Vermieter verpflichtet Telefon/Internet anschluss?

8 Antworten

Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen der Vermieter hat 5 Ports zur verfügung gestellt

Naja, genaugenommen stellt der Netzbetreiber die Anschlüsse bereit - nach Angabe des Eigentümers. Im Prinzip reichen dafür 5 Ports (wobei ich mich frage, wie das gehen soll; das Kabel bis zum HÜP hat WIMRE 32 Adern),

allerdings hat ein Bewohner 2 besetzt, weil er einmal eine Leitung der Telekom hat wegen Magenta TV und die andere von EWE weil die hier als einziges eine 100K leitung haben.

Und wer hat das genehmigt? Falls das nicht der VM war, ist diese Anschaltung unzulässig. Falls es der VM war, muss er dafür sorgen, dass ein Port frei wird, oder mehr Ports geschaltet werden - *wenn* im MV eine Anschlussmöglichkeit für Telefon/Internet angegeben ist. Falls nicht, muss der Mieter auf eigene Kosten einen entsprechenden Anschluss legen lassen; das kann der VM nicht untersagen.

die Telekom sagt das ein neuer verteiler angebracht werden muss.

Warum hier nur ein 5-Port-Verteiler installiert wurde, ist mir schleierhaft.

Ist der Vermieter dazu verpflichtet in dem fall einen neuen verteilerkasten mit ports zu zahlen ?

Das hängt vom MV ab.

Tatsächlich verpflichtet ist der Vermieter nicht. Aber wenn kein gravierender Grund dagegen spricht, muss er die Installation schlichtweg dulden.

Es könnten Gründe dagegen sprechen wie beispielsweise bei einem denkmalgeschützten Gebäude.

Bei den Kosten ist das wiederum was anderes. Da muss man beispielsweise in den Mietvertrag schauen oder wieso der eine 2 Ports belegt. Wenn der Vermieter das zulässt dann kann er auch nicht behaupten, dass er genug Ports bereitstellen würde.

janschla 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 18:40

Also der Mieter mit den zwei leitungen hat sich hier extra dafür eine neue leitung hinbauen lassen (straßen alles wurde aufgerissen), da die allerdings ständig störungen machte und die telekom dann gesehen hat das einer noch frei ist (unserer der in dem moment nicht belegt war) haben sie die neue leitung die probleme macht blockiert und unsere für den anderen mieter bereitgestellt. Der vermieter hat da nichts genehmigt.

mepeisen  14.11.2019, 21:20
@janschla

Nun. Der Vermieter hat aber das Problem zu lösen. Wie er das tut ist eigentlich egal.

Maßgeblich ist, was im Mietvertrag steht. Ein Vermieter ist keineswegs verpflichtet, für alle Mieter einen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen.

grisu2101  14.11.2019, 18:03

Na, das sehe ich aber anders....

mepeisen  14.11.2019, 18:06
@grisu2101

Zu Recht. Lediglich bei den Kosten könnte es schwierig sein. Die Installation selbst kann er nicht verweigern.

Gaskutscher  14.11.2019, 18:13
@grisu2101

Nicht pauschalisieren -> siehe meine Antwort.

Da aber 5 Leitungen für 5 Parteien vorgesehen sind ist nicht klar wieso eine Partei zwei Leitungen belegen durfte. Da sehe ich den festen Punkt an welchem der Mieter den Hebel ansetzen kann.

FordPrefect  14.11.2019, 18:21
@grisu2101

Dann irrst du dich. Der VM hat eine entsprechende Installation durch den Netzbetreiber ggfs. zu dulden, aber wenn im MV keine Anschlussmöglichkeit angegeben ist, muss er die auch nicht nachträglich auf eigene Kosten liefern.

FordPrefect  14.11.2019, 18:20

Korrekt. Was nicht vertraglich vereinbart wurde, muss der VM nicht liefern. Nur verweigern kann er die Installation nicht.

grisu2101  15.11.2019, 14:22
@FordPrefect

Das meinte ich. Die Aussage dass der Vermieter keinen Internetanschluss zur Verfügung stellen muss ist insofern richtig, aber wenn ich ihn z.B. bei der Telekom bestelle hat der Vermieter das zu dulden.

Fragen Sie den Vermieter wer dem Wohnungsnachbarn erlaubt hat mehr als eine Leitung zu nutzen. Wenn er es nicht erlaubt hat, ist dies unzulässig und der Nachbar muss diese wieder frei geben.

Hat er es erlaubt, fehlt Ihnen ein Anschluss und Sie könnten evtl. die Miete geringfügig mindern, wenn der Vermieter nichts tut. Das würde ich aber mit einem Fachanwalt für Mietrecht besprechen.

Wenn der Vermieter sagt, dass für 5 Wohnungen 5 Ports genügen, heißt das, dass zu jeder Wohnung 1 Port gehört. Muss der Nachbar eben einen wieder abgeben. Und das hat der Vermieter zu regeln.