Vermieter sage, dass ich einen unbefristeten Vertrag habe, woher will er wissen ob das stimmt?
Wenn er Deinen Arbeitsvertrag sehen will.
Sollte man als möglicher Mieterin bestimmten Fällen nicht die Wahrheit sagen kann der Vermieter z.B. den Mietvertrag anfechten.
Dann steht oft noch das Eintrittsdatum. Wenn Du z.B. erst zwei Monate da beschäftigt bist, wird man vermuten, dass Du eine Probezeit hast und möglicherweise auch einen befristeten Vertrag.
Auch ein langfristig Beschäftigter kann seine Arbeit verlieren. Ist die Kündigung z.B. betriebsbedingt, dann gilt oft:
Wer zuletzt kommt, der geht zuerst.
Für Vermieter ist es immer ein Problem, heraus zu finden, welcher der Kandidaten, die zur Besichtigung kommen auch wirklich der richtige ist.
Über die Hürde persönliche Symphatie kommt man nicht hinweg, wenn der Vermieter einen unsymphatischen Eindruck bekommt. Wenn das stimmt, geht es vor allem um die Sicherheit. Hier spielt natürlich das Arbeitsverhältnis eine Rolle, aber nicht unbedingt die Entscheidende. So kann es gut sein, dass ein Beamter trotz unkündbarer Lebensstellung eine Wohnung nicht bekommt, wenn schon die ganzen Fragen, die er stellt, auf Pedanterie, Rechthaberei und drohende Paragraphen hinweisen.
Beim Einkommen ist es natürlich für den Vermieter von Vorteil, wenn er weiß, dass die Probezeit vorbei ist (Einstellungsdatum auf dem Gehaltszettel). Liegt dieses schon sehr lange zurück, hat der Vermieter zudem einen Anhaltspunkt für Zuverlässigkeit. Wenn mehrere Gehaltszettel vorgelegt werden und das Einkommen ist von Monat zu Monat nahezu gleich, ist das auch ein Vorteil.
Die Frage nach der Befristung des Arbeitsverhältnisses kann vom Interessenten so oder so beantwortet werden. Nach dem Anstellungsvertrag wird kaum einer fragen, wenn man aber einen hat, wo drin steht, dass unbefristet angestellt wurde, könnte man das als Beleg vorzeigen. Gute Menschenkenner erkennen, wann eine Antwort auf eine Frage eher wahr oder eher gelogen ist und wenn sich beim Vermieter das Gefühl einstellt, er wird angelogen, ist das in der Auswahl der Kandidaten schon von Bedeutung.
Hat man also eine befristete Stelle, sollte man sich gut überlegen, was man auf eine solche Frage antwortet. Die Wahrheit kann nützlich sein, wenn man von Ausbildung und Branche her in der Region immer gute Chancen hat. Gibt man an, dass man unbefristet angestellt ist, obwohl es nicht stimmt, sollte das überzeugend rüber kommen und es sollte keine Anhaltspunkte geben, die das widerlegen. Beispielsweise wenn der Lohnzettel von einer Zeitarbeitsfirma stammt oder die Firma, bei der man angestellt ist, recht gut bekannt ist und jeder weiß, dass dort sowieso nur befristet eingestellt wird.
Im übrigen kann es natürlich immer passieren, dass auch langjährig und eigentlich unbefristet Beschäftigte ihre Arbeit verlieren. Das weiß jeder Vermieter und wenn man als Vermieter daran denkt, ob man den Wohnungsbewerber aufgrund seines Auftretens etc. auch in der eigenen Firma anstellen würde, ergibt sich auch hier für ihn ein Anhaltspunkt, ob ein evtl. erst kürzlich begonnenes Beschäftigungsverhältnis auf Dauer sein wird oder nicht.
Ich hoffe, ich konnte ein paar Anhaltspunkte geben.
Vielen vielen Dank für die super ausführliche Antwort. Hat mir sehr geholfen. :)
Ich bin Immobilienkauffrau und es werden bei Mietverträgen die letzte, bzw. letzten zwei Gehalstabrechnungen angrfordert. Und ggf. eine Schufaauskunft. Es geht hierbei nicht um den Arbeitsvertrag. Wer sagt denn, dass Du danach keinen neuen Arbeitsvertrag hast ?!
Nein, muss man nicht, es gibt ja auch ein Datenschutzgesetz und ein Arbeitsvertrag ist eine persönliche Geschäftsbeziehung. Das geht den Vermieter nichts an. Nur, ob die Wohnung,durch den Verdienst gewährleistet ist. Gerne , Frohe Ostertage
Das ist meistens auf den Gehaltsabrechnungen hinterlegt. Bei mir steht da Eintrittsdatum: XXXXXXXX
Austrittsdatum:
Muss ich mal auf meine schauen. Aber glaube das steht nur das Eintrittsdatum.
vermieter möchten sich vor "mietnomaden" schützen und möchten am besten, dass ihnen die bewerber ihre steuerbescheide vorlegen. auf diese frage musst du nicht wahrheitsgemäß antworten. schließlich kann jeder unbefristete vertrag "von heute auf morgen" wegen unterschiedlichster gründe gekündigt werden.
Ja, das habe ich mir auch schon gedacht. Ist wohl das gleiche, wie bei einem Kredit. Da wird man auch gefragt, aber nachweisen muss man es nicht.
Ok, hätte mich auch gewundert wenn man da irgendeinen einen Nachweis abgeben muss. Danke.