Vermieter will WLAN aufzwingen, darf er das?
Eine Freundin ist umgezogen in ein Mehrparteienhaus in dem auch Büroräume und eine Arztpraxis sind. Sie hat die Dachgeschosswohnung im 3.OG. Eine Telefondose ist vorhanden allerdings ist die laut Vermieter nicht angeklemmt. Der Vermieter will auf biegen und brechen ihr nun das Gemeinschaftswlan des Hauses aufzwingen.
In dem Netzwerk sind aktuell drei Parteien, inkl ihm selbst, das Büro und die Praxis. Bei ihr oben hat sie aber nur 1 Balken Empfang und sie will auch nicht in das WLAN weil sie wegen Onlinebanking etc. da kein Vertrauen hat wenn Fremde im selben Netz sind. Ist ja dann quasi wie ein öffentliches WLAN, man weiß ja nicht was andere machen und ob der Datenverkehr nicht innerhalb des Netzwerkes von jemandem angegriffen wird.
Ist das so rechtens dass sie das WLAN aufgezwungen bekommt und kein eigenes Internet haben darf? Dazu kommt dann noch dass sie dann kein Festnetztelefon nutzen kann, was sie aber möchte.
12 Antworten
In
https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1273/telefon--und-internetanschluss
steht u. A. das: << Anschluss ist Vermietersache
Das Vorhandensein eines Hausanschlusses bzw. eines Anschlusses bis zur Verteilerdose in der Wohnung gehört hingegen zum vertragsgemäßen Standard einer Wohnung.
Besteht kein Anschluss, so ist der Vermieter dazu verpflichtet den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und die Bereitstellung des Anschlusses zu veranlassen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter, eine Aufbürdung auf den Mieter ist nicht zulässig - weder für den Anschluss an das Haus noch bis zur Verteilerdose in die Wohnung. Bei den anfallenden Kosten für den Hausanschluss handelt es sich auch nicht um Betriebskosten, die möglicherweise nach dem Mietvertrag zu übernehmen wären.
Telefonabieter vorschreiben?
Es kommt immer wieder vor, dass mit dem Mietvertrag auch ein Telefonanbieter festgelegt werden soll. Findet sich nun ein preiswerterer Anbieter, stellt sich die Frage, ob trotz einer mietvertraglichen Bindung ein Wechsel der Telefongesellschaft möglich ist.
Bei Telefonanbietern - und auch Internetanbietern - kann der Vermieter keinen bestimmten Anbieter vorschreiben. >>
Vielen Dank! Werde ich mich mal einlesen
Bei ihr oben hat sie aber nur 1 Balken Empfang
Und auf was bezieht sich dieser Hinweis?
Der Vermieter will auf biegen und brechen ihr nun das Gemeinschaftswlan des Hauses aufzwingen.
Und worin siehst du hier ein Problem?
Das Netzwerk hat doch nichts damit zu tun, dass man auf andere Computer zugreifen kann! Bezieht sich doch lediglich auf eine schnelle Verbindung ins Internet.
Dazu kommt dann noch dass sie dann kein Festnetztelefon nutzen kann, was sie aber möchte.
Dies hätte sie früher abklären müssen und nicht erst nach dem Einzug.
Einen Anspruch auf ein Festnetztelefon hat sie nicht. Sie kann sich jederzeit ein Handy kaufen und damit telefonieren.
Quatsch!
Jeder PC hat eine eigene Benutzer-Kennung und einen entsprechenden Zugangs-Code. Und schon aus diesem Grund ist dein Hinweis völliger Quatsch.
Wer nicht liest, macht keine Fortschritte...
Du hast völlig recht, deshalb verstehe ich nicht, dass du keine Fachliteratur die sich mit der Installation von Computer und Anschlüssen an DSL oder WLAN beziehen, liest.
Meinen Link oben habe ich zumindest gelesen... ;-) Und vieles mehr!
<<Installation von Computer und Anschlüssen an DSL oder WLAN beziehen, liest.>> DSL für eine Wohnung samt WLAN ebenso für eine Wohnung ist was ganz Anderes als ein DSL via WLAN für Alle.
Ich würde dir empfehlen, dich mal mit einem Computerspezialist, bzw. Informatiker zu unterhalten, damit dieser dir mal die Feinheiten eines PC-Anschlusses erklären kann.
Ich werde Dir jetzt nicht verraten, was ich die letzten 30 Jahre beruflich gemacht habe... 😇😉
Dies interessiert mich nicht. Mit EDV / Computer hast du nichts zu tun. Denn wäre es so, dann solltest du dir schnellstens einen anderen Job suchen, von dem du etwas verstehst.
Nein.
Einen Anspruch auf ein Festnetztelefon hat sie nicht.
In dem Fall sehr wohl, da eine TAE bereits vorhanden ist muss der Vermieter deren Funktion gewährleisten, auf seine Kosten.
In dem Fall sehr wohl, da eine TAE bereits vorhanden ist muss der Vermieter deren Funktion gewährleisten, auf seine Kosten.
Laut dem Text des TE - ist die TAE ja vorhanden und nicht abgeklemmt, also weshalb schließt er seinen PC nicht daran an?. (sorry, aber diesen Hinweis habe ich erst eben gelesen).
Möglich ist ja auch, dass sein Dienstleister für sein DSL in dem Gebiet keine schnelle Leitung anbieten kann.
