Vermieter beschränkt Internetzugang?
Moin zusammen,
meine Freundin ist demletzt in eine neue Wohnung gezogen und hat dort keinen eigenen Internetanschluss - es ist eine Einliegerwohnung und sie soll das WLAN von den Vermietern mitnutzen bzw hat Lan-Anschlüsse neben den Steckdosen vorhanden.
Die Vermieter meinten man "kommt auf jede Internetseite,auf die man kommen will". Klar,sowas wie YouPorn ist gesperrt,das ist auch nicht weiter schlimm,allerdings habe ich bei vielen legalen Seiten und insbesondere Spielen mit Online-Zugang das Problem,dass diese nicht gehen bzw im Fall von Spielen diese nicht laden oder eine Fehlermeldung geben.
Meine Vermutung ist,dass die Vermieter (Fritzbox) eine Kindersicherung bzw. eine Whitelist mit erlaubten Adressen eingerichtet haben. Manuelle IPv4-Adresse hilft dem leider auch nicht ab,auf der Browseradresse des Standardgateways bekomme ich lediglich eine Zeitüberschreitung bei der Anfrage.
Bevor ich jetzt als Freund der Mieterin zu den Vermietern renne und (im übertragenen Sinne) sage,dass ich hier nicht arbeiten oder auch zocken kann,wollte ich mal fragen,ob es stattdessen eine andere schlaue Lösung gibt,die ich bisher nicht bedacht oder zu früh wieder verworfen habe wie eine VPN-Verbindung oder einen eigenen Router.
Auf der anderen Seite würde mich aus reiner Neugier die Rechtslage dazu interessieren. Ich weiß,dass Vermieter Internetzugang gewähren müssen,allerdings auch nur mit ein paar Kbits Geschwindigkeit. Wie ist das mit der Nutzungseinschränkung,wird dadurch auch die persönliche Freiheit des Mieters eingeschränkt oder kann der Vermieter sich verteidigen mit dem Argument,dass er dafür Sorge zu tragen hat,dass keine illegalen Dinge über den Zugang passieren?
(Spaßeshalber hab ich mal ein paar einschlägige Seiten aufgerufen und tatsächlich würden Adressen wie eMule oder bittorrent noch gehen,die ja meist bei Blacklists ganz oben stehen).
Danke schonmal für eure Antworten.
Beste Grüße
Edit: ein eigener Anschluss wird vom Vermieter höchstwahrscheinlich nicht erlaubt und ist ohne größeren Aufwand auch nicht machbar. Daher fällt diese Option leider weg.
11 Antworten
Wenn der Vermieter sagt, sie "soll" diesen Anschluss nehmen, kann sie sich doch auch im Prinzip selbst einen Internetanbieter aussuchen, damit sie dann ihren eigenen Internetanschluss hat, oder?
Legt euch in diesem Fall am besten einen Internet-USB-Stick zu, er erkundigt euch welche Anbieter wieviele GB zum Download anbieten und wählt dann das beste Angebot.
Das eigene Handy als mobilen Router zu benutzen, davon würde ich eher abraten, wenn sie das Limit dafür verbrauchen will, dann hat sie später nichts mehr davon, wenn sie dann zum Beispiel unterwegs ist.
Wie da die genaue Rechtslage ist kann ich dir nicht sagen, aber ich gehe Mal davon aus, dass der Vermieter, der ihr den Internetanschluss zur Verfügung stellt, dafür sorgen muss, dass keine illegalen Seiten oder welche mit pornographischen Inhalt aufgerufen werden, den letztendlich haftet er für die freigegebenen Inhalte, bzw. wenn Ermittlungsbehörden darauf aufmerksam werden sollten, da es sein Abschluss, wird er als erstes verdächtigt und muss dann beweisen können, dass er es nicht war!
Deswegen kann man davon ausgehen, dass der Vermieter im Recht sein wird, wenn er diese Sicherheitsvorkehrungen trifft, auch wenn er unwissentlich nicht zu 100% alle Inhalte gesperrt worden sind.
Falls der Vermieter wirklich nur eine einfache FritzBox hat scheint hier irgendwas anderes nicht zu stimmen.
Denn grundlegend bietet die FritzBox die Möglichkeit bestimmte Zugangsprofile zu verteilen und da auch "Jugendgefährdende Inhalte" (der BjPM oder so) zu blockieren. Das bezieht sich aber lediglich auf Internetseiten und idR. nicht auf irgendwelche Spiele die du über den Launcher aufm Desktop startest.
Kann ja auch sein, daß alles außer Port 80 und 443 gesperrt ist, oder eben eine Whitelist Sperre.
.... kann er nicht. Was sollte er mit Eurem Anbieter zu tun haben?
Was habt ihr denn vereinbart?
Wenn ihr euch auf "kommt auf jede Internetseite,auf die man kommen will" geeignigt habt, dann müsste auch youporn mit drin sein, angenommen man möchte auf die seite.
Notfalls würde ich den vermieter abmahnen und gegebenenfalls dann vor gericht gehen.
Übrigens
kann der Vermieter sich verteidigen mit dem Argument,dass er dafür Sorge zu tragen hat,dass keine illegalen Dinge über den Zugang passieren?
Er muss dafür keine sorge tragen, "störerhaftung" in dem bereich ist mittlerweile abgeschafft. Es haftet nur der, der die straftat begeht.
Internetzugang meint eben nicht datenintensive downloads und online Spiele daddeln.
Will man das, beschafft man sich seinen eigenen Surfstick oder plug & surf LTE-Highspeed-Zugang aus der Steckdose: Vodafone GigaCube, Telekom MagentaMobil Speedbox u. ä.