Der Hinweis bezieht sich darauf dass der WLAN Empfang in Ihrer Wohnung unterirdisch ist und Sie darüber das Internet mangels ausreichend Empfang nicht nutzen kann. Dass das behebbar ist, ist natürlich klar.
Hat es durchaus. Ein öffentliches WLAN ist im Endeffekt nichts anderes. Mehrere Nutzer des selben Netzwerkes, die man in ihrem Fall aber nicht kennt und weiß was mit den Daten im Netzwerk passiert.
Dass das Telefon quasi nicht funktioniert weil die Dose nicht abgeklemmt ist, ist ja vom Vermieter im vornerein zu sagen oder nicht? Wenn ich mir eine Wohnung anschau geh ich ja davon aus dass alle Anschlüsse, insbesondere das Telefon funktionieren wenn die Dosen vorhanden sind.
Wenn ich eine Wohnung miete, frage ich meinen Vermieter welche Anschlüsse für Telefon, Internet und Fernseher bestehen.
Wenn ich dies unterlasse, muss ich mich mit dem abfinden, was ich in der Wohnung vorfinde.
Ein öffentliches WLAN bedeutet lediglich, dass ich Zugriff ins Internet über einen gemeinsamen Anbieter habe.
Es sich aber nicht um eine Vernetzung der einzelnen Computer handelt, da für jeden einzelnen PC der Eigentümer das Benutzer-Profil wie auch das Passwort selbst installieren muss.
Dies findest du zwischenzeitlich in fast allen Hotels.
Der Hinweis bezieht sich darauf dass der WLAN Empfang in Ihrer Wohnung unterirdisch ist und Sie darüber das Internet mangels ausreichend Empfang nicht nutzen kann.
Meinst du jetzt den WLAN-Anschluss den der Vermieter anbietet?
Du hast das Recht auf einen Festnetzanschluss. Der Vermieter hätte meines Erachtens vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag darauf hinweisen müssen, dass die vorhandene Telefondose nicht angeschlossen ist. Der Vermieter muss mindestens einen Übergabepunkt im Haus zur Verfügung stellen. Wenn vom Übergabepunkt bis zur Dose bei Dir in der Wohnung kein funktionierendes Kabel liegt, muss der Vermieter es gestatten, dass Du ein Kabel legst bzw. legen lässt. Dann kannst Du auch einen eigenen Internetanschluss buchen.
Würde in dem Rahmen dann aber auch bedeuten dass man das in Eigenregie und vermutlich unter Aufwand eigener Kosten machen muss nehme ich an?
So sieht es aus.
Selbstverständlich ist das rechtens. Und selbstverständlich kann sie ein Festnetztelefon einrichten wenn eine Telefondose da ist. Dafür ist diese doch da.
Online-Banking bleibt geheim über die persönlichen Zugangsdaten, zu denen keiner Zugang hat, außer Ihrer Freundin selbst. Ein gemeinsam genutztes WLAN ist nur für den Empfang da. Niemand kann dadurch in private Angelegenheiten von Mitnutzern im Haus schauen.
Mir scheint, als habe Ihre Freundin hier ein Wissensdefizit.
Hallo
Steht das nicht im Mietvertrag, ist das "Ihr" Anschluss und Sie entscheidet, was passiert.
Für ein Gemeinschafts- Netzwerk gibt es aber technisch Lösungen, sei es über technisch getrennte Netzwerke oder getrennte Zugänge mit Client- Isolation.
Ich denke, darüber lässt sich mit dem Vermieter zum eigenen Vorteil verhandeln, angenommen er vergütet die Stromkosten etwas höher und zahlt einen guten Router + Anschluss...
Das Online- Banking ist aber auch in einem öffentlichen Netzwerk sicher.
Was heißt "Sie entscheidet"? Kann sie dem Vermieter "zwingen" sich darum zu kümmern den Anschluss freizuschalten?
Ich kenne die technischen Gegebenheiten des Netzwerkes nicht, sie hat mir erzählt dass ein früherer Mieter wohl Kinderpornos verbreitet hat und das dem Vermieter irgendwie aufgefallen ist. Die genauen Umstände kenne ich nicht. Seitdem hat sie Angst dass er Daten abgreift. Inwiefern das wirklich alles so stimmt weiß ich nicht.
du könntest alles über ein VPN leiten, dann wäre alles verschlüsselt
Danke, daran hab ich noch garnicht gedacht! Muss man nur schauen was die reguläre Geschwindigkeit des Anschlusses hergibt, über den VPN geht ja auch nochmal bissl was flöten
Die technischen Gegebenheiten vom Anschluss sind im Prinzip egal für die Frage. Es gibt besondere VPN- Router, über die man die Bandbreite auch auf die Nutzer verteilen kann. Dann kann man z.B. die anderen Nutzer über das VPN leiten, Ihren Zugang aber nicht. Und man kann jedem "Unteranschluss" eine Mindestgeschwindigkeit zuweisen (z.B. bei 50 Mbit auf 5 Anschlüsse erhält jeder garantiert 10 Mbit, nur wenn die anderen Anschlüsse ungenutzt sind bekommen Einzelne mehr.)
<<Das Netzwerk hat doch nichts damit zu tun, dass man auf andere Computer zugreifen kann! Bezieht sich doch lediglich auf eine schnelle Verbindung ins Internet.>> Wenn alle dasselbe WLAN mit gleichem Zugangscode nutzen (wie öffentliche Netze) ist natürlich Zugriff auf alle Teilnehmer untereinander möglich!